Pressemitteilung von "Christian G. Knabe,Bild und Text"

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Daniel

Pressemitteilung von "Christian G. Knabe,Bild und Text"

#1

Beitrag von Daniel » Sonntag 20. Januar 2013, 20:54

Christian G. Knabe,Bild und Text hat geschrieben: München, den 19. 01. 2013





Conterganopfer: gutes Ende einer Tragödie? – Am 1. Februar ist eine Anhörung zum Thema im Familienausschuss in Berlin, Studie fertig.
Pressemitteilung
Die Contergantragödie ist wohl die größte Tragödie in der Geschichte der Pharmazie und forderte weltweit bis zu 50000 Opfer – 10000 verkrüppelte Kinder (nur die Hälfte überlebte die ersten Monate) und 40000 an den Nerven verletzte Erwachsene. Alleine in Deutschland leben heute noch 2300 Menschen, die im Mutterleib verstümmelt wurden. Sie sind heute um die 50 Jahre alt.
Es war sehr lange ruhig, und man hatte die Opfer schon vergessen, als der Fernsehzweiteiler Contergan 2007 in der ARD gezeigt wurde. 2008 verdoppelte die Bundesregierung die kleine Rente, aber das Doppelte von wenig ist eben auch wenig, meinen die Betroffenen. Tatsächlich lagen der damaligen Entscheidung keine Daten über die Conterganopfer zu Grunde. Sie ist willkürlich getroffen worden.
Deshalb entschloss man sich, eine Studie in Auftrag zu geben. Die Gerontologie der Universität Heidelberg befragte viele Betroffene. Der Vorbericht erschien letztes Jahr. Der Endbericht ist seit Freitag den 18. Januar 2013 auf der Homepage der Conterganstiftung als pdf-Datei abrufbar.
Der Auftrag für die Studie ist falsch formuliert worden. Man ging davon aus, dass vieles schon bekannt sei, dabei stammt das Wissen über die Conterganopfer aus den 60`iger und 70`iger Jahren. Damals waren die Betroffene noch Kinder beziehungsweise Jugendliche. Man hätte also von vorne anfangen müssen mit einer Beobachtung im Alltag. Wie sieht der denn aus? Wie muss eine Wohnung für einen Menschen mit kurzen Armen aussehen, und wie für jemand der im Rollstuhl sitzt und dazu noch kurze Arme hat? Wie viele Stunden Pflege und Assistenz sind tatsächlich notwendig?
Die Antworten auf solche Fragen können Auskunft darüber geben, was man tun muss, damit die Betroffenen nicht weiter geschädigt werden und wie viel Geld man dafür in die Hand nehmen muss.
Aber die Studie ist natürlich nicht umsonst. Ihre Aussagen sind deutlich. Die Conterganopfer müssen sehr viel besser unterstützt werden - finanziell, organisatorisch und medizinisch.
Aber weil genaue Fakten fehlen, die man eben nur durch Beobachtung gewinnen kann, wird der Staat nun nicht darum herum kommen, Versicherungsmathematiker mit einer Kalkulation zu beauftragen. Seit einem Urteil des Verfassungsgerichts muss der Staat seine Entscheidungen auch begründen – s. h. Urteil des Verfassungsgerichtes zu ALGII vor ein paar Jahren.
Viele werden sich jetzt fragen, warum der Staat zuständig ist. Nun, der erste Referentenentwurf für das Stiftungsgesetz – die heutige Conterganstiftung trägt das Datum vom 24. Februar 1970. In ihm werden sogar die 100 Millionen DM aus dem Vergleich zwischen den Opfern und der Grünenthal erwähnt, der erst am 10. April 1970 geschlossen wurde. Ursprünglich sollte dieses Geld den Contergankindern „weggenommen“ werden, weil es allgemein für behinderte Kinder verwendet werden sollte. Im Dezember 1970 konnte dann der Strafprozess wegen „Geringfügigkeit“ eingestellt werden. Die Opfer hatten mehr Geld bekommen, als sie im Falle einer Verurteilung bekommen hätten. Aber es waren zu viele Opfer, weshalb der Staat einspringen wollte.
Das Geld sollte also in die Stiftung eingezahlt werden. Damit die möglich werden konnte, mussten die Eltern in einer schriftlichen Erklärung auf alle Ansprüche gegenüber der Grünenthal, deren Besitzer und Mitarbeiter auch für die Zukunft verzichten. Wenn Eltern nicht unterschreiben wollten, wurden übernahm das Vormundschaftsgericht die Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht sprach 1976 vom Staat als „Schuldner“, womit ein Rechtsnachfolger gemeint ist, also ein „Ersatzschuldner“. Das Ganze war gut gemeint, denn es sollte weiterentwickelt werden, was dann aber nicht geschah.
Da die Betroffenen Ende der 70`iger Jahre nicht mehr klagen konnten, als der Wirkstoff von Contergan als Verursacher der Behinderungen zweifelsfrei ermittelt wurde, geht es heute auch um Schmerzensgeld.
Der Staat ist – nebenbei bemerkt unfreiwilliger Mitverursacher der Tragödie. Es gab damals kein vernünftiges Gesetz, das Herstellung, Vertrieb und Sicherheit von Medikamenten regelte. Zu allem Unglück spielte auch die „Eugenik“ der Nazis noch mit eine Rolle. So wollte der FDP-Abgeordnete Erich Mende schon 1958 von der Bundesregierung wissen, warum es so viele verkrüppelte Neugeborene gäbe. Er dachte damals an die Atombombenversuche der Russen und der Amerikaner.
Alle Untersuchungen zeigten aber, dass sogar weniger behinderte Kinder geboren wurden. Das war eben jene Folge der Eugenik der Nazis. Die Conterganopfer waren aber doch irgendwie aufgefallen – ihnen fehlten nämlich die Daumen. Diese Anomalie ist sehr selten, und die knapp 60 Opfer zu jenem Zeitpunkt hätte man erwähnen müssen. So wurde die Tragödie größer, als sie vielleicht geworden wäre. Wer glaubt schon an verkrüppelte Kinder durch ein Medikament, wenn Studien zeigen dass weniger behinderte Kinder geboren werden!
Was kann, was sollte der Staat in den nächsten Monaten tun?
Selbst Conterganopfer und ehemaliger Freelancer beim Evangelischen Pressdienst Bayern und dem dazugehörigen Sonntagsblatt (damals 60000 verkaufte Exemplare) bin ich sozusagen „Fachmann“ für Soziales. Ich kann also ein wenig „orakeln“.
Der Staat muss wie eine Versicherung den Schaden abwickeln. Ich denke, dass man eine Einkommensbeihilfe einführen sollte. Man kann die Conterganopfer ja nicht in die Sozialhilfe abschieben mit all den Konsequenzen, die das mit sich bringt.
Man stelle sich mal vor, jemand wird unverschuldet bei einem Autounfall verletzt, und die Versicherung verlangt von den Angehörigen ihr Geld zurück. Bei den Conterganopfern ist das so. Das heißt auch, dass Ehefrauen oder Ehemänner sowie Kinder zahlen sollen. Wer will da schon mit einem Conterganopfer zusammen leben? Hier werden die Betroffenen zu Menschen zweiter Klasse heruntergestuft.
So eine Einkommensbeihilfe muss so groß sein, dass man davon eine genügend große Wohnung mieten kann, die man entsprechend der Behinderung einrichten kann. Sie muss am besten in einer Großstadt sein, wegen der dortigen Infrastruktur. Das macht zusammen etwa 1800 bis 2000 Euro monatlich, wobei Erwerbseinkommen oder gesetzliche Rente abgezogen werden müsste. Bei anderen fiele Hartz4 weg, so dass das nicht so teuer wäre. Eigentlich müsste man in jedem Einzelfall eine Einkommensentschädigung festlegen, was bei vielen zu einer Unterversorgung führen würde.
Die Conterganrente, die die laufenden Kosten decken soll, ist schwer einzuschätzen. In ihr sollten ja auch Schmerzensgeld und andere Beträge enthalten sein. Da kommen bei einem an Armen und Beinen geschädigten Menschen schnell 3500 Euro zusammen. Es gibt darüber hinaus auch Betroffene mit kurzen Armen, die auch blind sind, oder die zusätzlich gehörlos sind. Leichter geschädigte Betroffene sind unerwarteter weise von starken gesundheitlichen Verschlechterungen betroffen. Sie drohen hilflos zu werden.
Da man die Betroffenen dazu ermunterte, ihre Rente zu kapitalisieren, um sich Wohnungen und Häuser zu kaufen, sind einige bis heute verschuldet. Andere brauchen dringend ein Auto, haben aber keinerlei Ansprüche auf Zuschüsse, da sie nicht mehr arbeiten. Und so weiter. Kurz: man muss über eine größere Einmalzahlung nachdenken. Ein umgebautes Auto, ein notwendiger Umzug und neue Möbel zur behindertengerechten Einrichtung kosten zusammen schnell mal 50000 Euro. Da es auch endlich mal um ein vernünftiges Schmerzensgeld geht, erwarte ich eine entsprechende Summe. Es kann schon passieren, dass ein vierfach geschädigter Mensch auf einmal 140000 Euro Einmalzahlung gebrauchen kann.
Darüber muss man nachdenken!
Außerdem müsste man alle weitere Kosten wie die Eingliederungshilfe auf die Stiftung verlagern. Sonst müssen Partner und Kinder für etwas aufkommen, für das der Staat die finanzielle Verantwortung übernommen hat.
Was steht den Ausgaben gegenüber?
Da ist Hartz4, das dann wegfiele. Dann haben viele irgend ein offizielles Einkommen, das bei der Einkommensbeihilfe angerechnet werden würde. Ob die Pflege von der Eingliederungshilfe oder der Stiftung übernommen wird, macht von der Summe staatlicher Leistungen her keinen Unterschied.
Aber es gibt noch mehr, das man gegenrechnen muss. Eine angemessene monatliche Conterganrente führt zu einem Rückgang andere Beihilfen. Conterganopfer hassen Bürokratie! Dann stelle man sich mal vor, was passiert, wenn die Hilfen zu niedrig wären: viele würden in den nächsten Jahren zu schweren Pflegefällen.
Wenn man verhindern kann, dass 100 Betroffene 24-Stunden Pflege zu Hause brauchen, was 14000 Euro im Monat kostet, dann würde das 16,8 Millionen Euro pro Jahr ausmachen. Bei 500 Betroffenen wären es 84 Millionen Euro!
Einige offizielle Vertreter der Betroffenen werden sich in Zukunft von den Opfern fragen lassen müssen, warum so sie so lange nichts für Conterganopfer getan haben. Noch 2007 erklärte Margit Hudelmaier, die Vorsitzende des Bundesverbandes, die Opfer könnten nicht mehr Geld bekommen, weil sonst andere Behinderte benachteiligt würden – Anmerkung: andere Opfer werden besser versorgt! Sie war gegen die Heidelberger Studie und zuletzt gegen eine Befragung über die finanzielle Situation. Kurz: der Bundesverband hat anscheinend verhindern wollen, dass etwas geschieht. Dabei wollte schon Renate Schmidt (SPD) vor 10 Jahren etwas tun.
Der Bayerische Landesverband wollte verhindern, dass sich seine Mitglieder miteinander in Verbindung setzen können in dem er eine Mitgliederliste nicht herausgeben wollte. Er wurde in zwei Prozessen dazu verurteilt – zuletzt in einem Vergleich, diese Liste an seine Mitglieder zu verschicken.
Zwei andere Gruppen gingen auf die Besitzer der Grünenthal los und lenkten so von der Verantwortung des Staates ab. Eine Gruppe kam mit der unhaltbaren Theorie, die Nazis hätten Contergan entwickelt.
Wenn die Conterganopfer merken, was man ihnen da angetan hat, wird es zu Streit kommen.
Es bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung ihre Aufgabe, den Opfern zu helfen in einer angemessenen Form nachkommt. Es muss zu einem Akt der Menschlichkeit kommen!
Links:
http://www.conterganstiftung.de/aktuelles/index.htm Hier ist die Endfassung der Studie
http://www.bundestag.de/dokumente/texta ... index.html Anhörungstermin im Familienausschuss
http://mobile.aerzteblatt.de/print/57224.htm Atombombe und Contergan
http://chgknabe.de/neue_seite_1.htm Beispiel für eine Bedarfsberechnung
http://www.betanet.de/betanetprint/sozi ... n-109.html u. a. Eingliederungshilfe
http://www.finanztip.de/recht/sozialrec ... moegen.htm
betrifft Hartz4
Quellen: „Die Entschädigung der Contergan-Kinder“ von Regierungsdirektor Dietrich Böhm, 1973 (u.a. verschieden Gesetzentwürfe du Endfassung)
Der dreifache Skandal“ von Gero Gemballa, Verlag Luchterhand 1993 (u.a. Text des Vergleichs)
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv042263.html Urteil des Verfassungsgerichtes 1976, die letzten Absätze
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Daniel

#2

Beitrag von Daniel » Sonntag 20. Januar 2013, 21:08

Und kein Wort davon das Grünenthal auch mal was springen lassen müsste?
Und das von jemandem der als einziger mit Wirtz auf Augenhöhe einen Kaffee getrunken hat?
Und seid neuestem sogar in der Mitarbeiter-Kantine bei Grünenthal Kaffee trinken darf :wink:

darkshadow
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#3

Beitrag von darkshadow » Sonntag 20. Januar 2013, 21:35

Entweder braucht dieser Herr Knabe - meiner Meinung nach - dringend stationäre, psychiatrische Hilfe oder aber, er steht auf der Gehaltsliste von Grünenthal!!

Daniel

#4

Beitrag von Daniel » Sonntag 20. Januar 2013, 21:37

darkshadow hat geschrieben:Entweder braucht dieser Herr Knabe - meiner Meinung nach - dringend stationäre, psychiatrische Hilfe oder aber, er steht auf der Gehaltsliste von Grünenthal!!
Evtl beides?

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#5

Beitrag von Diandra » Sonntag 20. Januar 2013, 23:58

Weiterleitung dieser Mail ist nur erlaubt, wenn diese Fußdaten mit übermittelt werden.

Das ist wohl der einzige Satz, welchen man unbedenklich weiterleiten könnte :?:

Daniel

#6

Beitrag von Daniel » Montag 21. Januar 2013, 07:32

Ich gelobe Besserung,also in Zukunft nur noch den Hinweis von Henning. :wink:

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#7

Beitrag von Maren » Montag 21. Januar 2013, 09:55

Meine Güte......
Da spricht zum einen Wartensleben -
Knabe hat geschrieben:Die Opfer hatten mehr Geld bekommen, als sie im Falle einer Verurteilung bekommen hätten. Aber es waren zu viele Opfer, weshalb der Staat einspringen wollte.
Da wird vermengt und falsch interpretiert und mit jeder Menge Unverständnis garniert - Wegfall von Hartz IV:
Sicher gibt es jetzt schon einige, die nach der Verdopplung der Rente auf HartzIV verzichten, aber der Anspruch bleibt bestehen und nicht jeder kann sich diesen "noblen" Verzicht leisten.
Merke, Knabe: Die Rente ist anrechnungsfrei - aus gutem Grund!

Und ich dachte, der Montag habe schlecht begonnen, aber nach diser Lektüre denke ich: Er hat katastrophal begonnen...... :sagnichts

Schöne Grüße
Maren
Tschüssi 😎 Maren



Leben und leben lassen ..... 😉
☮️… in Frieden 🕊

Der Weg ist das Ziel 🚵‍♂️

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#8

Beitrag von lia » Montag 21. Januar 2013, 10:12

wie soll ein vierfachgeschädigter mit ein er verdopelten rente auf irgendetwas verzichten können und welchen nährwert hätte die verdopelung dann für denjenigen?
bitte einfach nur seinen griffel verstecken!
lg lia

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#9

Beitrag von carolab » Montag 21. Januar 2013, 11:00

Daniel hat geschrieben:
Christian G. Knabe,Bild und Text hat geschrieben:

Selbst Conterganopfer und ehemaliger Freelancer beim Evangelischen Pressdienst Bayern und dem dazugehörigen Sonntagsblatt (damals 60000 verkaufte Exemplare) bin ich sozusagen „Fachmann“ für Soziales. Ich kann also ein wenig „orakeln“.
Ein Fachmann würde vermutlich genau das nicht tun...
Grüße

Caro

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#10

Beitrag von pcmouse » Montag 21. Januar 2013, 20:04

carolab hat geschrieben: Ein Fachmann würde vermutlich genau das nicht tun...
Genau das hab ich auch gedacht, und spätestens da, das ganze als großen Käse abgetan.
Jetzt kann man nur hoffen, dass das Schreiben keine großen Kreise zieht und die Grenzen
der Foren und newsletter nicht überschreitet.
*********************************
CU ~> die pcmouse-Gaby

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#11

Beitrag von lia » Montag 21. Januar 2013, 20:11

da das nicht seine erste wurfpostsendung ist,nehme ich an das beim namen knabe schon die umleitung in den den spamordner besteht. lg lia

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#12

Beitrag von carolab » Montag 21. Januar 2013, 21:13

pcmouse hat geschrieben:
carolab hat geschrieben: Ein Fachmann würde vermutlich genau das nicht tun...
Genau das hab ich auch gedacht, und spätestens da, das ganze als großen Käse abgetan.
Jetzt kann man nur hoffen, dass das Schreiben keine großen Kreise zieht und die Grenzen
der Foren und newsletter nicht überschreitet.
...das wäre tatsächlich wünschenswert :-)
Grüße

Caro

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#13

Beitrag von Robbe61 » Montag 21. Januar 2013, 21:50

bei der Pressemitteilung frage ich mich auch:
Herr Knabe wenn vertritt er den
Pressemitteilung einer Privatperson, oder wie!
das „DING“ trägt ja noch nicht mal eine Unterschrift

Gruß
Robbe
-Make my day-

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#14

Beitrag von Weissnix » Dienstag 22. Januar 2013, 00:06

Nach diesem Erguss konntest du noch auf solche Feinheiten achten, Robbe? Respekt! Mir ging es dafür nicht mehr gut genug.
Tschüß
Michael

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#15

Beitrag von Robbe61 » Dienstag 22. Januar 2013, 09:46

Weissnix hat geschrieben:Nach diesem Erguss konntest du noch auf solche Feinheiten achten, Robbe? Respekt! Mir ging es dafür nicht mehr gut genug.
Hallo Michael,
soviel zum Thema „ERGUSS“
Bedeutungen und Beispiele
[wortreicher] Ausbruch von Gefühlen, Stimmungen o. Ä.
Gebrauch
gehoben, oft ironisch
http://www.duden.
de/rechtschreibung/Erguss

Gruß
Robbe –heute Schneefrei-
-Make my day-

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