6. Änderungsgesetz

kommen hier rein!

Moderatoren: sonnschein, Mueck

Antworten
Benutzeravatar
Maren
User
User
Beiträge: 8389
Registriert: Dienstag 5. Oktober 2004, 02:00
Wohnort: NRW

6. Conterganstiftungsgesetz - Vorabfassung

#1

Beitrag von Maren » Mittwoch 5. Mai 2021, 15:07


[ Post made via iPad ]
Tschüssi 😎 Maren



Leben und leben lassen ..... 😉
☮️… in Frieden 🕊

Der Weg ist das Ziel 🚵‍♂️

Benutzeravatar
etcetera
User
User
Beiträge: 160
Registriert: Donnerstag 17. Januar 2008, 01:00
Wohnort: Bayern

#2

Beitrag von etcetera » Mittwoch 5. Mai 2021, 16:13

Danke, Maren! Du bist ein Schatz.

[ Post made via Android ]

Benutzeravatar
WerBo
User
User
Beiträge: 368
Registriert: Sonntag 17. Mai 2020, 15:14

#3

Beitrag von WerBo » Mittwoch 5. Mai 2021, 17:21

https://dserver.bundestag.de/btd/19/292/1929285.pdf

Deutscher Bundestag Drucksache 19/29285
19. Wahlperiode 04.05.2021
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes
(Sechstes ÄndG ContStifG)
Vorabfassung -

- neuer Stiftungsname
- das Vermögen für jährliche Sonderzahlungen wird bis 2023 ausgezahlt, aber die genauen Modalitäten soll wohl die Stiftung festlegen, im Entwurf stehen sie nicht.
- irrtümlich zu viel vergeben Schadenspunkte kriegen auch Bestandsschutz.

zur Hinterbliebenenversorgung steht erwartungsgemäß noch nichts drin.

Benutzeravatar
Fritzi
User
User
Beiträge: 896
Registriert: Donnerstag 13. November 2008, 10:41
Wohnort: Hemer

#4

Beitrag von Fritzi » Mittwoch 5. Mai 2021, 17:50

Danke

Benutzeravatar
etcetera
User
User
Beiträge: 160
Registriert: Donnerstag 17. Januar 2008, 01:00
Wohnort: Bayern

#5

Beitrag von etcetera » Mittwoch 5. Mai 2021, 18:16

zur Hinterbliebenenversorgung kann auch noch nichts drin stehen, weil eine entsprechende Studie in Auftrag geben worden ist.
Zur Auszahlung stehen in CIP zwei Beispielsrechnungen:

https://www.contergan-infoportal.de/akt ... erzahlung/

Benutzeravatar
Mueck
Moderator
Moderator
Beiträge: 3193
Registriert: Sonntag 3. Oktober 2004, 02:00
Wohnort: KA, nicht weit weg von Schloss und Pyramide ;-)
Kontaktdaten:

#6

Beitrag von Mueck » Donnerstag 6. Mai 2021, 09:09

etcetera hat geschrieben:
Mittwoch 5. Mai 2021, 18:16
Zur Auszahlung stehen in CIP zwei Beispielsrechnungen:
Scheinen aber Makulatur zu sein, im Gesetzentwurf steht was von Auszahlung 2023 ...

Venator
User
User
Beiträge: 797
Registriert: Donnerstag 3. März 2016, 19:12
Wohnort: Deutschland

#7

Beitrag von Venator » Donnerstag 6. Mai 2021, 17:25

Ja, aber in der heutigen Erklärung der Conterganstiftung, wird darauf gedrängt, doch bereits 2022 auszuzahlen. Allerdings im Juni. Unklar ist für mich, ob damit der reguläre Auszahlungstermin der Sonderzahlung zum März bereits ab sofort entfällt. Das würde doch bedeuten, dass wir ggf. im Jahr 2022 überhaupt keine Sonderzahlung erhalten, da die Komplettausschüttung ggf. erst im Juni 2023 erfolgt. Bestenfalls würde bereits im Juni 2022 alles komplett ausgezahlt, dann aber entfällt wohl ebenfalls die reguläre Zahlung im März 2022. Egal wie es nun kommt, eine reguläre Sonderzahlung zum März des laufenden Jahres wurde dieses Jahr letztmalig gezahlt und werden wir demnach künftig also nicht mehr bekommen. Und wenn es dumm läuft, bekommen wir offenbar in 2022 gar keine Sonderzahlung (weder als jährliche Teilzahlung noch als Komplettausschüttung).

Interessant ist, dass Christian Stürmer der einzige BV ist, der zu diesem Thema im öffentlichen Teil des CND informiert. So kommunikativ und transparent kennt man ihn eigentlich nicht. Die BV scheinen sich sowohl für eine schnellere Umsetzung der Komplettauszahlung einzusetzen als auch dafür, dass das komplette Stiftungskapital in Höhe von 6,5 Millionen in den Auszahlungstopf einfliesst und nicht wie derzeit geplant lediglich ein Teil davon (5 Millionen). Das ist sehr gut. Gleichzeitig setzen sich die BV offenbar dafür ein, dass mit dem 6. Änderungsgesetz eben nicht nur zukünftig sondern auch rückwirkend in der Vergangenheit abgezogene Punkte (warum auch immer dies geschah) Bestand haben. Das würde bedeuten, dass solche Korrekturen (Punktabzüge) aus der Vergangenheit somit unwirksam sind. Das wäre für einige auch sehr gut - aber in der „harten Realität des Lebens“ kaum vorstellbar! :sagnichts

Benutzeravatar
Frank62
Administrator
Administrator
Beiträge: 12559
Registriert: Dienstag 14. September 2004, 02:00
Wohnort: 46325 Borken/ Westf.
Kontaktdaten:

#8

Beitrag von Frank62 » Donnerstag 6. Mai 2021, 18:07

LG
Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor. :suprised

Benutzeravatar
Maren
User
User
Beiträge: 8389
Registriert: Dienstag 5. Oktober 2004, 02:00
Wohnort: NRW

#9

Beitrag von Maren » Donnerstag 6. Mai 2021, 18:32

@ Venator:
Der Vertrauensschutz wird wohl rückwirkend gelten.
Unabhängig davon besteht in der Praxis Unsicherheit darüber, ob die Regelung des § 16 Absatz 1 Satz 2, wonach eine Aberkennung der Leistungsansprüche grundsätzlich nicht mehr erfolgen darf, auch für die Schadenspunkte als Bewertungsgrundlage für die Höhe der Leistungen gelten soll. Nach dem Zweck des Fünften Änderungsge-setzes des ContStifG sollen die Betroffenen in den Fortbestand ihrer gesetzlichen Leistungsansprüche umfassend vertrauen dürfen. Dies gilt auch wenn ein schon länger bestehender Körperschaden fälschlicherweise als zu hoch bewertet wurde. Um der Unsicherheit in der Praxis zu begegnen, soll eine entsprechende Ergänzung erfolgen.
........
Zu Buchstabe a
Durch die Neureglung wird festgestellt, dass bei der Festsetzung der Leistungen etwaige frühere fehlerhaft als zu hoch erfolgte Berechnungen der Schadenspunkte nach der Medizinischen Punktetabelle gemäß Anlage 2 der Schadensrichtlinien der Stiftung weiterhin berücksichtigt werden. Die einmal anerkannten Schadenspunkte sind ebenfalls vom Vertrauensschutz umfasst. Dies gilt auch, wenn der ursprünglichen Berechnung ein Rechenfehler zugrunde lag.
👍
Der Rechenfehler, der bei Prof. Marquardt zur Last gelegt wurde, und bei mir zu Punkteabzug geführt hat, sollte damit wieder obsolet sein.

[ Post made via iPad ]
Tschüssi 😎 Maren



Leben und leben lassen ..... 😉
☮️… in Frieden 🕊

Der Weg ist das Ziel 🚵‍♂️

monika
User
User
Beiträge: 1055
Registriert: Donnerstag 24. Januar 2008, 01:00
Wohnort: Hamburg

#10

Beitrag von monika » Donnerstag 6. Mai 2021, 18:51

Maren, die Conterganstiftung schreibt auf der Infoportalseite, dass das Gesetz für die Zukunft gelten soll.

:?:

[ Post made via Android ]
Gruß
Monika

Venator
User
User
Beiträge: 797
Registriert: Donnerstag 3. März 2016, 19:12
Wohnort: Deutschland

#11

Beitrag von Venator » Freitag 7. Mai 2021, 01:29

@Monika: Dein Hinweis bezieht sich auf die Mitteilung der Stiftung, die Frank hier dankenswerter Weise gleich verlinkt hat. Da steht „ Die Regelungen des § 16 Absatz 1 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes sollen dahingehend ergänzt werden, dass eine Aberkennung der Schadenspunkte als Bewertungsgrundlage für die Höhe der Leistungen zukünftig nicht mehr erfolgen darf.“

@Maren: Ja, sehe (und hoffe) ich auch so. :gee Aber wie Monika aufzeigt und die Stiftung selber mitteilt, ist das so klar (noch) nicht.

Genau gegen dieses o.g. ZUKÜNFTIG wenden sich ja auch unsere BV. Des Weiteren teilt die Conterganstiftung mit, dass das Stiftungskapital bis auf 1,5 Millionen abgeschmolzen werden soll und die „frei“ gewordenen 5 Millionen künftig für die „Projektförderung“ verwendet werden sollen. Wer bitte braucht das? Damit widerspricht sich die Conterganstiftung zumindest teilweise selber, denn in früheren Veröffentlichungen publizierte sie bereits zwei Berechnungsmodelle für die nach Schadenspunkten abgestaffelten Auszahlungsbeträge einer Komplettausschüttung der Sonderzahlung, eines dieser Modelle weist deutlich höhere Auszahlungen aus da die o.g. 5 Millionen ausdrücklich mit im Auszahlungstopf verwendet werden. Diese Variante war also durchaus bereits einmal im Vorstellungsbereich der Conterganstiftung möglich. Natürlich wäre diese „grosszügige“ Umsetzungsvariante eine für die bisherige Haltung der Conterganstiftung gegenüber den Geschädigten eher ungewöhnliche und untypische. Schließlich fühlte man sich doch bislang immer einer (vom Rechnungshof?) auferlegten grundsätzlichen Sparsamkeit bei Auszahlungen gegenüber Geschädigten verpflichtet. Aufwendige Festschriften zum Jubeljahr oder kostenintensive externe juristische Expertise für Gutachten und für Revisionsverfahren investierte man bereitwilliger. Die BV gehen laut Christian Stürmer in ihrer Forderung noch weiter und fordern ausdrücklich eine sich total verausgabende Großzügigkeit beim Stiftungskapital und seiner künftigen Verwendung. Es geht ihnen um die komplette Auszahlung des Stiftungskapitals zusammen mit Geldern der Sonderzahlung an die Geschädigten. Das würde natürlich bedeuten, dass die sparsam kalkulierende Conterganstiftung keine 1,5 Millionen Rücklagen bilden kann, für den Fall weiterer Entschädigungsforderungen aus noch nicht geklärten Revisionsanträgen und weiterer Anträge aufgrund fehlerhafter Bepunktungen (der Vergangenheit??). Ich finde dieses Forderungspotential mit einem Betrag von „nur“ 1,5 Millionen doch erstaunlich knapp kalkuliert und andererseits teile ich den Standpunkt der BV die der Meinung sind, dass für das Risiko weiterer Entschädigungsforderungen in der Zukunft und für fehlerhafte Entscheidungen der Vergangenheit der deutsche Staat die Haftung übernommen hat und nicht das Kapital der Conterganstiftung in Teilen zweckentfremdet werden darf. Ich bin gespannt, wie sich das nun weiter entwickelt - ob unsere BV angehört werden, wie schnell sich der Gesetzentwurf nun umsetzen wird und ob dies neue Gesetz dann am Ende wirklich unseren Interessen dienen wird. :halo

monika
User
User
Beiträge: 1055
Registriert: Donnerstag 24. Januar 2008, 01:00
Wohnort: Hamburg

#12

Beitrag von monika » Samstag 8. Mai 2021, 09:37

monika hat geschrieben:
Donnerstag 6. Mai 2021, 18:51
Maren, die Conterganstiftung schreibt auf der Infoportalseite, dass das Gesetz für die Zukunft gelten soll.

:?:
Da sich das Gesetz aber zu unseren Gunsten verändern wird, können wir mit Wiederaufgreifen des Verfahrens wohl den Dauerverwaltungsakt rückgängig machen. :?:


Ich hoffe es jedenfalls und ich lasse nichts unversucht.

[ Post made via Android ]
Gruß
Monika

Pillendreher
User
User
Beiträge: 366
Registriert: Sonntag 16. Dezember 2012, 21:01

#13

Beitrag von Pillendreher » Montag 10. Mai 2021, 13:28

2. und 3. Lesung des Conterganstiftungsgesetz 6. Änderung in der Nacht vom 20.05.2021 auf den 21.05.2021 um 02.10 Uhr geplant.

Antworten