Hier einige wichtige Links. Bitte wirklich jeder lesen !!
Ausschlussfrist
Moderatoren: sonnschein, Mueck
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Ausschlussfrist
Möchte mal darauf hinweisen (hab es, glaube ich, auch in meiner Vorstellung bereits erwähnt), dass Geschädigte, die wegen der Verstreichung der Ausschlussfrist keine Anerkennung erreicht haben, evtl. die Möglichkeit haben, eine nachträgliche Anerkennung durchzusetzen. Es müsste nachgewiesen werden, dass einer offiziellen, "amtlichen" Stelle der Conterganschaden oder eine entsprechende Vermutung bekannt war und kein Hinweis auf die Möglichkeit einer Antragstellung durch diese Stelle erfolgt ist. Ist evtl. eine, wenn auch geringe, Chance, aber vielleicht hilft es dem einen oder anderen ja doch.
Gruß, Wolfgang.
Gruß, Wolfgang.
- Frank62
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Das ganze läuft über Dr. Graf.....Er ist der, der mit in der Stiftung sitzt und die Gutachten macht. Und nur bei Ihm kann man es z.zt beantragen.
LG
Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor.
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- Tolot
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Hallo liebe Forumsleser,
auch wenn die Politik der Auffassung ist, die Ausschlussfrist müsse bestehen bleiben, ist dies ein Thema, an dem wir dranbleiben sollen.
Der BV hat deutlich gemacht, dass dieses Thema in den Verhandlungen nicht vom Tisch ist. (siehe letzte Publikation des BV´s)
Ich bin auch der Meinung, dass wenn es eindeutig nachgewiesen ist, dass jemand einen Conterganschaden hat, es keine Ausschlußfrist geben darf. Keiner kann wissen, warum es dem Betroffenen nicht möglich war, seine Schäden geltend zu machen bzw. der Familie es nicht möglich war.
Deshalb ganz klar die Forderung: Weg mit der Ausschlußfrist!!
Gruss
Tolot
auch wenn die Politik der Auffassung ist, die Ausschlussfrist müsse bestehen bleiben, ist dies ein Thema, an dem wir dranbleiben sollen.
Der BV hat deutlich gemacht, dass dieses Thema in den Verhandlungen nicht vom Tisch ist. (siehe letzte Publikation des BV´s)
Ich bin auch der Meinung, dass wenn es eindeutig nachgewiesen ist, dass jemand einen Conterganschaden hat, es keine Ausschlußfrist geben darf. Keiner kann wissen, warum es dem Betroffenen nicht möglich war, seine Schäden geltend zu machen bzw. der Familie es nicht möglich war.
Deshalb ganz klar die Forderung: Weg mit der Ausschlußfrist!!
Gruss
Tolot
Hurra, ich lebe noch.
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Hallo, habe eine konkrete Frage im Zusammenhang mit der Ausschlussfrist:
Hatte eben ein längeres Telefonat mit einer Frau (Jg. 1959), bei der das Vorliegen einer Conterganschädigung nach Aussagen einiger Ärzte wahrscheinlich ist. Den Antrag an die Stiftung hat sie, aufgrund verschiedener, auch familiärer Umstände, erst Jahre nach Ablauf der Ausschlussfrist gestellt, sodass dieser erwartungsgemäß aus formalen Gründen abgelehnt wurde. Früher (weit vor Ablauf der Frist) mit Untersuchungen befasste Ärzte und im Zusammenhang damit auch Ämter (Gesundheitsamt etc.) hatten sie nicht informiert, dass sie sich an die Stiftung wenden und eine entsprechende Untersuchung und gegebenenfalls Anerkennung beantragen könnte/sollte. Meine Frage: Besteht/bestand nicht für Ärzte und insbesondere solche Ämter so etwas wie eine "Hinweispflicht", der sie dann also in diesem (und sicher auch anderen Fällen) nicht nachgekommen wären? Könnte nicht hier eine Möglichkeit liegen, auch nach der Ausschlussfrist eine Anerkennung als Contergangeschädigter zu erreichen? Vielleicht weiß ja jemand juristisch versierteres eine Antwort darauf? Wäre dankbar für einen Hinweis!
Wünsch euch noch einen schönen Abend, Wolfgang
Hatte eben ein längeres Telefonat mit einer Frau (Jg. 1959), bei der das Vorliegen einer Conterganschädigung nach Aussagen einiger Ärzte wahrscheinlich ist. Den Antrag an die Stiftung hat sie, aufgrund verschiedener, auch familiärer Umstände, erst Jahre nach Ablauf der Ausschlussfrist gestellt, sodass dieser erwartungsgemäß aus formalen Gründen abgelehnt wurde. Früher (weit vor Ablauf der Frist) mit Untersuchungen befasste Ärzte und im Zusammenhang damit auch Ämter (Gesundheitsamt etc.) hatten sie nicht informiert, dass sie sich an die Stiftung wenden und eine entsprechende Untersuchung und gegebenenfalls Anerkennung beantragen könnte/sollte. Meine Frage: Besteht/bestand nicht für Ärzte und insbesondere solche Ämter so etwas wie eine "Hinweispflicht", der sie dann also in diesem (und sicher auch anderen Fällen) nicht nachgekommen wären? Könnte nicht hier eine Möglichkeit liegen, auch nach der Ausschlussfrist eine Anerkennung als Contergangeschädigter zu erreichen? Vielleicht weiß ja jemand juristisch versierteres eine Antwort darauf? Wäre dankbar für einen Hinweis!
Wünsch euch noch einen schönen Abend, Wolfgang
- lia
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- Registriert: Montag 6. Dezember 2004, 01:00
Hallo Tolot, unser aller tapferster Freiheitskämpfer, klar werden wir kämpfen wir sind doch keine memmen, die frage ist doch nur stellt6 unsd der bv auch seine logistischen fähigkeiten , seine "reputation" und seine "gesellschaftlichen" beziehungen bei der Organisation bsweise einer Großdemo zur Verfügung, moralisch wäre er dazu verplichtet sich für die Interessen der Schwerstbehinderten und Mehrfachbehinderten einzusetzen, und dieses nach den presseerklärungen auch öffentlich in vorderster Front
zu dokumentieren, leider glaube ich nicht mehr daran, ich stütze mich bei dieser Erkenntnis auf dein Posting in Zimmis Forum , es war das hässlichste und grässlichste posting was ich je gelesen habe. Was Du in meinen Augen bist, kann ich hier leider nicht schreiben, denn es würde zu einer Vollsperrung für 4 Wochen führen, zu recht!, dies wäre mir allerdings egal denn es würde mich von deinem Geplapper befreien, allerdings würdest du mich wohl auch verklagen müssen, ehrlich gesagt mein geld werde anderswo sinnvoll einsetzen.lg luia
zu dokumentieren, leider glaube ich nicht mehr daran, ich stütze mich bei dieser Erkenntnis auf dein Posting in Zimmis Forum , es war das hässlichste und grässlichste posting was ich je gelesen habe. Was Du in meinen Augen bist, kann ich hier leider nicht schreiben, denn es würde zu einer Vollsperrung für 4 Wochen führen, zu recht!, dies wäre mir allerdings egal denn es würde mich von deinem Geplapper befreien, allerdings würdest du mich wohl auch verklagen müssen, ehrlich gesagt mein geld werde anderswo sinnvoll einsetzen.lg luia
- maxxboersi
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- Registriert: Montag 4. Oktober 2004, 02:00
- Wohnort: wenn nicht unterwegs, dann bei mir daheim
tolot, dann hilf uns in professioneller weise, diese ausschlußfrist zu beseitigen. taten statt worte, denn reden ist silber, handeln gold.
wie du helfen kannst, nun, ich denke, du bist clever genug. danke
wie du helfen kannst, nun, ich denke, du bist clever genug. danke
maxx
keep your feet in the ground
and keep reaching for the stars
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- lia
- User
- Beiträge: 2283
- Registriert: Montag 6. Dezember 2004, 01:00
Da uns der BV wohl leider die frage nach der Großdemo schuldig bleibt, stelle eine andere Frage, wann dieser seinem Ritter von der traurigen Gestalt endlich das finale Redeverbot erteilt, denn das ist ja wohl klar er redet diesem um kopf und kragen, meine hoffnung dabei ist , eventzuell ist er ja auch ein ehrlicher kämpfer der icta, zumindest tut er alles dafür, sorry das gehörte nun in die kategorie beißender humor.