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Conti
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#1
Beitrag
von Conti » Montag 23. März 2015, 10:05
Die Krankheit Identifikationsnummer für Contergan bei Art kann mir jemand schnell sagen
Danke Ich weiß nicht genau ob ich richtig liege
Q8086 oder so

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ruth61
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#2
Beitrag
von ruth61 » Montag 23. März 2015, 13:44
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bine-eike
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#3
Beitrag
von bine-eike » Montag 23. März 2015, 14:08
Fängt für Contergangeschädigteallerdings bereits bei "Q71" folgende an!
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lia
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#4
Beitrag
von lia » Montag 23. März 2015, 14:17
bine-eike hat geschrieben:Fängt für Contergangeschädigteallerdings bereits bei "Q71" folgende an!
sind wiretwa verschieden?
hab ich noch gar nicht gewusst. lg lila
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Weissnix
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#6
Beitrag
von Weissnix » Montag 23. März 2015, 17:30
Der von Ruth genannte Link ist aber deutlich aktueller und vermutlich eher so bei den Ärzten in der Software gelistet. Conti ist eben doch Conti. :wink:
Dank dir, Ruth. Vielleicht wird mein Doc ja dieses mal fündig. Ich habs mir jedenfalls aufgeschrieben.
Tschüß
Michael
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ruth61
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#7
Beitrag
von ruth61 » Montag 23. März 2015, 21:12
Die ICD-Codierung Q86.80 ist der allgemeine "Oberbegriff" für die Abrechnung der Ärzte in der Praxis, da muß der Arzt dann nicht jeden Knochen einzeln analysieren :wink: , auch fallen hier die nicht-orthopädischen Conterganschäden mit rein.
Die ICD-Codierungen Q71... listen differenziert die einzelnen orthopädischen Schäden an den Armen und Beinen auf und werden für die Ausstellung der Langzeitverordnungen für die Physiotherapie benötigt - nur wenn diese Codierungen verwendet werden klappt es mit der Verordnung außerhalb des Budgets des Arztes.
LG
Ruth
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rowa61
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#8
Beitrag
von rowa61 » Montag 23. März 2015, 21:53
ruth61 hat geschrieben:Die ICD-Codierung Q86.80 ist der allgemeine "Oberbegriff" für die Abrechnung der Ärzte in der Praxis, da muß der Arzt dann nicht jeden Knochen einzeln analysieren :wink: , auch fallen hier die nicht-orthopädischen Conterganschäden mit rein.
Die ICD-Codierungen Q71... listen differenziert die einzelnen orthopädischen Schäden an den Armen und Beinen auf und werden für die Ausstellung der Langzeitverordnungen für die Physiotherapie benötigt - nur wenn diese Codierungen verwendet werden klappt es mit der Verordnung außerhalb des Budgets des Arztes.
LG
Ruth
Hoffentlich weiß das auch jeder Arzt!!!
LG
Rowa
P.S. Ich habe diesbezüglich sehr schlechte Erfahrungen gemacht!
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bine-eike
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#9
Beitrag
von bine-eike » Montag 23. März 2015, 23:16
Vor kurzem stellte ich einen stationären Reha-Antrag an meine Krankenkasse. Auf Veranlassung meiner Krankenkasse führte dieser zu einem sozialmedizinischen Gutachten nach Aktenlage durch den Arzt meiner Krankenkasse. In diesem Gutachten, sowie auch in der Verordnung meines Hausarztes war nur e i n e Diagnose nach ICD 10, der Q73.8 "Contergandysmelie ..." Schlüssel genannt und führte u. a. (wahrscheinlich) zur Ablehnung meines Antrages. Nach gründlicher Rechere meinerseits, meiner körperlichen und inneren Conterganschädigungen mit Folgeschäden, bin ich dann auf insgesamt 12 einzeln aufgelistete Diagnossen nach ICD 10 gekommen.
Ich denke, dass es doch angebrachter ist bzw. aussagekräftiger ist, wenn jede einzelne Contergan-Schädigung mit Folgeschäden eines Menschen nach ICD 10 entsprechend (z. B. in einem Kurantrag) aufgelistet ist.
Meines Erachten haben es sich hier beide Ärzte einfach gemacht, indem sie nicht jede meiner einzelnen Conterganschädigungen nach dem ICD 10 heraussuchten und auflisteten, obwohl diese ihnen zum größten Teil bekannt sind.
Auch stellte ich nach Erhalt (durch meine Krankenkasse) einer Kopie, der schriftlichen "Verordnung von medizinischer Rehabilitation" meines Hausarztes und einer Kopie des schriftlichen "Sozialmedizinischen Gutachten" der Krankenkasse fest, dass bei Beiden, wichtige Fakten nicht genannt wurden oder falsche Bewertungen/Aussagen zu meiner Person bzw. Conterganschädigungen + Folgeschäden gemacht wurden. Hierbei wurden auf die von mir ausführlich gemachten Aussagen/Angaben in meinem schriftlich gestellten "Stationärer Reha-Antrag" (Vordruck der Krankenkasse auf 4 Seiten A 4) an die Krankenkasse, fast gar nicht berücksichtigt oder gar falsch in dem Gutachten wiedergegeben.
Achtung / meine Empfehlung:
Gutachten (besonders die nur nach Aktenlage) und sonstigen Bescheinigungen/Verordnungen von Ärzten Korrektur lesen und ggf. Widerspruch gegen einen Negativ-Bescheid einlegen!
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Udo
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#10
Beitrag
von Udo » Dienstag 31. März 2015, 00:08
Ich habe vor einiger Zeit mal bei der Stiftung angefragt, ob es möglich ist, bei den Schädigungen in der Punktetabelle jeweils den entsprechenden ICD-Code mit anzugeben. Ich bekam diese Antwort der Medizinischen Kommission:
"Die Thalidomid-Embryopathie ist als eigenständiges, angeborenes Fehlbildungssyndrom im ICD 10 aufgeführt - Q86.80 - und somit eigentlich für alle Fehlbildungen, die auf einen Thalidomid-Schaden zurückgeführt werden können, als Code zu verwenden. Die zusätzlichen Codes beschreiben die einzelne Fehlbildung, aber ohne Zusammenhang zum Thalidomid-Schaden.
Der ICD 10 ist eigentlich nicht dazu gedacht, eine differenzierte Betrachtung von Erkrankungen, ähnlich von Beurteilungstabellen im Versicherungs- bzw. Entschädigungswesen durchzuführen. Die in der Punktetabelle beschriebenen Erkrankungen lassen sich häufig nur mit einem einzigen, allgemeinen Code beschreiben.
Wenn es um die Abrechnung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung geht, sollte als ISD 10 der Code Q86.60 als allgemeiner Code, der auf die Thalidomid-Genese hinweist, verwendet werden."
Die Hälfte meines Geldes habe ich für Alkohol, Frauen und Musik ausgegeben, die andere Hälfte habe ich sinnlos verschwendet.
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!