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Hier einige wichtige Links. Bitte wirklich jeder lesen !!
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Ablehnungsbescheid Parkausweis
Moderatoren: sonnschein, Mueck
- Frank62
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Ablehnungsbescheid Parkausweis
Wer hat einen Ablehnungsbescheid bekommen ? Bitte hier im Contergantreff melden oder an chef@contergantreff.de schreiben . Wenn wir genügend Leute beisammen haben, werden wir uns direkt mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung setzten und auch mal an die Öffentlichkeit gehen..
Ich habe ja anfangs schon vermutet das einige Contergangeschädigte dumm aus der Wäsche kucken werden, wenn das Gesetz durch ist......
wer einen großen Emailverteiler hat Bitte diesen Text raus kopieren und rum schicken. Danke
Ich habe ja anfangs schon vermutet das einige Contergangeschädigte dumm aus der Wäsche kucken werden, wenn das Gesetz durch ist......
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Zuletzt geändert von Frank62 am Dienstag 27. Oktober 2009, 13:27, insgesamt 2-mal geändert.
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Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor.
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- Frank62
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also wer mal vom Amt gesagt bekommt bei Conterganschaden, sei keine Phokomelie zu erkennen, der sollte dem Amt mal diesen Hinweis zu kommen lassen..
Die Phokomelie (v. altgriech. φώκη „Robbe“ und μέλος „Glied“) ist die Bezeichnung für eine Fehlbildung der Gliedmaßen des Fötus (Dysmelie), die sich in verkürzten oder fehlenden langen Röhrenknochen der Gliedmaßen zeigt.
Quelle wikipedia Phokomelie
Die Behörden entscheiden da wohl Teilweise willkührlich, haben zum teil überhaupt kein Plan was Amelie oder Phokomelie ist....
Die Phokomelie (v. altgriech. φώκη „Robbe“ und μέλος „Glied“) ist die Bezeichnung für eine Fehlbildung der Gliedmaßen des Fötus (Dysmelie), die sich in verkürzten oder fehlenden langen Röhrenknochen der Gliedmaßen zeigt.
Quelle wikipedia Phokomelie
Die Behörden entscheiden da wohl Teilweise willkührlich, haben zum teil überhaupt kein Plan was Amelie oder Phokomelie ist....
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- igel1
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@frank
Leider bist DU hier auf dem Holzweg. Es gibt in Deutschland kein zuständiges Ministerium für die Parkausweise.
Das Ausstellen der Parkausweise ist Ländersache. Daher sind die Ministerien der einzelnen Länder dafür zuständig. Welches Ministerium das ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wer also eine Ablehnung erhalten hat, sollte sich gleich bei seinem zuständigen Landtagsabgeordneten beschweren oder bei dem zuständigen Ministerium.
Am einfachsten ist es, wenn man sich einmal mit dem Bürgermeister der zuständigen Verwaltung unterhält.
VG
igel
Leider bist DU hier auf dem Holzweg. Es gibt in Deutschland kein zuständiges Ministerium für die Parkausweise.
Das Ausstellen der Parkausweise ist Ländersache. Daher sind die Ministerien der einzelnen Länder dafür zuständig. Welches Ministerium das ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wer also eine Ablehnung erhalten hat, sollte sich gleich bei seinem zuständigen Landtagsabgeordneten beschweren oder bei dem zuständigen Ministerium.
Am einfachsten ist es, wenn man sich einmal mit dem Bürgermeister der zuständigen Verwaltung unterhält.
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Hallo!
Ich habe mich beim Ministerium in Stuttgart (mein Landkreis) beschwert und hatte Erfolg! Allerdings musste ich bezüglich des blauen Parkausweises über 4 Stunden telefonieren! Ich wurde vom Bürgeramt zum Ordnungsamt und vom Ordnungsamt zum Ministerium verwiesen! Das Hin- und Herspiel ging, wenn ich die Zeit zusammenzähle über 2 Stunden.
Am Ende (nach 4 Stunden telefonieren) wurde mir dann vom Ministerium (Frau Sonnentag) mitgeteilt, dass es im Ermessen des Sachbearbeiters v. Ordnungsamt) liegt, ob er gewillt ist, mir den blauen Parkausweis - hier ging es allerdings "nur" um einen Zusatzeintrag für Kurz- oder Ohnarmer, auszustellen!
Deutsche Bürokratie!
LG
Femme
Ich habe mich beim Ministerium in Stuttgart (mein Landkreis) beschwert und hatte Erfolg! Allerdings musste ich bezüglich des blauen Parkausweises über 4 Stunden telefonieren! Ich wurde vom Bürgeramt zum Ordnungsamt und vom Ordnungsamt zum Ministerium verwiesen! Das Hin- und Herspiel ging, wenn ich die Zeit zusammenzähle über 2 Stunden.
Am Ende (nach 4 Stunden telefonieren) wurde mir dann vom Ministerium (Frau Sonnentag) mitgeteilt, dass es im Ermessen des Sachbearbeiters v. Ordnungsamt) liegt, ob er gewillt ist, mir den blauen Parkausweis - hier ging es allerdings "nur" um einen Zusatzeintrag für Kurz- oder Ohnarmer, auszustellen!
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Es geht mir darum sich zu beschweren, wer das Gesetz so verabschiedet hat....Das es soviele Probleme gibt.igel1 hat geschrieben:@frank
Leider bist DU hier auf dem Holzweg. Es gibt in Deutschland kein zuständiges Ministerium für die Parkausweise.
Das Ausstellen der Parkausweise ist Ländersache. Daher sind die Ministerien der einzelnen Länder dafür zuständig. Welches Ministerium das ist, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.
Wer also eine Ablehnung erhalten hat, sollte sich gleich bei seinem zuständigen Landtagsabgeordneten beschweren oder bei dem zuständigen Ministerium.
Am einfachsten ist es, wenn man sich einmal mit dem Bürgermeister der zuständigen Verwaltung unterhält.
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Nachtrag: Ich meine Die Politiker...
Zuletzt geändert von Frank62 am Sonntag 23. August 2009, 15:13, insgesamt 1-mal geändert.
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hier ging es allerdings "nur" um einen Zusatzeintrag für Kurz- oder Ohnarmer, auszustellen!Femme hat geschrieben:
Am Ende (nach 4 Stunden telefonieren) wurde mir dann vom Ministerium (Frau Sonnentag) mitgeteilt, dass es im Ermessen des Sachbearbeiters v. Ordnungsamt) liegt, ob er gewillt ist, mir den blauen Parkausweis - hier ging es allerdings "nur" um einen Zusatzeintrag für Kurz- oder Ohnarmer, auszustellen!
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wo soll das rein, dieser Zusatzeintrag ?
Bei deiner Armlänge bekommst du den Ausweis ohne Probleme innerhalb 15 min ist das Ding fertig. Mit Eintüten in Folie.
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Info, insbesondere für Kurz- bzw. Ohnarmer, oder Kleinwüchsige Leute:
Den Zusatz auf dem blauen Rollstuhlausweis sollte folgenden Wortlaut beinhalten:
"184 VWV - STVO zu § 46 STVO - RN : 135" heißt nichts anderes, dass man keine Parkscheibe benutzen kann!
Damit seid ihr, also Kurz- oder Ohnarmer und Kleinwüchsige, ohne Parkscheibe (aber mit blauen Rollstuhlausweis) im eingeschränkten Halteverbot, bzw. auf Anwohnerparkplätze, bis zu 24 Std., parkberechtigt.
LG
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Den Zusatz auf dem blauen Rollstuhlausweis sollte folgenden Wortlaut beinhalten:
"184 VWV - STVO zu § 46 STVO - RN : 135" heißt nichts anderes, dass man keine Parkscheibe benutzen kann!
Damit seid ihr, also Kurz- oder Ohnarmer und Kleinwüchsige, ohne Parkscheibe (aber mit blauen Rollstuhlausweis) im eingeschränkten Halteverbot, bzw. auf Anwohnerparkplätze, bis zu 24 Std., parkberechtigt.
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Danke für den Typ bzgl. Phokomelie.
Genau deshalb wurde mir nämlich in Bergisch Gladbach der Parkausweis abgelehnt.
Die größte Dreistigkeit war aber, dass mir ein schriftlicher Ablehnungsbescheid verweigert wurde.
Das Ganze spielte sich über einen Zeitraum von 4 Monaten mit achtmaliger persönlicher Vorsprache ab.
Jetzt werde ich den Sachbearbeiter diese Woche zum 9. Mal mit dem Aufsatz aus Wikipedia aufsuchen.
Mal sehen, was dann kommt.
Gruß Darkshadow
Genau deshalb wurde mir nämlich in Bergisch Gladbach der Parkausweis abgelehnt.
Die größte Dreistigkeit war aber, dass mir ein schriftlicher Ablehnungsbescheid verweigert wurde.
Das Ganze spielte sich über einen Zeitraum von 4 Monaten mit achtmaliger persönlicher Vorsprache ab.
Jetzt werde ich den Sachbearbeiter diese Woche zum 9. Mal mit dem Aufsatz aus Wikipedia aufsuchen.
Mal sehen, was dann kommt.
Gruß Darkshadow
- Weissnix
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Es gibt doch bei Ämtern den "Tatbestand" der schuldhaften Verzögerung oder so ähnlich, da kann vielleicht ein Verwaltungsangestellter hier helfen.darkshadow hat geschrieben:Danke für den Typ bzgl. Phokomelie.
Genau deshalb wurde mir nämlich in Bergisch Gladbach der Parkausweis abgelehnt.
Die größte Dreistigkeit war aber, dass mir ein schriftlicher Ablehnungsbescheid verweigert wurde.
Das Ganze spielte sich über einen Zeitraum von 4 Monaten mit achtmaliger persönlicher Vorsprache ab.
Jetzt werde ich den Sachbearbeiter diese Woche zum 9. Mal mit dem Aufsatz aus Wikipedia aufsuchen.
Mal sehen, was dann kommt.
Gruß Darkshadow
Wenn du die Ablehnung nicht schriftlich bekommst, gilt er doch für dich als unbearbeitet, also schuldhaft verzögert. Wenn du damit besagtem Sachbearbeiter kommst, entscheidet er sich vielleicht doch lieber für eine Bewilligung oder doch eine schriftliche Ablehnung.
Aber auch diesen Wink mit dem Zaunpfahl solltest du nett und schriftlich formulieren, damit du danach etwas gegen den Herrn unternehmen kannst und Belege in Händen hältst.
Tschüß
Michael
Diskriminierung der Rollifahrer von A - Z!
Highway to hell (AC/DC) - Stairway to heaven (Led Zeppelin)
Michael
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- Frank62
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hey das fehlt mit noch...Danke für den HinweisFemme hat geschrieben:Info, insbesondere für Kurz- bzw. Ohnarmer, oder Kleinwüchsige Leute:
Den Zusatz auf dem blauen Rollstuhlausweis sollte folgenden Wortlaut beinhalten:
"184 VWV - STVO zu § 46 STVO - RN : 135" heißt nichts anderes, dass man keine Parkscheibe benutzen kann!
Damit seid ihr, also Kurz- oder Ohnarmer und Kleinwüchsige, ohne Parkscheibe (aber mit blauen Rollstuhlausweis) im eingeschränkten Halteverbot, bzw. auf Anwohnerparkplätze, bis zu 24 Std., parkberechtigt.
LG
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Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor.
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Hallo Leute ich finde, daß mann Frau Hudelmayer mal die ganzen Ablehnungsbescheide zukommen lassen sollte.
Damit die Dame mal sieht , wie großartig ihr wichtig gefeuerte Punkt im Forderungskatalog umgesetzt wir.
Wenn wir genügend beisammen haben, bitte auch an Frau Hudelmayer schicken mit der Bitte sich persönlich darum zu kümmern . Sie will ja in unseren Namen alles Aushandeln so soll sie erst einmal dieses Problem lösen.
Und damit kann Sie zeigen das Sie gute VB Arbeitet leistet.
Damit die Dame mal sieht , wie großartig ihr wichtig gefeuerte Punkt im Forderungskatalog umgesetzt wir.
Wenn wir genügend beisammen haben, bitte auch an Frau Hudelmayer schicken mit der Bitte sich persönlich darum zu kümmern . Sie will ja in unseren Namen alles Aushandeln so soll sie erst einmal dieses Problem lösen.
Und damit kann Sie zeigen das Sie gute VB Arbeitet leistet.
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Hallo Conti,Conti hat geschrieben:Hallo Leute ich finde, daß mann Frau Hudelmayer mal die ganzen Ablehnungsbescheide zukommen lassen sollte.
Damit die Dame mal sieht , wie großartig ihr wichtig gefeuerte Punkt im Forderungskatalog umgesetzt wir.
Wenn wir genügend beisammen haben, bitte auch an Frau Hudelmayer schicken mit der Bitte sich persönlich darum zu kümmern . Sie will ja in unseren Namen alles Aushandeln so soll sie erst einmal dieses Problem lösen.
Und damit kann Sie zeigen das Sie gute VB Arbeitet leistet.
das ist der 1. Vorsitzenden des Bundesverbands bereits bekannt, das es eine Reihe von Ablehnungsbescheide gibt. Hier sollte man sich erst an die Ortverbände und Landesverbände wenden. Ich finde diesen Weg auch viel einfacher, weil diese Verbände auch eine räumliche Nähe zu den Ämtern haben.
Sollte es dann immer noch Probleme geben, würde ich den Bundesverband einschalten.
Gruss Zimmi
http://www.contergan-info.de
http://www.zwinger-von-zimdarsen.de
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- andrealein
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