Offener Brief von Ilja Seifert zum Thema Contergan

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Frank62
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Offener Brief von Ilja Seifert zum Thema Contergan

#1

Beitrag von Frank62 » Freitag 22. März 2013, 17:59

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Udo Herterich
Claudia Schmidt-Herterich
Kampagnen - Sprecher/in Deutschland
Internationale Contergan / Thalidomid Allianz

herterich@ictadeutschland.de
http://www.ictadeutschland.de

Wir kämpfen in Solidarität mit allen Contergangeschädigten Menschen für Gerechtigkeit und ein selbst bestimmtes Leben in Würde.

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Von: Seifert MdB - Andre Nowak <ilja.seifert.ma02@bundestag.de>
Datum: Fri, 22 Mar 2013 15:48:31 +0100
An: <undisclosed-recipients:;>
Unterhaltung: Offener Brief von Ilja Seifert zum Thema Contergan
Betreff: Offener Brief von Ilja Seifert zum Thema Contergan

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
in den letzten Wochen und Tagen bekamen unser Fraktionsvorsitzender Gregor Gysi, weitere Mitglieder der Fraktion DIE LINKE und auch ich zahlreiche Briefe, E-Mails und Anrufe zum Thema Contergan und zum geplanten 3. Conterganstiftungsänderungsgesetz.
Dabei ging es um eine Vielzahl von Hinweisen über Mängel am vorliegenden Gesetzentwurf von CDU/CSU/SPD/FDP. Es gab auch die Bitte an DIE LINKE, sich nicht für Verbesserungen am Gesetzentwurf oder für eine öffentliche Anhörung zu engagieren aus Angst, dies könnte zu Verzögerungen im parlamentarischen Verfahren und die geplante Rentenerhöhung führen und die Auszahlung (rückwirkend ab 1. Januar 2013) gefährden.
Alle Briefe und E-Mails haben wir aufmerksam gelesen. Da die Fragen und Bemerkungen sich ähneln und wir zeitlich nicht in der Lage sind, jeden Brief und jede E-Mail einzeln zu beantworten, gestatte ich mir, auf diesem Weg Sie/Euch gemeinsam auf gleichen Kenntnisstand zu setzen.
Zum weiteren Ablauf:
Im offiziellen Berichterstatter-Gespräch am 21. März haben sich alle Fraktionen auf folgende Punkte geeinigt:
Am 15. April findet von 10.00 – 12.00 Uhr im Bundestag ein Fachgespräch zum Dritten Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes (Drucksache 17/12678) sowie zum Antrag der LINKEN (Drucksache 11041) statt. Das Fachgespräch ist nichtöffentlich, meine Forderung nach einer öffentlichen Anhörung fand keine Unterstützung.
Es sollen sieben Expertinnen und Experten (Einzelsachverständige) geladen werden – und zwar:

Frau Antje Blumenthal, Vorsitzende der Conterganstiftung,
Herr Udo Herterich, Interessenverband Contergangeschädigter NRW,
Frau Margit Hudelmaier, Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter,
Herr Gernod Kiefer, GKV-Spitzenverband,
Herr Christian Stürmer, Contergannetzwerk Deutschland,
Herr Dr. Oliver Tolmein, Kanzlei Menschen und Rechte, Hamburg,
Herr Prof. Dr. Felix Welti, Universität Kassel.

(Weitere, von mir unterbreitete Vorschläge, wurden abgelehnt.)
Es wird keinen Fragenkatalog geben. Die Sachverständigen sollen nicht um schriftliche Statements gebeten werden (wenn sie mögen, dürfen sie das natürlich gerne tun), sondern im Fachgespräch Fragen der Abgeordneten zu bestimmten Themenkomplexen beantworten.
Dabei geht es u.a. um folgende Fragekomplexe:

um die Schnittstellenproblematik / Nichtanrechnung der Conterganrenten auf Leistungen anderer Sozialgesetzbücher,
die Arbeit der Conterganstiftung, insbesondere ihrer Gremien und deren Transparenz,
die Staffelung der Rententabelle nach den Schadenspunkten sowie deren Bewertung
Komplex „Sonderbedarfe“ und die Fragen zu Pflege und Assistenz, insbesondere bei Schwerstgeschädigten,
Ausschlussfristen und
Regelungen für im Ausland lebende Conterganopfer.

Weitere von mir genannte Punkte fanden keine Mehrheit.
Zum weiteren Verfahren:
Bereits am 24. April soll die abschließende Beratung im federführenden Familienausschuss (nicht öffentlich) und am 25. oder 26. April die abschließende Beratung im Bundestag stattfinden.
Dazu vier Anmerkungen:

Alle Fraktionen, auch DIE LINKEN, wollen, daß das Gesetz zum Sommer in Kraft tritt und die höheren Renten ab 1. Januar 2013 rückwirkend (vor der Bundestagswahl) gezahlt werden. Diesbezügliche Unterstellungen mir gegenüber oder verdeckt ausgesprochene Drohungen Euch gegenüber sind völlig haltlos und unbegründet. Trotzdem ist diese Eile unnötig, denn um das zu realisieren, könnte man auch noch die Sitzungswochen im Mai und Juni nutzen. Alles, was jetzt wegen der Eile nicht oder nur unzulänglich geklärt wird, bleibt dann über Jahre ungeklärt.
Es gibt Parallelen: Vor vier Jahren gab es schon einmal die gleiche Eile. Am 24. März 2008 kam der Gesetzentwurf für ein 2. Conterganstiftungsänderungsgesetz, am 26. März gab es die 1. Debatte im Bundestag und am 14. Mai 2008 die abschließende Beratung. Auch damals wurden alle Bedenken und Hinweise vom Tisch geweht. Dann kam die Bundestagswahl und vier Jahre passierte nichts mehr.
Die Positionen der LINKEN zu diesen Punkten werden in meiner Rede vom 14. März sowie in unserem Antrag deutlich und decken sich mit vielen Forderungen und Vorschlägen aus den Reihen der Conterganopfer sowie den Handlungsempfehlungen aus der Studie der Uni Heidelberg.

Die vorgeschlagenen Erhöhungen stellen eine erhebliche Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation dar, auch wenn sie deutlich unter den Forderungen der Contergangeschädigten bleibt (wenn man die Ansprüche auf Schmerzensgeld berücksichtigt). Begrüßt wird auch die veränderte Berücksichtigung der Schadenspunkte, aber es bleiben mit der Staffelung und der unterschiedlichen Bewertung der Schadenspunkte viele Ungereimtheiten. Tatsache ist auch, daß die Conterganrente bei Vielen nicht reichen wird, um – vor allem mit Blick auf Spät- und Folgeschäden sowie die in der Studie dargestellten Veränderungen in den Familienverbänden - den Pflege- und Assistenzbedarf zu decken.
Ein zusätzlicher Fonds für spezifische Bedarfe, die nicht aus der Conterganrente gedeckt werden können, ist sinnvoll. Die dazu erforderlichen Ausführungsbestimmungen stehen noch aus. Unakzeptabel ist die Deckelung bei 30 Mio. €. Wenn es berechtigte Bedarfe gibt, müssen die Mittel dafür auch bereit gestellt werden. Es kann nicht sein, daß irgendwann im Jahr den Antragstellern mitgeteilt wird, daß das Geld alle sei und sie sich bis zum kommenden Jahr gedulden müssen.
Wenn jemand durch Contergan geschädigt wurde, dann von Geburt an und nicht erst mit dem Tag der Antragsstellung. In diesem Sinne müssen alle bestehenden Ausschlußfristen aufgehoben und die bisher vorenthaltenen Leistungen rückwirkend (mit Zinsen) gezahlt werden. Das gebietet die Gerechtigkeit und die Herstellung des Rechtsfriedens.
Im Interesse des Rechtsfriedens, einer Demokratisierung und von Transparenz muß sich in der Zusammensetzung der Gremien (Beirat und Vorstand) dringend etwas ändern. Ich verweise hier auf die Vorschläge von RA Dr. Tolmein und den Antrag der LINKEN.
Weitere Punkte sind die Regelungen für im Ausland lebende Conterganopfer, der Name der Stiftung, die Frage, welches Bundesministerium zuständig sein sollte, die Frage, wann die Sozialgerichte und wann die Verwaltungsgerichte zuständig sind. Auch hierzu gibt es entsprechende Vorschläge.

Der Abgeordnete Thomas Strobl (CDU/CSU) hat in der Bundestagsdebatte am 14. März öffentlich zu mir gesagt: „Sie sind selbstverständlich herzlich eingeladen, mitzumachen.“ Fakt ist, daß sich die Vertreter der Fraktionen von CDU/CSU/SPD/FDP gemeinsam mit dem Ministerium und der Stiftung unter Ausschluß der LINKEN zu Beratungen treffen. Auch nach dem offiziellen Berichterstattergespräch am 21. März zur Vorbereitung des Fachgespräches am 15. April wurde ich gebeten, den Raum zu verlassen, da man nun (ohne mich) über Inhalte beraten wolle.

Mit guten Wünschen für die Feiertage
Ihr/ Euer
Ilja Seifert


--

Dr. Ilja Seifert, MdB (DIE LINKE)
Platz der Republik 1
11011 Berlin

Tel.: 030/ 227 721 76
http://www.ilja-seifert.de <http://www.ilja-seifert.de>

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LG
Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor. :suprised

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