Rentenkapitalisierung ab 60

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amko61
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Re: Rentenkapitalisierung ab 60

#76

Beitrag von amko61 » Mittwoch 2. März 2022, 18:20

rowa61 hat geschrieben:
Mittwoch 2. März 2022, 16:37
Der Begriff "eigene Wohnzwecke" umfasst laut Stiftung nur den Hauptwohnsitz.

Die Rentenkapitalisierungen für selbstgenutzte Zweitwohnungen oder selbstgenutzte Ferienhäuser wird nicht toleriert.

In solchen "aufgeflogenen" Fällen ( O-Ton Sachbearbeiterin ) sollen angeblich schon zwangsweise Rückkapitalisierungen eingeleitet worden sein.

Von diesen Einschränkungen habe ich auf der Homepage bisher nichts gefunden.
Der Begriff "eigene Wohnzwecke" implementiert, dass dort der Lebensmittelpunkt liegt und der ist nunmal am Hauptwohnsitz. In einem Ferienhaus "wohnt" man nicht, sondern man hält sich dort nur vorübergehend auf. Nicht ganz so einfach kann im Einzelfall die Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnsitz sein. Kommt dann darauf an, wo man sich über's Jahr gesehen länger aufhält. Wie die Stiftung das allerdings kontrollieren will, ist mir schleierhaft. Erst recht, wenn einer der beiden Wohnsitze im Ausland liegt.

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Frank62
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#77

Beitrag von Frank62 » Mittwoch 2. März 2022, 18:25

amko61 hat geschrieben:
Mittwoch 2. März 2022, 18:20
Kommt dann darauf an, wo man sich über's Jahr gesehen länger aufhält.
Ich wollte in den 80er nach GC auswandern, aber es gab Probleme mit der Finanzierung der Wohnung. Auf die Rentenkapitalisierung bin ich aber nicht gekommen.
Dann kam die erste feste Beziehung und es hatte sich erledigt :halo
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#78

Beitrag von rowa61 » Mittwoch 2. März 2022, 18:27

Kann man eigentlich die Rente (teil) kapitalisieren lassen, um eine Mietwohnung behindertengerecht umzubauen?


...und wie sieht das mit dem Erwerb eines Autos aus? Ist das ebenfalls an bestimmte Bedingungen gebunden?

Könnte man z.B. für den Erwerb oder den Umbau eines Wohnmobils die Rente kapitalisieren?

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#79

Beitrag von Zimmi » Mittwoch 2. März 2022, 18:32

Warum braucht es. Eine Zweitwohnung oder Ferienhaus? Im Grunde kannst du eines der Häuser vermieten. Dan könntest du ja noch weitere Häuser kapitalisier lassen. Dann lieber sparen und dann erst kaufen. Die Kapitalisierung ist nichts anderes wie ein Vorschuss der Rente

Hinzugefügt nach 2 Minuten 4 Sekunden:
Rosa, du bist doch sonst so schlau. Ein Teil der Fragen sind hier im Forum schon beantwortet

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#80

Beitrag von Frank62 » Mittwoch 2. März 2022, 18:37

rowa61 hat geschrieben:
Mittwoch 2. März 2022, 18:27
Kann man eigentlich die Rente (teil) kapitalisieren lassen, um eine Mietwohnung behindertengerecht umzubauen?
Vor Jahren habe ich darüber meine Küche Finanziert. Ich wohne zur Miete es gab kein Problem.
Mein Vermieter musste nur unterschreiben, dass er einverstanden ist, falls es Umbauten an der Substanz Wand, Boden gibt.
Wir wollten eigentlich eine Tür ändern. Ging aber dann ohne. 3 Türen in eine Küche fanden wir etwas viel....
LG
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#81

Beitrag von Udo » Mittwoch 2. März 2022, 18:51

Ich habe 2013 für ein Auto teilkapitalisiert - Null Problemo.
2016 dann eine weitere Teilkapitalisierung für eine Eigentumswohnung - ebenfalls keine Probleme. Im Gegenteil, mir wurde sogar von der Stiftung geraten, für eventuelle Umbauten mehr zu kapitalisieren.

@rowa: Am einfachsten ist es doch, der Stiftung eine kurze Mail zu schreiben was du vor hast und es wird dir mitgeteilt, was davon geht und was nicht.
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!

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#82

Beitrag von mitstreiter » Montag 10. April 2023, 12:22

Rentenkapitalisierung habe ich leider sehr schlechte ERfahrungen gemacht.
Ich habe vor 8 Jahren mir ein neues Auto in Höhe von 25.000 Euro gekauft. Kapitalisierung für 10 Jahren. So weit so gut.
Aber nach 3 Jahren habe ich mir ein neues Auto gekauft, weil das alte AUto mir sehr viele Probleme bereitete.
Dieses Jahr wollte ich noch einmal kapitaliserien für mein Neuwagen.
Da hat die Stiftung mir einen richtigen Nackenschlag reingehauen.
Ich hätte vor 4 Jahre bei der Stiftung melden müssen, dass ich ein neues Auto gekauft habt und das alte abgestoßen. Da meine Kaptitaliserung über 10 Jahre läuft muss ich die restlichen Summe von 6 Jahren zurück zahlen. Da ich aber vor vier Jahren mich nicht gemeldet habe, habe ich mir auch nichts böse dabei gedacht.
Die Stitftung schickte mir darauf hin mir einen Bescheid in Höhe von ungef. 800,00 Euro, die ich noch zurückzahlen muss.

Deshalb ist Kapitaliserung für ein Auto nicht empfehlenswert, da du nie weißt, was danach passiert. Wenn du eine Porsche für 80.,000 Euro kaufst und baust nach 2 Jahren einen Unfall. Dann muss du die restliche Summe wieder zurück zahlen. Bist du aber beim Unfall mausetot, dann muss deine Liebste nicht das Geld zurück zahlen. Nur das Problem ist, dass sie kein Auto hat. :?: Anders ist das mit dem Hauskauf oder Renovierung der Wohnung. :boxen

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#83

Beitrag von Zimmi » Montag 10. April 2023, 13:17

Die Stiftung ist doch aufgrund der Kapitalisierung Miteigentümer. Bei einer Immobilie ist die Stiftung für die Zeit der Kapitalisierung im Grundbuch eingetragen. Beim Auto weiß ich nicht wie das Verfahren läuft

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