Forderungskatalog Bündnis für Rechte Contergangeschädigter

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Fellwuschel
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Forderungskatalog Bündnis für Rechte Contergangeschädigter

#1

Beitrag von Fellwuschel » Freitag 26. Februar 2016, 22:56

Forderungskatalog des Bündnis für verbindliche Rechte Contergangeschädigter

( Mitglieder: Coenen Claudia, Fuchs Toni, Giesen Josef, Gottreich Marion, Kornak Andrea, Lau Peter, Mühlbauer Bella, Ortel Christiane, Rawiel Frank, Saile Jaqueline, Schweyen Norbert, Speer Brigitte)

Wir alle fordern !

1. Ab sofort die Stimmenmehrheit (3 Betroffenenenvertreter im Stiftungrat / 2 Vorstandsmitglieder) Alle 2 Vertreter im Vorstand sowie die 3 Betroffenenenvertreter sind demokratisch von den Betroffenen zu wählen. Das Ministerium, und die Betroffenen haben das Vorschlagsrecht. Alle Vertreter sind für ihr ehrenamtliches Engagement angemessen (wie in der Kommunalpolitik üblich) zu entschädigen, um demokratische Teilhabe, Motivation und Gleichberechtigung herzustellen.

2. Die Regierung fungiert durch das Ministerium nur als obere Aufsichtsbehörde und nicht mehr als direkte Dienst- und Fachaufsicht. Die Kontrolle des Vorstands obliegt beim gewählten 3 - köpfigen Stiftungsrat bestehend aus den von den Betroffenen gewählten Personen. Der Bund verpflichtet sich zur Kostenübernahme.

3. Jährliche Auszahlung aus dem 30-Mio Fonds an alle Berechtigten in exakt gleicher Höhe. Sofortige Abschaffung der bürokratischen und zeitaufwendigen Antragstellung von Heil- und Hilfsmitteln.

4. Bewilligungsverfahren für Neu- und Revisionsanträge dürfen, nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen maximal 3 Monate dauern. Sollten Unterlagen fehlen, muss dieses spätestens nach 3 Wochen dem Betroffenen mitgeteilt werden.Widerspruchsverfahren werden durch einen gewählten Ombudsmann (Spezialist für Sozial- und /oder Behindertenrecht) binnen 2 Monaten entschieden.

5. Abschaffung der 5-Punkte Schadensklassen und Anpassung der Punkteliste an die tatsächlichen Einschränkungen. Pauschale Anhebung aller um 30 Punkte wegen lebenslangem seelischen Leids und Schmerzen sowie Folgeschäden. Keine Verrechnung von Conterganschäden gegeneinander.

6. Keine Verschleppung durch Vertagung unbearbeiteter Tagesordnungspunkte während einer Stiftungsratssitzung. Die TO ist zeitlich so zu veranschlagen, dass sie auch am Sitzungstag abgearbeitet werden kann, die Sitzung is erst zu beenden, wenn die TO abgearbeitet ist.

7. Die Stiftung veröffentlicht einen Monat vor jeder Sitzung die TOP sowie die Sitzungsvorlagen. Die Stiftungsratsprotokolle sind als ausführliche und authentische Wortprotokolle (keine Verlaufs- bzw. Beschlussprotokolle) für jedermann auf der Homepage der Conterganstiftung spätestens 1 Monat nach Ende der jeweiligen Stiftungsratssitzung zu veröffentlichen.

8. Rechtschutz und Haftpflichtversicherung für Stiftungvorstand und Stiftungsrat für die Ausübung ihres Mandats. Übernahme aller damit verbundener Kosten durch die Stiftung.

9. Zeitnahe Durchführung einer Gefäß- und Nervenbahnstudie von einem unabhängigen Institut.
Auch hiermit verbundene Schäden der Schilddrüse oder anderer Organe sind zu berücksichtigen. Anpassung der neuen Ergebnisse an den Schadenskatalog mit entsprechender, zusätzlicher Bepunktung binnen 6 Monaten. Es geht um unser Leben !

10. Leistungen für alle anerkannten Opfer ab 1972 rückwirkend und verzinst - Gleichbehandlungsgrundatz !

11. Anhebung der „Conterganrenten“ in Anlehnung an den jährlich veröffentlichten Preisindex des statistischen Bundesamts mindestens jedoch um jährlich 5 %.

12. Lebenslange Witwenrente für die überlebenden Lebenspartner und kein Rückgriff von Leistungsträgern nach dem Tod von Betroffenen !

13. Staatliche, lebenslängliche rechtsverbindliche Zusicherung der Stiftungsleistungen an jeden anerkannten Berechtigten inklusiv einer Leistungsanpassung bei Bedarf !

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