Conterganopfer doppelt bestraft

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Mattes
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Re: Conterganopfer doppelt bestraft

#16

Beitrag von Mattes » Mittwoch 9. März 2016, 20:29

Venator hat geschrieben:
Pillendreher hat geschrieben:Zumindest ist ausser dem Fall Olaf T nichts derartiges bekannt geworden. Dass rechtskräftig festgestellte Schadenspunkte bei Revisionsanträgen mit neu anerkannten Punkten verrechnet werden ist allerdings schlimm genug, auch wenn die Zahlungen nicht reduziert werden.
Genau das ist mir bei einem Revisionsantrag passiert - aber da ist das allerletzte Wort noch nicht gesprochen... :angry
Bisher dachte ich, die "Verrechnung" wäre nur dann möglich, wenn ein bisher als pauschal bepunkteter Schaden (also wohl "auf Verdacht hin") durch eine konkrete Diagnose eines Conterganschadens in demselben Bereich bestätigt wird. Beispiel: Es wurden 4 Schadenspunkte pauschal für Hüftschäden vergeben, bei einer entsprechenden Untersuchung stellt sich aber heraus, dass die Schäden mit 8 Punkten zu bewerten sind. Danach werden also nicht zusätzlich zu den 4 Pauschalpunkten weitere 8 Punkte zuerkannt (=12), sondern die 4 Pauschalpunkte fallen weg (=8), da der der Schaden mit 8 Punkten konkretisiert wurde. Oder gibt es tatsächlich andere Fälle? Der Fall von Monika K. erschließt sich mir nach der Darstellung von Andreas M. nicht wirklich.

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Udo
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#17

Beitrag von Udo » Mittwoch 9. März 2016, 23:16

Mattes hat geschrieben:Der Fall von Monika K. erschließt sich mir nach der Darstellung von Andreas M. nicht wirklich.
Lies dich mal durch die Links von TheoGreb. OK, ist viel und nicht einfach zu lesen, aber dann hast du den genauen Sachverhalt.
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!

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#18

Beitrag von nilorac » Donnerstag 10. März 2016, 08:17

udo hat geschrieben:
Mattes hat geschrieben:Der Fall von Monika K. erschließt sich mir nach der Darstellung von Andreas M. nicht wirklich.
Lies dich mal durch die Links von TheoGreb. OK, ist viel und nicht einfach zu lesen, aber dann hast du den genauen Sachverhalt.

Wo finde ich die Links von Theo?

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#19

Beitrag von Frank62 » Donnerstag 10. März 2016, 09:04

nilorac hat geschrieben:

Wo finde ich die Links von Theo?
Der elfte Beitrag hier, musst du zurück auf die erste Seite.
LG
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95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor. :suprised

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#20

Beitrag von Mattes » Donnerstag 10. März 2016, 10:09

udo hat geschrieben:
Mattes hat geschrieben:Der Fall von Monika K. erschließt sich mir nach der Darstellung von Andreas M. nicht wirklich.
Lies dich mal durch die Links von TheoGreb. OK, ist viel und nicht einfach zu lesen, aber dann hast du den genauen Sachverhalt.
Danke für den Hinweis, Udo.
Mir stellt sich die Frage, ob bei Stellung eines Revisionsantrags sämtliche zuvor anerkannten Conterganschäden zur Disposition stehen können/müssen/dürfen/sollen.
Im Urteil heißt es: "Ferner bat sie um eine Überprüfung, ob die festgestellten Schäden korrekt bepunktet worden seien."
Demnach wurde offenbar die Überprüfung sämtlicher Schäden erbeten. Vielleicht ist es ja auch eine Frage der Formulierung und es könnte hilfreich sein, einen Antrag auf Anerkennung eines weiteren Schadens (weiterer Schäden) zu stellen - zusätzlich zu den bereits festgestellten und anerkannten Schäden.
Das wurde, glaube ich, irgendwo hier bereits einmal erörtert. Vielleicht kann amko ja Licht ins Dunkel bringen? :wink:

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#21

Beitrag von GRUENER » Donnerstag 10. März 2016, 10:22

Ich weiß, vielen von Euch ist bekannt wie ein Verwaltungsakt zur Feststellung der wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen, sowie einer Bemessung der Schadenspunkte vor sich geht.
Dennoch möchte ich im Zusammenhang mit Revisionsanträgen nachfolgendes Zitat hervorheben.


Zitat: Verwaltungsgericht Köln, 7 K 4608/13:

„Die Medizinische Kommission ist ein dem Stiftungsvorstand untergeordneter Ausschuss (§ 16 Abs. 2 ContStifG), der nicht mit Hoheitsrechten ausgestattet ist, sondern lediglich eine sachverständige Beurteilung einer Vorfrage des Leistungsanspruchs vornimmt. Zum anderen hat diese Entscheidung der Kommission keine Außenwirkung, da sie nicht unmittelbar Rechte des Betroffenen begründet. Dies zeigt sich bereits darin, dass die Entscheidung der Kommission über den Schadensfall dem Betroffenen gegenüber nicht als selbständiger Verwaltungsakt bekanntmacht wird. Rechte des Betroffenen werden erst durch den nachfolgenden Bescheid der Conterganstiftung über die Festsetzung der Leistungen begründet. Die darin mitgeteilten Feststellungen der Kommission zur Frage des Vorliegens eines thalidomidbedingten Geburtsschadens und seiner Schwere sind somit lediglich Teil der Begründung des Bescheides, die grundsätzlich nicht bestandskräftig wird.“

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#22

Beitrag von nilorac » Donnerstag 10. März 2016, 11:22

Oh sorry Güner, das ist mir zu hoch! Kapiere den Inhalt nicht!

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#23

Beitrag von Pillendreher » Donnerstag 10. März 2016, 12:00

nilorac hat geschrieben:Oh sorry Güner, das ist mir zu hoch! Kapiere den Inhalt nicht!
Will heißen, die Feststellungen der Medizinischen Kommission sind nicht unmittelbar Bestandteil des Bescheides der Stiftung. Daher können frühere Feststellungen der Medizinischen Kommission bei einem neuen Revisionsverfahren revidiert werden, falls diese damals nicht korrekt waren. Die Zahlungen haben aber Rechtskraft und dürfen nicht reduziert werden. Nur auf die rechtskräftige Zuerkennung einer Rentenhöhe besteht Bestandsschutz.

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#24

Beitrag von GRUENER » Donnerstag 10. März 2016, 12:16

Pillendreher hat geschrieben:
Will heißen, die Feststellungen der Medizinischen Kommission sind nicht unmittelbar Bestandteil des Bescheides der Stiftung. Daher können frühere Feststellungen der Medizinischen Kommission bei einem neuen Revisionsverfahren revidiert werden, falls diese damals nicht korrekt waren. Die Zahlungen haben aber Rechtskraft und dürfen nicht reduziert werden. Nur auf die rechtskräftige Zuerkennung einer Rentenhöhe besteht Bestandsschutz.
DANKE!

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#25

Beitrag von amko61 » Donnerstag 10. März 2016, 15:08

Mattes hat geschrieben: Mir stellt sich die Frage, ob bei Stellung eines Revisionsantrags sämtliche zuvor anerkannten Conterganschäden zur Disposition stehen können/müssen/dürfen/sollen.
Im Urteil heißt es: "Ferner bat sie um eine Überprüfung, ob die festgestellten Schäden korrekt bepunktet worden seien."
Demnach wurde offenbar die Überprüfung sämtlicher Schäden erbeten. Vielleicht ist es ja auch eine Frage der Formulierung und es könnte hilfreich sein, einen Antrag auf Anerkennung eines weiteren Schadens (weiterer Schäden) zu stellen - zusätzlich zu den bereits festgestellten und anerkannten Schäden.
Das wurde, glaube ich, irgendwo hier bereits einmal erörtert. Vielleicht kann amko ja Licht ins Dunkel bringen? :wink:
Ja, das ist ein Fallstrick, wenn man in einem Revisionsantrag eine allgemeine Überprüfung der Bepunktung beantragt. Der Antrag sollte so eng und konkret wie möglich auf einen (oder mehrere) spezifischen Gesundheitssachverhalt gefasst werden. Im Beispiel der Monika, hätte sie eben nur beantragen sollen, den beidseitigen Knieschaden, der erst jetzt entdeckt worden ist, als conterganbedingten Gesundheitsschaden anzuerkennen und zu bepunkten.

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#26

Beitrag von Mattes » Donnerstag 10. März 2016, 15:22

amko61 hat geschrieben:
Mattes hat geschrieben: Mir stellt sich die Frage, ob bei Stellung eines Revisionsantrags sämtliche zuvor anerkannten Conterganschäden zur Disposition stehen können/müssen/dürfen/sollen.
Im Urteil heißt es: "Ferner bat sie um eine Überprüfung, ob die festgestellten Schäden korrekt bepunktet worden seien."
Demnach wurde offenbar die Überprüfung sämtlicher Schäden erbeten. Vielleicht ist es ja auch eine Frage der Formulierung und es könnte hilfreich sein, einen Antrag auf Anerkennung eines weiteren Schadens (weiterer Schäden) zu stellen - zusätzlich zu den bereits festgestellten und anerkannten Schäden.
Das wurde, glaube ich, irgendwo hier bereits einmal erörtert. Vielleicht kann amko ja Licht ins Dunkel bringen? :wink:
Ja, das ist ein Fallstrick, wenn man in einem Revisionsantrag eine allgemeine Überprüfung der Bepunktung beantragt. Der Antrag sollte so eng und konkret wie möglich auf einen (oder mehrere) spezifischen Gesundheitssachverhalt gefasst werden. Im Beispiel der Monika, hätte sie eben nur beantragen sollen, den beidseitigen Knieschaden, der erst jetzt entdeckt worden ist, als conterganbedingten Gesundheitsschaden anzuerkennen und zu bepunkten.
Danke, amko, das ist genau mein Eindruck. Und vielleicht sollte zur Sicherheit die Formulierung "zusätzlich zu den bereits festgestellten und anerkannten Schäden" noch mit aufgenommen werden.

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#27

Beitrag von Pillendreher » Donnerstag 10. März 2016, 15:35

amko61 hat geschrieben:Ja, das ist ein Fallstrick, wenn man in einem Revisionsantrag eine allgemeine Überprüfung der Bepunktung beantragt. Der Antrag sollte so eng und konkret wie möglich auf einen (oder mehrere) spezifischen Gesundheitssachverhalt gefasst werden. Im Beispiel der Monika, hätte sie eben nur beantragen sollen, den beidseitigen Knieschaden, der erst jetzt entdeckt worden ist, als conterganbedingten Gesundheitsschaden anzuerkennen und zu bepunkten.


Damit ein unanfechtbarer Bescheid der Conterganstiftung um weitere Schadenspunkte geändert werden kann, muss das Verfahren wieder aufgegriffen werden. Hierfür kann man einen Revisionsantrag stellen. Dieses Wiederaufgreifen des Verfahrens birgt auch das Risiko, dass bisherige nicht korrekt erteilte Schadenspunkte aberkannt bzw. gegen neue Punkte gegengerechnet werden. Die Rentenhöhe darf sich deshalb nicht reduzieren. Es spielt also keine Rolle, ob man ausdrücklich nur den neuen Schaden beurteilt haben möchte oder beantragt, dass sie Bepunktung allgemein überprüft werden soll. Das gesamte Verfahren wird neu aufgegriffen.

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#28

Beitrag von rowa61 » Donnerstag 10. März 2016, 16:25

Pillendreher hat geschrieben:Das gesamte Verfahren wird neu aufgegriffen.
Genau so hatte es mir Dr.Graf bereits 2008 in seiner Contergansprechstunde erklärt.
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#29

Beitrag von amko61 » Donnerstag 10. März 2016, 17:02

Pillendreher hat geschrieben: Damit ein unanfechtbarer Bescheid der Conterganstiftung um weitere Schadenspunkte geändert werden kann, muss das Verfahren wieder aufgegriffen werden. Hierfür kann man einen Revisionsantrag stellen. Dieses Wiederaufgreifen des Verfahrens birgt auch das Risiko, dass bisherige nicht korrekt erteilte Schadenspunkte aberkannt bzw. gegen neue Punkte gegengerechnet werden. Die Rentenhöhe darf sich deshalb nicht reduzieren. Es spielt also keine Rolle, ob man ausdrücklich nur den neuen Schaden beurteilt haben möchte oder beantragt, dass sie Bepunktung allgemein überprüft werden soll. Das gesamte Verfahren wird neu aufgegriffen.
So legt offenbar die Stiftung und das VG Köln das Revisionsverfahren aus. Eigentlich gilt aber im Verwaltungsrecht der Grundsatz, dass ein Antrag nur im gestellten Umfang entschieden wird. Wenn ich einen Bauantrag für eine Garage auf meinem Grundstück stelle, prüft das Bauamt nicht, ob ich da auch ein 2.Haus hinstellen kann.
Wenn ich aber eine Doppelhaushälfte beantrage, können die mir aber auch nur ein Einfamilienhaus bewilligen. Weniger geht immer, mehr aber eigentlich nicht.

Die wussten schon, warum die damals im Stiftungsgesetz den Zivilrechtsweg durch den Verwaltungsrechtsweg ersetzt haben... :angry

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#30

Beitrag von Maren » Donnerstag 10. März 2016, 21:18

Tja, das ganze System ist perfide......

Prinzipiell ist es eine Sache der Gerechtigkeit, Punkte für die diagnostizierten Schäden zu bekommen. Es hat sich ja nun auch sehr deutlich herausgestellt, dass vieles früher entweder nicht diagnostizierbar war, bzw. nicht die richtigen Schlüsse gezogen wurden oder man die Brisanz nicht erkannt hat.
In manch oberflächlichen Schädigungen mag da -im wahrsten Sinne des Wortes- "unter der Haut" eine ganze Kaskade von weiteren Schäden.... und Folgen sitzen.
Das ist medizinisch relevant, denn wenn nur ein Teil bekannt ist, könnten falsche Diagnosen gestellt und Therapien verordnet werden.

Außerdem ist es wichtig für das BMFSFJ, dass offengelegt wird, wie stark die Schädigungen tatsächlich sind
und wie schlimm zum Teil die Folgen......

Schöne Grüße
Maren
Tschüssi 😎 Maren



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