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Presseberichte September 09
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Presseberichte September 09
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Zuletzt geändert von Daniel am Mittwoch 2. September 2009, 22:18, insgesamt 3-mal geändert.
Reportage: Eingeschränkte Mobilität
02.09.2009
Ein Beitrag von AutoScout24
Mobil trotz Handicap
Von Michael Gebhardt
Sanft setzt sich der Wagen in Bewegung, rollt die schmale Vorfahrt hinunter und biegt dann nach rechts auf die Hauptstraße ab. Alles ganz normal. Fast: Denn der Fahrer hat keine Hand am Lenkrad. Gesteuert wird das Fahrzeug nur über einen kleinen Joystick. Technik, die einem Science-Fiction-Film entlehnt scheint, ist bereits Realität und verhilft jährlich tausenden Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu mehr Lebensqualität.
Mobilität, sagt das Lexikon, ist die Fähigkeit, sich zu Bewegen, von einem Punkt zum anderen zu gelangen. So selbstverständlich Laufen, Gehen und Fahren für die meisten Menschen sind, umso deutlicher wird ihre Bedeutung, beim Verlust dieser Fähigkeiten. Denn Fortbewegung ist nicht nur ein mechanischer Vorgang, sondern ein entscheidender Beitrag zur Lebensqualität.
Große Hürden
Das wissen vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität, sei es durch hohes Alter oder eine Behinderung, am besten. Denn wer etwa im Rollstuhl sitzt, ist meist auf fremde Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, größere Strecken zu überwinden. Und auch ältere Personen stehen oft vor dem gleichen Problem, sich nicht mehr alleine - zumindest nicht so wie früher - bewegen zu können. Mitunter ist schon der Einstieg ins Auto die erste Hürde und der eingeschränkte Aktionsradius wird beispielsweise beim Schulterblick zum Hindernis.
Der Kreis von mobilitätseingeschränkten Personen wächst stetig. Zum einen zeigt der demographische Wandel eine unaufhaltbare Alterung der Gesellschaft auf. Zwei von drei über 65-Jährigen, die jemals auf der Welt gelebt haben, leben jetzt - Tendenz steigend. Zum anderen bietet die heutige Medizin viele Möglichkeiten, unter Inkaufnahme bleibender Behinderungen, Menschenleben zu retten, sei es nach Unfällen oder Krankheiten.
Vieles ist möglich
Doch gibt es auch immer mehr Möglichkeiten, trotz eines Handicaps - Alter oder eine Behinderung - Mobil zu sein. Und zwar mit dem eigenen Wagen, als Beifahrer oder als Fahrer. Durch behindertengerechte Fahrzeugumbauten können mittlerweile viele Steine aus dem Weg geräumt werden, sei es nur der leichtere Einstieg, das Verstauen des Rollstuhls oder komplette Fahrhilfen.
Ab Werk bietet die Automobilindustrie nur wenig Umbaulösungen an. Nur im VW-Konzern können etwa ein Lenkradknauf oder ein zusätzlicher Blinker- oder Scheibenwischerhebel auf der anderen Lenkradseite beim Bestellen eines Neuwagen direkt über den Konfigurator ausgewählt werden. Doch gehen die Möglichkeiten, ein Fahrzeug behindertengerecht umzurüsten, weit darüber hinaus. Dafür zeichnen spezielle Umbauhersteller verantwortlich.
Roboter helfen
Den Einstieg in das Fahrzeug beispielsweise kann ein links am Fahrersitz angebrachtes Sitzbretter erleichtern, das per Fernbedienung auf und ab gefahren wird. Wer nicht mehr so beweglich ist, kann sich darauf setzen, runter fahren und wenn er auf Sitzhöhe ist rüber rutschen. Das Brett wird dann hochgeklappt und die Tür kann geschlossen werden. Auch Rollstuhlfahrer können diese Hilfe nutzen, um leichter aus dem Rollstuhl und in das Fahrzeug zu gelangen.
Doch wohin dann mit dem Rollstuhl? Wer ihn nicht aus eigener Kraft in das Fahrzeug hieven kann oder sogar so mobil ist, ihn vor dem Einsteigen im Kofferraum oder auf der Rückbank zu verstauen, kann auf Einladehilfen vertrauen. Je nach Platzverhältnissen kann der Rollstuhl vom per Fernbedienung steuerbaren Roboterarmen aufgenommen werden und dann vollautomatisch hinter dem Fahrersitz oder sogar in einem selbsttätig öffnenden und schließenden Jetbag auf dem Dach untergebracht werden. Letztere Methode, die ob ihres Mechanikballetts auch Außenstehende zum Staunen bringt, kann den Rollstuhl sogar auf der Fahrerseite aufnehmen und auf der Beifahrerseite abstellen.
Reinfahren und losfahren
Doch selbst wer den Rollstuhl gar nicht verlassen kann, muss nicht auf Mobilität verzichten. In Großraumfahrzeugen, also Vans und zu Pkw umgebauten Nutzfahrzeugen, können Rollstuhlfahrer dank spezieller Rampen problemlos einfahren und mitunter sogar bis zum Fahrerplatz durchrollen. Alternativ kann auf der Beifahrerseite ein spezieller Sessel eingebaut werden, der auch als Rollstuhl dient. Der Sitz kann dann nach außen geschwenkt und auf Räder gesetzt werden.
Das Einsteigen in ein Fahrzeug ist das eine, das Selberfahren das andere. Doch auch dafür gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten. Vor allem für Menschen mit eingeschränkten Beinfunktionen lässt sich die Mobilität mit dem eigenen Wagen durch Installation eines Handgas und -bremshebels wieder erlangen. Mit der rechten Hand wird, ähnlich eines Schubhebels im Flugzeug, Gas gegeben und gebremst und über zusätzliche Schalter lassen sich Blinker, Scheibenwischer, Hupe und Licht bedienen. Denn die andere Hand muss schließlich am Drehknauf am Lenkrad bleiben und kann deshalb für diese Sekundärfunktionen nicht benutzt werden.
Irgendwie gehts immer
Eine andere Möglichkeit, Blinker und Licht zu bedienen, ist über einen Drückknopf, der irgendwo im Auto angebracht wird, sei es zur Fußbedienung neben den Pedalen, in der Tür, um mit dem Ellenbogen ranzukommen oder sogar in der Kopfstütze. Je nachdem, wie lange der Knopf gedrückt wird, wird eine andere Funktion ausgelöst, zum Beispiel links oder rechts blinken. Ein Quittungston gibt dem Fahrer Auskunft, was er aktiviert.
Auch wer mit den Füßen die Pedalerie bedienen kann, bei dem aber der Bewegungsspielraum der Hände und Arme eingeschränkt ist - zum Beispiel bei Contergan-Geschädigten - kann trotzdem einen Wagen lenken. Denn kommt der Fahrer nicht ans Lenkrad, muss eben das Lenkrad zu ihm: ein Joystick, der nahezu beliebig positioniert werden kann. Und je nach Kraft, die der Betroffene aufbringen kann, reagiert das an eine Spielekonsole erinnernte Hebelchen mehr oder weniger sensibel. So kann mitunter bei einem Ausschlag von nur ein bis zwei Zentimetern nach links oder rechts schon der gesamte Lenkeinschlag erreicht werden. Das erfordert natürlich einiges an Übung, damit man nicht nur im Kreis fährt.
In Führerschein eintragen lassen
Auch dafür fühlen sich die Umbauhersteller verantwortlich. Die meisten Firmen bieten ein Fahrtraining an, manche betreiben sogar eine eigene Fahrschule. Denn natürlich kann auch der Führerschein gleich auf einem behindertengerecht umgebauten Fahrzeug erlangt werden. Bei allen Umbauten jedoch gilt: Sie müssen im Führerschein und im Fahrzeugschein eingetragen werden. Wer dies versäumt, ist rechtlich ohne Fahrerlaubnis und mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs und kann im Schadensfall nicht auf Versicherungsschutz hoffen - was im Ernstfall sehr teuer werden kann.
Apropos teuer: Günstig, sind die Umbauten nicht! Der erwähnte Kran etwa, der den Rollstuhl aufs Fahrzeugdach hievt, ist mit rund 7.000 Euro zu kalkulieren und auch die Fahrhilfen liegen in etwa bei dieser Größenordnung. Hinzu kommt, dass mitunter ein neues Auto angeschafft werden muss, da das alte nicht für einen Umbau in Frage kommt.
Behindertengerechter Umbau
Behindertengerecht Umgebaut werden kann im Grunde jedes Fahrzeug, in der Regel kommen allerdings nur Automatikfahrzeuge in Frage, da durch die Behinderung Kuppeln und Schalten meist ausgeschlossen ist. Doch reicht die Palette vom Kleinwagen bis hin zum Großraumfahrzeug und selbst Coupés und Cabrios sind möglich. Wir haben für Sie eine Liste der führende Anbieter zusammengestellt, an die man sich jederzeit bei Fragen wenden kann. Weitere Informationen, Beratung und Hilfe hält ihre örtliche Zweigstelle der Bundesanstalt für Arbeit bereit, die rechtliche Grundlage findet sich in der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV):
* Paravan www.paravan.de
* Zawatzky www.mobilcenter.de
* REHA Group www.reha.com
* Behinderten Automobile www.behinderten-automobile.de
* Petri + Lehr www.petri-lehr.de
* Reha Automobile www.reha-automobile.de
* AMF Bruns www.amf-bruns.de
* Behindertenfahrzeuge Jelschen www.jelschen.de
Unterstützung vom Staat
Unterstütz werden Betroffene vom Staat. Geregelt sind die Beihilfen in der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV), Leistungsträger sind vor allem die Bundesagentur für Arbeit (BA), die gesetzlichen Unfallversicherungen und die gesetzlichen Rentenversicherung. Erster Ansprechpartner sollte in jedem Fall die BA sein, dort gibt es Experten im Technischen Beratungsdienst, die einen gegebenenfalls an andere Stellen verweisen, Hilfestellung bei den Anträgen geben und auch den genauen Bedarf ermitteln können.
Denn: Gefördert wird nur, was tatsächlich benötigt wird. Sollte die betroffene Person etwa in der Lage sein, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Arbeitsplatz zu erreichen, gibt es keine Förderung. Und ein Roboterarm zum Verstauen des Rollstuhls mag vielleicht praktisch sein, doch wer dies noch aus eigener Kraft schafft, kann nicht auf ein Zuzahlung hoffen.
Erst beantragen, denn bestellen
Je nach Bedarf, Behinderungsgrad und eigenem Einkommen, wird die Anschaffung eines Fahrzeuges, also der Listenpreis des Herstellers, mit bis zu 9.500 Euro bezuschusst oder sogar ganz vom Staat übernommen. Der ermittelte Bedarf an behindertengerechten Umbauten und Zusatzausstattungen wird dagegen in voller Höher bezahlt, auch die Erlangung der Fahrerlaubnis wird, falls diese nicht schon vorhanden ist, vom Staat getragen.
Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf oder dem Umbau eines Fahrzeugs gestellt werden! Nur dann kann der Staat Geld zugeben, nachträglich eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr gefördert werden.
Dieser Artikel ist ein Beitrag der AutoScout24 Redaktion
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02.09.2009
Ein Beitrag von AutoScout24
Mobil trotz Handicap
Von Michael Gebhardt
Sanft setzt sich der Wagen in Bewegung, rollt die schmale Vorfahrt hinunter und biegt dann nach rechts auf die Hauptstraße ab. Alles ganz normal. Fast: Denn der Fahrer hat keine Hand am Lenkrad. Gesteuert wird das Fahrzeug nur über einen kleinen Joystick. Technik, die einem Science-Fiction-Film entlehnt scheint, ist bereits Realität und verhilft jährlich tausenden Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu mehr Lebensqualität.
Mobilität, sagt das Lexikon, ist die Fähigkeit, sich zu Bewegen, von einem Punkt zum anderen zu gelangen. So selbstverständlich Laufen, Gehen und Fahren für die meisten Menschen sind, umso deutlicher wird ihre Bedeutung, beim Verlust dieser Fähigkeiten. Denn Fortbewegung ist nicht nur ein mechanischer Vorgang, sondern ein entscheidender Beitrag zur Lebensqualität.
Große Hürden
Das wissen vor allem Menschen mit eingeschränkter Mobilität, sei es durch hohes Alter oder eine Behinderung, am besten. Denn wer etwa im Rollstuhl sitzt, ist meist auf fremde Hilfe angewiesen, wenn es darum geht, größere Strecken zu überwinden. Und auch ältere Personen stehen oft vor dem gleichen Problem, sich nicht mehr alleine - zumindest nicht so wie früher - bewegen zu können. Mitunter ist schon der Einstieg ins Auto die erste Hürde und der eingeschränkte Aktionsradius wird beispielsweise beim Schulterblick zum Hindernis.
Der Kreis von mobilitätseingeschränkten Personen wächst stetig. Zum einen zeigt der demographische Wandel eine unaufhaltbare Alterung der Gesellschaft auf. Zwei von drei über 65-Jährigen, die jemals auf der Welt gelebt haben, leben jetzt - Tendenz steigend. Zum anderen bietet die heutige Medizin viele Möglichkeiten, unter Inkaufnahme bleibender Behinderungen, Menschenleben zu retten, sei es nach Unfällen oder Krankheiten.
Vieles ist möglich
Doch gibt es auch immer mehr Möglichkeiten, trotz eines Handicaps - Alter oder eine Behinderung - Mobil zu sein. Und zwar mit dem eigenen Wagen, als Beifahrer oder als Fahrer. Durch behindertengerechte Fahrzeugumbauten können mittlerweile viele Steine aus dem Weg geräumt werden, sei es nur der leichtere Einstieg, das Verstauen des Rollstuhls oder komplette Fahrhilfen.
Ab Werk bietet die Automobilindustrie nur wenig Umbaulösungen an. Nur im VW-Konzern können etwa ein Lenkradknauf oder ein zusätzlicher Blinker- oder Scheibenwischerhebel auf der anderen Lenkradseite beim Bestellen eines Neuwagen direkt über den Konfigurator ausgewählt werden. Doch gehen die Möglichkeiten, ein Fahrzeug behindertengerecht umzurüsten, weit darüber hinaus. Dafür zeichnen spezielle Umbauhersteller verantwortlich.
Roboter helfen
Den Einstieg in das Fahrzeug beispielsweise kann ein links am Fahrersitz angebrachtes Sitzbretter erleichtern, das per Fernbedienung auf und ab gefahren wird. Wer nicht mehr so beweglich ist, kann sich darauf setzen, runter fahren und wenn er auf Sitzhöhe ist rüber rutschen. Das Brett wird dann hochgeklappt und die Tür kann geschlossen werden. Auch Rollstuhlfahrer können diese Hilfe nutzen, um leichter aus dem Rollstuhl und in das Fahrzeug zu gelangen.
Doch wohin dann mit dem Rollstuhl? Wer ihn nicht aus eigener Kraft in das Fahrzeug hieven kann oder sogar so mobil ist, ihn vor dem Einsteigen im Kofferraum oder auf der Rückbank zu verstauen, kann auf Einladehilfen vertrauen. Je nach Platzverhältnissen kann der Rollstuhl vom per Fernbedienung steuerbaren Roboterarmen aufgenommen werden und dann vollautomatisch hinter dem Fahrersitz oder sogar in einem selbsttätig öffnenden und schließenden Jetbag auf dem Dach untergebracht werden. Letztere Methode, die ob ihres Mechanikballetts auch Außenstehende zum Staunen bringt, kann den Rollstuhl sogar auf der Fahrerseite aufnehmen und auf der Beifahrerseite abstellen.
Reinfahren und losfahren
Doch selbst wer den Rollstuhl gar nicht verlassen kann, muss nicht auf Mobilität verzichten. In Großraumfahrzeugen, also Vans und zu Pkw umgebauten Nutzfahrzeugen, können Rollstuhlfahrer dank spezieller Rampen problemlos einfahren und mitunter sogar bis zum Fahrerplatz durchrollen. Alternativ kann auf der Beifahrerseite ein spezieller Sessel eingebaut werden, der auch als Rollstuhl dient. Der Sitz kann dann nach außen geschwenkt und auf Räder gesetzt werden.
Das Einsteigen in ein Fahrzeug ist das eine, das Selberfahren das andere. Doch auch dafür gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten. Vor allem für Menschen mit eingeschränkten Beinfunktionen lässt sich die Mobilität mit dem eigenen Wagen durch Installation eines Handgas und -bremshebels wieder erlangen. Mit der rechten Hand wird, ähnlich eines Schubhebels im Flugzeug, Gas gegeben und gebremst und über zusätzliche Schalter lassen sich Blinker, Scheibenwischer, Hupe und Licht bedienen. Denn die andere Hand muss schließlich am Drehknauf am Lenkrad bleiben und kann deshalb für diese Sekundärfunktionen nicht benutzt werden.
Irgendwie gehts immer
Eine andere Möglichkeit, Blinker und Licht zu bedienen, ist über einen Drückknopf, der irgendwo im Auto angebracht wird, sei es zur Fußbedienung neben den Pedalen, in der Tür, um mit dem Ellenbogen ranzukommen oder sogar in der Kopfstütze. Je nachdem, wie lange der Knopf gedrückt wird, wird eine andere Funktion ausgelöst, zum Beispiel links oder rechts blinken. Ein Quittungston gibt dem Fahrer Auskunft, was er aktiviert.
Auch wer mit den Füßen die Pedalerie bedienen kann, bei dem aber der Bewegungsspielraum der Hände und Arme eingeschränkt ist - zum Beispiel bei Contergan-Geschädigten - kann trotzdem einen Wagen lenken. Denn kommt der Fahrer nicht ans Lenkrad, muss eben das Lenkrad zu ihm: ein Joystick, der nahezu beliebig positioniert werden kann. Und je nach Kraft, die der Betroffene aufbringen kann, reagiert das an eine Spielekonsole erinnernte Hebelchen mehr oder weniger sensibel. So kann mitunter bei einem Ausschlag von nur ein bis zwei Zentimetern nach links oder rechts schon der gesamte Lenkeinschlag erreicht werden. Das erfordert natürlich einiges an Übung, damit man nicht nur im Kreis fährt.
In Führerschein eintragen lassen
Auch dafür fühlen sich die Umbauhersteller verantwortlich. Die meisten Firmen bieten ein Fahrtraining an, manche betreiben sogar eine eigene Fahrschule. Denn natürlich kann auch der Führerschein gleich auf einem behindertengerecht umgebauten Fahrzeug erlangt werden. Bei allen Umbauten jedoch gilt: Sie müssen im Führerschein und im Fahrzeugschein eingetragen werden. Wer dies versäumt, ist rechtlich ohne Fahrerlaubnis und mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug unterwegs und kann im Schadensfall nicht auf Versicherungsschutz hoffen - was im Ernstfall sehr teuer werden kann.
Apropos teuer: Günstig, sind die Umbauten nicht! Der erwähnte Kran etwa, der den Rollstuhl aufs Fahrzeugdach hievt, ist mit rund 7.000 Euro zu kalkulieren und auch die Fahrhilfen liegen in etwa bei dieser Größenordnung. Hinzu kommt, dass mitunter ein neues Auto angeschafft werden muss, da das alte nicht für einen Umbau in Frage kommt.
Behindertengerechter Umbau
Behindertengerecht Umgebaut werden kann im Grunde jedes Fahrzeug, in der Regel kommen allerdings nur Automatikfahrzeuge in Frage, da durch die Behinderung Kuppeln und Schalten meist ausgeschlossen ist. Doch reicht die Palette vom Kleinwagen bis hin zum Großraumfahrzeug und selbst Coupés und Cabrios sind möglich. Wir haben für Sie eine Liste der führende Anbieter zusammengestellt, an die man sich jederzeit bei Fragen wenden kann. Weitere Informationen, Beratung und Hilfe hält ihre örtliche Zweigstelle der Bundesanstalt für Arbeit bereit, die rechtliche Grundlage findet sich in der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV):
* Paravan www.paravan.de
* Zawatzky www.mobilcenter.de
* REHA Group www.reha.com
* Behinderten Automobile www.behinderten-automobile.de
* Petri + Lehr www.petri-lehr.de
* Reha Automobile www.reha-automobile.de
* AMF Bruns www.amf-bruns.de
* Behindertenfahrzeuge Jelschen www.jelschen.de
Unterstützung vom Staat
Unterstütz werden Betroffene vom Staat. Geregelt sind die Beihilfen in der Kraftfahrzeughilfeverordnung (KfzHV), Leistungsträger sind vor allem die Bundesagentur für Arbeit (BA), die gesetzlichen Unfallversicherungen und die gesetzlichen Rentenversicherung. Erster Ansprechpartner sollte in jedem Fall die BA sein, dort gibt es Experten im Technischen Beratungsdienst, die einen gegebenenfalls an andere Stellen verweisen, Hilfestellung bei den Anträgen geben und auch den genauen Bedarf ermitteln können.
Denn: Gefördert wird nur, was tatsächlich benötigt wird. Sollte die betroffene Person etwa in der Lage sein, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ihren Arbeitsplatz zu erreichen, gibt es keine Förderung. Und ein Roboterarm zum Verstauen des Rollstuhls mag vielleicht praktisch sein, doch wer dies noch aus eigener Kraft schafft, kann nicht auf ein Zuzahlung hoffen.
Erst beantragen, denn bestellen
Je nach Bedarf, Behinderungsgrad und eigenem Einkommen, wird die Anschaffung eines Fahrzeuges, also der Listenpreis des Herstellers, mit bis zu 9.500 Euro bezuschusst oder sogar ganz vom Staat übernommen. Der ermittelte Bedarf an behindertengerechten Umbauten und Zusatzausstattungen wird dagegen in voller Höher bezahlt, auch die Erlangung der Fahrerlaubnis wird, falls diese nicht schon vorhanden ist, vom Staat getragen.
Wichtig: Der Antrag auf Förderung muss vor dem Kauf oder dem Umbau eines Fahrzeugs gestellt werden! Nur dann kann der Staat Geld zugeben, nachträglich eingereichte Anträge können grundsätzlich nicht mehr gefördert werden.
Dieser Artikel ist ein Beitrag der AutoScout24 Redaktion
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Conterganopfer
Boykottaufruf besteht weiter
03.09.2009, 11:16
Opfer des Arzneimittel-Skandals lassen nicht locker: Sie wollen den Boykott gegen die Unternehmerfamilie Wirtz aufrecht erhalten.
Im Streit mit der Unternehmerfamilie Wirtz um Entschädigungen in Milliardenhöhe lassen Conterganopfer nicht locker. Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG) betonte, sein vor zwei Jahren gestarteter Boykottaufruf gegen Produkte der Familiengruppe habe weiterhin Bestand. Der Familie gehört der Contergan-Hersteller Grünenthal und die Dalli-Gruppe, die Waschmittel und Kosmetika herstellt. "Der Boykottaufruf bleibt weiter aufrechterhalten", sagte BCG-Vorsitzender Andreas Meyer.
Entgegen einer ersten Ankündigung klagt die Dalli-Gruppe vorerst nicht gegen den Boykottaufruf. Nur wenn ein neuer Aufruf Arbeitsplätze gefährde, werde die Gruppe klagen, sagte Geschäftsführer Ulrich Grieshaber der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Er setze auf Einsicht bei den Conterganopfern: "Ich hoffe, dass Verständnis eingekehrt ist, dass wir nichts mit Contergan zu tun haben." Der BCG hatte zum Boykott von Medikamenten, Waschmitteln und Kosmetika aus der Familiengruppe in Stolberg bei Aachen aufgerufen, um eine Entschädigung von fünf Milliarden Euro zu erreichen. Die Dalli-Gruppe erwirkte per einstweiliger Verfügung ein sofortiges Verbot, das aber vom Landgericht Köln im Juni aufgehoben wurde.
Das Unternehmen hatte noch im Gerichtssaal angekündigt, es werde "alle zu Gebote stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um den Boykott- Aufruf zu unterbinden". Meyer sagte, das Unternehmen scheue nun aber offensichtlich den Weg durch die Instanzen und ein "Spießrutenlaufen der öffentlichen Berichterstattung".
Das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal hatte Ende der 50er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale in der deutschen Geschichte ausgelöst. Weltweit kamen rund 10 000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt, vor allem an Armen und Beinen. In Deutschland waren 5000 Kinder betroffen.
(sueddeutsche.de/dpa/vw)
quelle
Boykottaufruf besteht weiter
03.09.2009, 11:16
Opfer des Arzneimittel-Skandals lassen nicht locker: Sie wollen den Boykott gegen die Unternehmerfamilie Wirtz aufrecht erhalten.
Im Streit mit der Unternehmerfamilie Wirtz um Entschädigungen in Milliardenhöhe lassen Conterganopfer nicht locker. Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG) betonte, sein vor zwei Jahren gestarteter Boykottaufruf gegen Produkte der Familiengruppe habe weiterhin Bestand. Der Familie gehört der Contergan-Hersteller Grünenthal und die Dalli-Gruppe, die Waschmittel und Kosmetika herstellt. "Der Boykottaufruf bleibt weiter aufrechterhalten", sagte BCG-Vorsitzender Andreas Meyer.
Entgegen einer ersten Ankündigung klagt die Dalli-Gruppe vorerst nicht gegen den Boykottaufruf. Nur wenn ein neuer Aufruf Arbeitsplätze gefährde, werde die Gruppe klagen, sagte Geschäftsführer Ulrich Grieshaber der Deutschen Presse-Agentur dpa.
Er setze auf Einsicht bei den Conterganopfern: "Ich hoffe, dass Verständnis eingekehrt ist, dass wir nichts mit Contergan zu tun haben." Der BCG hatte zum Boykott von Medikamenten, Waschmitteln und Kosmetika aus der Familiengruppe in Stolberg bei Aachen aufgerufen, um eine Entschädigung von fünf Milliarden Euro zu erreichen. Die Dalli-Gruppe erwirkte per einstweiliger Verfügung ein sofortiges Verbot, das aber vom Landgericht Köln im Juni aufgehoben wurde.
Das Unternehmen hatte noch im Gerichtssaal angekündigt, es werde "alle zu Gebote stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um den Boykott- Aufruf zu unterbinden". Meyer sagte, das Unternehmen scheue nun aber offensichtlich den Weg durch die Instanzen und ein "Spießrutenlaufen der öffentlichen Berichterstattung".
Das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal hatte Ende der 50er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale in der deutschen Geschichte ausgelöst. Weltweit kamen rund 10 000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt, vor allem an Armen und Beinen. In Deutschland waren 5000 Kinder betroffen.
(sueddeutsche.de/dpa/vw)
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Pressemitteilung vom 03.09.2009 13:30 Uhr
Boykott-Aufruf weiterhin nicht rechtmäßig / Dalli-Gruppe weist Darstellung des BCG zurück - Einleitung rechtlicher Schritte wird sorgfältig geprüft
Stolberg (ots) - Eine kürzlich verbreitete Presseerklärung des "Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V." (BCG) könnte den Eindruck erwecken, dass ein Boykott-Aufruf des BCG gegen Produkte der Dalli-Gruppe nach Ablauf einer Rechtsfrist nunmehr rechtskräftig sei. Dieser Eindruck ist irreführend und falsch. Die Geschäftsführung der Dalli-Gruppe stellt dazu fest: Der BCG hatte zum Boykott von Dalli-Produkten aufgerufen. Diesen Aufrufen begegnete die Dalli-Unternehmensgruppe zu Beginn des Jahres, in dem sie eine Einstweilige Verfügung gegen den BCG und deren Vorsitzenden, Herrn Andreas Meyer, erwirkte. Der BCG und Herr Meyer legten gegen diese Verfügung Widerspruch ein, damit führten sie eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 24. Juni 2009 herbei. Bekanntlich hat das Landgericht Köln die Einstweilige Verfügung aus rein formalen Gründen, d. h. wegen fehlender Dringlichkeit, aufgehoben. Dalli hat gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt, da es in diesem Berufungsverfahren ausschließlich um die Klärung der formalen Frage der Dringlichkeit gegangen wäre und nicht um die entscheidende Frage, ob die Boykott-Aufrufe des BCG rechtwidrig sind. Aufgrund der Ausführungen des Landgerichts Köln im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 24.Juni 2009 geht Dalli nach wie vor davon aus, dass die Aufrufe rechtswidrig sind. Da der BCG zurzeit die Aufrufe nicht aktiv verfolgt, wurde seitens Dalli bislang kein Hauptsacheverfahren angestrengt. Dalli behält sich die Einleitung eines solchen Verfahrens jedoch ausdrücklich vor, sollte dies zukünftig geschehen und sollten hierdurch Arbeitsplätze gefährdet werden. Die Dalli-Unternehmensgruppe war zu keinem Zeitpunkt in die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb der Contergan-Produkte involviert. Boykott-Aufrufe gegen die Dalli-Unternehmensgruppe sind insofern rechtswidrig und unverantwortlich. Eine Verjährung für die Verfolgung der Ansprüche in einem Hauptsacheverfahren gegen den BCG ist nicht eingetreten. Originaltext: DALLI-WERKE GmbH & Co. KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75986 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75986.rss2 Bei Rückfragen/Presse-Kontakt: Stilcken + Goettges, Hamburg Tel. 040 - 41410712 u.goettges@stilcken-goettges.de
quelle
Boykott-Aufruf weiterhin nicht rechtmäßig / Dalli-Gruppe weist Darstellung des BCG zurück - Einleitung rechtlicher Schritte wird sorgfältig geprüft
Stolberg (ots) - Eine kürzlich verbreitete Presseerklärung des "Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V." (BCG) könnte den Eindruck erwecken, dass ein Boykott-Aufruf des BCG gegen Produkte der Dalli-Gruppe nach Ablauf einer Rechtsfrist nunmehr rechtskräftig sei. Dieser Eindruck ist irreführend und falsch. Die Geschäftsführung der Dalli-Gruppe stellt dazu fest: Der BCG hatte zum Boykott von Dalli-Produkten aufgerufen. Diesen Aufrufen begegnete die Dalli-Unternehmensgruppe zu Beginn des Jahres, in dem sie eine Einstweilige Verfügung gegen den BCG und deren Vorsitzenden, Herrn Andreas Meyer, erwirkte. Der BCG und Herr Meyer legten gegen diese Verfügung Widerspruch ein, damit führten sie eine mündliche Verhandlung vor dem Landgericht Köln am 24. Juni 2009 herbei. Bekanntlich hat das Landgericht Köln die Einstweilige Verfügung aus rein formalen Gründen, d. h. wegen fehlender Dringlichkeit, aufgehoben. Dalli hat gegen dieses Urteil keine Berufung eingelegt, da es in diesem Berufungsverfahren ausschließlich um die Klärung der formalen Frage der Dringlichkeit gegangen wäre und nicht um die entscheidende Frage, ob die Boykott-Aufrufe des BCG rechtwidrig sind. Aufgrund der Ausführungen des Landgerichts Köln im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 24.Juni 2009 geht Dalli nach wie vor davon aus, dass die Aufrufe rechtswidrig sind. Da der BCG zurzeit die Aufrufe nicht aktiv verfolgt, wurde seitens Dalli bislang kein Hauptsacheverfahren angestrengt. Dalli behält sich die Einleitung eines solchen Verfahrens jedoch ausdrücklich vor, sollte dies zukünftig geschehen und sollten hierdurch Arbeitsplätze gefährdet werden. Die Dalli-Unternehmensgruppe war zu keinem Zeitpunkt in die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb der Contergan-Produkte involviert. Boykott-Aufrufe gegen die Dalli-Unternehmensgruppe sind insofern rechtswidrig und unverantwortlich. Eine Verjährung für die Verfolgung der Ansprüche in einem Hauptsacheverfahren gegen den BCG ist nicht eingetreten. Originaltext: DALLI-WERKE GmbH & Co. KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75986 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75986.rss2 Bei Rückfragen/Presse-Kontakt: Stilcken + Goettges, Hamburg Tel. 040 - 41410712 u.goettges@stilcken-goettges.de
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Home » Medizin-und-Gesundheit
Contergan - gefährliches Medikament im Umlauf
VON SVEA HAGEN
Vor fast 50 Jahren wurde das Beruhigungsmittel Contergan, welches Tausende von Kindern körperlich schädigte, aus Deutschlands Medizinschränken verbannt. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de berichtet über das gefährliche Medikament.
Contergan noch immer im Umlauf
Schwangere, die dieses Beruhigungsmittel vor Jahren in Deutschland einnahmen, gebaren zum Teil Kinder mit Fehlbildungen (Evangelien), sowie fehlenden Gliedmaßen. Das Medikament mit dem gefährlichen Wirkstoff Thalidomid wird jedoch in Brasilien immer noch als ein Wundermittel angepriesen und verabreicht. Das Contergan, unter dem Namen Talidomida vertrieben, gilt als effektiv und günstig bei der Behandlung von Lepra im fortgeschrittenen Stadium. Die Krankheit Lepra ist in Brasilien immer noch weit verbreitet. Allein von 2001 bis 2006 registrierten die Behörden jährlich 45.000 neue Fälle.
Contergan im Einsatz gegen Lepra
Die Lepra-Patienten unterziehen sich auf Grund der sehr starken Nebenwirkungen der medikamentösen Therapie, weitestgehend im Krankenhaus. Lepra äußert sich durch trockene und nicht mehr schwitzende Stellen der Haut, aus denen weiße, rötliche oder bräunliche Flecken hervortreten. Hände und Füße schwellen an; es treten pochende Schmerzen auf. Die Gesichtsmuskeln fühlen sich taub an. Während der Therapie mit dem Wirkstoff Talidomida werden die Lepra-Bazillen im Körper und die betroffenen Teile, die sich im Gewebe eingenistet haben zerstört. Trotz der starken Nebenwirkungen wird diese Therapie angewandt - Alternativen fehlen.
Pressekontakt:
imedo GmbH
Svea Hagen
quelle
Contergan - gefährliches Medikament im Umlauf
VON SVEA HAGEN
Vor fast 50 Jahren wurde das Beruhigungsmittel Contergan, welches Tausende von Kindern körperlich schädigte, aus Deutschlands Medizinschränken verbannt. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de berichtet über das gefährliche Medikament.
Contergan noch immer im Umlauf
Schwangere, die dieses Beruhigungsmittel vor Jahren in Deutschland einnahmen, gebaren zum Teil Kinder mit Fehlbildungen (Evangelien), sowie fehlenden Gliedmaßen. Das Medikament mit dem gefährlichen Wirkstoff Thalidomid wird jedoch in Brasilien immer noch als ein Wundermittel angepriesen und verabreicht. Das Contergan, unter dem Namen Talidomida vertrieben, gilt als effektiv und günstig bei der Behandlung von Lepra im fortgeschrittenen Stadium. Die Krankheit Lepra ist in Brasilien immer noch weit verbreitet. Allein von 2001 bis 2006 registrierten die Behörden jährlich 45.000 neue Fälle.
Contergan im Einsatz gegen Lepra
Die Lepra-Patienten unterziehen sich auf Grund der sehr starken Nebenwirkungen der medikamentösen Therapie, weitestgehend im Krankenhaus. Lepra äußert sich durch trockene und nicht mehr schwitzende Stellen der Haut, aus denen weiße, rötliche oder bräunliche Flecken hervortreten. Hände und Füße schwellen an; es treten pochende Schmerzen auf. Die Gesichtsmuskeln fühlen sich taub an. Während der Therapie mit dem Wirkstoff Talidomida werden die Lepra-Bazillen im Körper und die betroffenen Teile, die sich im Gewebe eingenistet haben zerstört. Trotz der starken Nebenwirkungen wird diese Therapie angewandt - Alternativen fehlen.
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imedo GmbH
Svea Hagen
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Contergan-Opfern soll Gedenktafel gewidmet werden
Von Sarah Maria Berners | 29.09.2009, 16:01
Stolberg. «Am 1 Oktober 1957 kam das Medikament Contergan in den Handel», erinnert Andreas Meyer vom Bund Contergan-Geschädigter und Grünenthal-Opfer. Am Donnerstag, dem 52. Jahrestag, wird im Beschwerdeausschuss ein besonderer Bürgerantrag, der Antrag von Johannes Igel, diskutiert.
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Johannes Igel ist 47 Jahre alt und einer der etwa 2800 in Deutschland lebenden Contergan-Geschädigten. Seit seiner Geburt leidet er unter den Folgen der Schlafmitteleinnahme. Bei 10.000 Neugeborenen hat das Mittel zu Missbildungen geführt, viele hat es das Leben gekostet.
Am 13. Juni schickte Igel von seinem Heimatort Morbach im Hunsrück einen Brief an Bürgermeister Ferdi Gatzweiler. «Ich würde gerne eine Gedenktafel in Stolberg aufstellen lassen. Mit dieser Tafel möchte ich an die lebenden Opfer und vor allem an die vielen Toten erinnern», erklärt Igel. Noch werde über die Vorfälle geschrieben und gesprochen, aber Igel möchte ein überdauerndes Zeichen setzen. «Dieser Skandal soll nie in Vergessenheit geraten», betont er.
Die Gedenktafel versteht er auch als eine Warnung an die Pharmaindustrie. «Die Firmen werden nicht aus der Verantwortung entlassen, solche Skandale können nicht unter den Teppich gekehrt werden.»
Nach den Vorstellungen des Contergan-Geschädigten soll es eine kleine, schlichte Gedenktafel werden, die in einem Haus oder auf einem Platz in Stolberg aufgestellt werden könnte. Kontakt zu der Firma Grünenthal hat Igel nicht aufgenommen - und das möchte er auch künftig nicht tun. «Über die Unterstützung der Stadt würde ich mich aber sehr freuen», sagt Igel und hofft, dass seine Idee in der Sitzung am Donnerstag weiter vorangetrieben wird.
Für die Nacht von Freitag (2. Oktober) auf Samstag hat der Bund Contergan-Geschädigter und Grünenthal-Opfer erneut eine Mahnwache vor dem Werksgebäude in Stolberg angesetzt - ein weiteres Zeichen gegen das Vergessen.
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Von Sarah Maria Berners | 29.09.2009, 16:01
Stolberg. «Am 1 Oktober 1957 kam das Medikament Contergan in den Handel», erinnert Andreas Meyer vom Bund Contergan-Geschädigter und Grünenthal-Opfer. Am Donnerstag, dem 52. Jahrestag, wird im Beschwerdeausschuss ein besonderer Bürgerantrag, der Antrag von Johannes Igel, diskutiert.
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Johannes Igel ist 47 Jahre alt und einer der etwa 2800 in Deutschland lebenden Contergan-Geschädigten. Seit seiner Geburt leidet er unter den Folgen der Schlafmitteleinnahme. Bei 10.000 Neugeborenen hat das Mittel zu Missbildungen geführt, viele hat es das Leben gekostet.
Am 13. Juni schickte Igel von seinem Heimatort Morbach im Hunsrück einen Brief an Bürgermeister Ferdi Gatzweiler. «Ich würde gerne eine Gedenktafel in Stolberg aufstellen lassen. Mit dieser Tafel möchte ich an die lebenden Opfer und vor allem an die vielen Toten erinnern», erklärt Igel. Noch werde über die Vorfälle geschrieben und gesprochen, aber Igel möchte ein überdauerndes Zeichen setzen. «Dieser Skandal soll nie in Vergessenheit geraten», betont er.
Die Gedenktafel versteht er auch als eine Warnung an die Pharmaindustrie. «Die Firmen werden nicht aus der Verantwortung entlassen, solche Skandale können nicht unter den Teppich gekehrt werden.»
Nach den Vorstellungen des Contergan-Geschädigten soll es eine kleine, schlichte Gedenktafel werden, die in einem Haus oder auf einem Platz in Stolberg aufgestellt werden könnte. Kontakt zu der Firma Grünenthal hat Igel nicht aufgenommen - und das möchte er auch künftig nicht tun. «Über die Unterstützung der Stadt würde ich mich aber sehr freuen», sagt Igel und hofft, dass seine Idee in der Sitzung am Donnerstag weiter vorangetrieben wird.
Für die Nacht von Freitag (2. Oktober) auf Samstag hat der Bund Contergan-Geschädigter und Grünenthal-Opfer erneut eine Mahnwache vor dem Werksgebäude in Stolberg angesetzt - ein weiteres Zeichen gegen das Vergessen.
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