***PRESSEBERICHTE** JANUAR** 2011***

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Daniel

***PRESSEBERICHTE** JANUAR** 2011***

#1

Beitrag von Daniel » Montag 3. Januar 2011, 12:14

Hier kommen auch im neuen Jahr
nur Presseberichte rein.
Kommentare bitte in den Kommentarthread,
der auch nur für angemeldete User lesbar ist.


Presseberichte rund um Contergan,vom Januar 2011
KOMMENTARE zu den PRESSEBERICHTEN,kommen hier rein :link

Daniel

#2

Beitrag von Daniel » Montag 3. Januar 2011, 12:15

Presseerklärung vom 03.01.2011

Conterganopferverbände gründen Arbeitsgemeinschaft

Pünktlich zum Jahreswechsel vereinbarten die Vorsitzenden bzw. Sprecher
des Bundes Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V. (BCG),
des CND - Contergannetzwerkes Deutschland e.V.,
der Internationale Contergan und Thalidomid Allianz (I.C.T.A.),
und des Untersuchungsausschusses Conterganverbrechen (U.A.C.),

Udo Herterich (Sprecher der I.C.T.A. / Deutschland),
Andreas Meyer (1. Vors. des BCG),
Stephan Nuding (Sprecher des U.A.C.und
Christian Stürmer (1.Vors. des CND)

die gemeinsamen Eckpunkte zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft.

Die Arbeitsgemeinschaft gibt sich den Namen "Conterganopfer-Aufbruch 2011" und erklärt für das Jahr 2011:

- BCG, CND, I.C.T.A. und U.A.C. repräsentieren gemeinsam die große Mehrheit der Conterganopfer in Deutschland.
Dementsprechend hat diese Arbeitsgemeinschaft jede Legitimation im Namen der Betroffenen Verhandlungen zu führen, Stellungnahmen abzugeben oder Vereinbarungen zu treffen.
Wir fordern die Bundesregierung, die Grünenthaleigentümer-Familie Wirtz, das Wirtz-Konsortium und den Bundesverband auf, dieser Tatsache Rechnung zu tragen.

- Die Arbeitsgemeinschaft gibt sich den Namen: "Conterganopfer-Aufbruch 2011".
Sie wird durch die Sprecher, bzw. Vorsitzenden der Mitgliedervereine, bzw. Gruppen (im Einstimmigkeitsprinzip) gemeinsam vertreten.

- Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft werden, bei Beibehaltung der Unabhängigkeit der einzelnen Verbände und Gruppen sowie deren Forderungen, miteinander kooperieren. "Wir sind uns einig, dass wir keinen Keil mehr zwischen und treiben lassen".

- Als gemeinsame Mindestforderung einigte sich die Arbeitsgemeinschaft darauf, dass die Grünenthaleigentümer-Familie Wirtz mit ihrem gesamten
Firmenkonsortium und die Bundesrepublik Deutschland in Gesamtschuldnerhaftung (also beide bis zur Erfüllung der gesamten Forderungen der Arbeitsgemeinschaft) so Schadensersatz leisten sollen, wie dies unter normalen zivilrechtlichen - (und schon lange öffentlich - rechtlichen) Haftungsmaßstäben üblich ist.
Das bedeutet: Vollständiger Ausgleich aller Schäden, insbesondere des Erwerbsschadens (Verlust an Einkommen), Rentenschäden, Gesundheitsschäden etc. und ein entsprechendes Schmerzensgeld.

- Die Arbeitsgemeinschaft "Conterganopfer - Aufbruch 2011" fordert die Bundesregierung, das Wirtz-Konsortium und deren Eigentümerfamilie Wirtz zur sofortigen Aufnahme von Gesprächen auf, die eine gerechte Regelung der berechtigten Ansprüche der Conterganopfer zum Ziel haben.

- Die Arbeitsgemeinschaft fordert die Bundesregierung auf, endlich ihren fürsorglichen Pflichten den Conterganopfern nachzukommen und dafür zu sorgen, dass das Wirtz-Konsortium; einschließlich der Firma Grünenthal und ihrer Eigentümer, mit ihrem gesamten Vermögen für den angerichteten Schaden einsteht.

- Die Arbeitsgemeinschaft fordert weiter eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes, insoweit die Herstellung und der Vertrieb von Arzneimitteln an eine gesetzliche Bedingung der Zuverlässigkeit geknüpft wird, wobei diese Zuverlässigkeit entfällt, wenn das entsprechende Unternehmen nicht von ihm angerichtete Schäden
ausgleicht. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erklären hierzu: "Es ist unerträglich, dass Pharma-Unternehmen ,wenn sie Schäden angerichtet haben, einfach weitermachen wie zuvor! Das ist gegenüber möglicherweise weiteren Opfern eine nicht zu akzeptierende Regelungslücke des Gesetzgebers. Verantwortungslosen pharmazeutischen Unternehmen gehört `das Handwerk gelegt` ! "



Udo Herterich
Kampagnen - Sprecher/ Deutschland
Internationale Contergan / Thalidomid Allianz
Bensberger Str. 139
51503 Rösrath
Telefon 02205 - 83 541
Telefax 02205 - 83 586
Email: nc-herterud4@netcologne.de
http://www.icta-kampagne.com


Andreas Meyer (1. Vors. des BCG)
BCG - Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: http://www.gruenenthal-opfer.de
Telefon : 0221 / 9505101
Fax: 0221 / 9505102
Mobil: 0172 / 2905974



Stephan Nuding
Sprecher Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen
Im Aehlemaar 1c
51467 Bergisch Gladbach
Tel.: 02202/1882677
Email: uac@gmx.net


Christian Stürmer
Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland e.V.
´ Weiherhagstr. 6
73760 Ostfildern
Tel.: 0711/3101676
Email: recht@contergannetzwerk.de
http://www.contergannetzwerk.de <http://www.contergannetzwerk.de>



(Nennungen in alphanumerischer Reihenfolge)

Daniel

#3

Beitrag von Daniel » Montag 3. Januar 2011, 15:52

Conterganopfer wollen Forderungen effektiver durchsetzen

03.01.2011, 13:45 Uhr | DAPD

Ostfildern (dapd). Mehrere Conterganopfer-Verbände haben zum Jahreswechsel eine Arbeitsgemeinschaft gegründet, um ihre Forderungen nach zivilrechtlichen Entschädigungszahlungen effektiver durchsetzen zu können. "Wir sind uns einig, dass wir keinen Keil mehr zwischen uns treiben lassen", hieß es in einer am Montag veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. "Wir wollen laut werden", sagte Christian Stürmer, Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland (CND) auf dapd-Anfrage in Ostfildern.

Die neue Arbeitsgemeinschaft mit dem Titel "Conterganopfer-Aufbruch 2011" vertritt den Angaben zufolge rund zwei Drittel der in Deutschland lebenden 2700 Conterganopfer. Der Arbeitsgemeinschaft gehören der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG), das Contergannetzwerk, die Internationale Contergan und Thalidomid Allianz (I.C.T.A.) und der Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.) an.

Der Contergan-Skandal war einer der größten Arzneimittelskandale in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Firma Grünenthal hatte das Beruhigungsmittel Contergan im Oktober 1957 auf den Markt gebracht. Das Medikament verursachte Missbildungen bei Neugeborenen. Im November 1961 wurde das Schlafmittel vom Markt genommen.

Die neue Arbeitsgemeinschaft fordert, dass die Grünenthal-Eigentümerfamilie Wirtz mit ihrem gesamten Firmenkonsortium und die Bundesrepublik Deutschland in Gesamtschuldnerhaftung so Schadensersatz leisten sollen, wie dies unter normalen zivilrechtlichen Haftungsmaßstäben üblich sei. Das bedeute "einen vollständigen Ausgleich aller Schäden". Dazu gehöre der Erwerbsschaden in Form des Verlusts an Einkommen und dadurch bedingte Einbußen bei der Rente, ein Ausgleich für die erlittenen Gesundheitsschäden sowie ein entsprechendes Schmerzensgeld. Die bisherigen Renten- und Sonderzahlungen reichten "bei weitem nicht aus, um ein selbstbestimmtes Leben zu führen", sagte Stürmer.

Quelle

Daniel

#4

Beitrag von Daniel » Montag 3. Januar 2011, 15:53

Conterganopfern droht humanitäre Katastrophe
Montag, 03 Januar 2011
Eine erschreckende Bilanz zieht der Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.), eine der Interessenvertretungen der deutschen Conterganopfer, zum Jahreswechsel: "Die Lebenssituation der meisten Contergangeschädigten hat sich im Jahr 2010 weiter verschlechtert. Der Mangel an finanziellen Mitteln; dadurch bedingter fehlender Assistenz, Rehabilitations- und Hilfsmittel, schmerzhafte Folgeschäden und die repressive Haltung von Ämtern, Krankenkassen und Behörden, wenn es um Bezuschussungen, die Erhöhung von Pflegestufen oder die Gewährung von Hilfsmitteln geht, verschlimmern die Lage in unzumutbarer und dramatischer Weise. Viele Conterganopfer sind verarmt oder von Armut bedroht. Wenn die Bundesregierung nicht umgehend die, zu einer menschenwürdigen Lebensführung notwendigen, finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, droht vielen Conterganopfern in Kürze eine humanitäre Katastrophe. Es ist ein Skandal unter welchen Bedingungen viele von uns tagtäglich ihr Leben fristen müssen", erklärt Stephan Nuding (Sprecher des U.A.C.).


Bereits am 25.2.2010 hat der U.A.C. dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Deutschen Bundestages in einer Anhörung aus- führlich erläutert, dass die Leistungen der Conterganstiftung völlig unzureichend sind und, dass die Bundesregierung ihren Verpflichtungen - aus eigener und übernommener Schuld - gegenüber den Contergan- geschädigten nur völlig unzureichend nachkommt. Herr MdB Tom Königs, Vorsitzender des Ausschusses, gab dem U.A.C. in der Sache recht und sagte zu, dass sich der Ausschuss um eine Verbesserung bemühen werde. Doch geschehen ist nichts! Erst nach monatelangem Anmahnen erhielt der U.A.C. im Novemberd.J. ein Schreiben. In diesem heißt es, Zitat: "Ich bitte um Verständnis, dass wir, so berechtigt Ihr Anliegen auch ist, nichts weiter für Sie tun können."

Auch mehrfache Gespräche und / oder Schreiben an das zuständige BMFSFJ erbrachten nichts.

"Vertrösten, aussitzen und ignorieren! Das scheint die Politik der Bundesregierung zu sein, wenn es um die berechtigten Interessen und Ansprüche der Opfer des Conterganverbrechens geht. Man hat den Eindruck, dass auf eine "biologische Lösung" spekuliert wird. Erst wurden wir verstümmelt, dann entrechtet, entwürdigt, enteignet und nun werden wir zusätzlich zur Armut verurteilt", stellt Gihan Higasi (stellv. Sprecherin des U.A.C.) fest.

In Anbetracht der dramatischen Lage, in der sich die Conterganopfer befinden, fordert der U.A.C. die Bundesregierung zu einer finanziellen Soforthilfe für die Betroffenen auf, die den Gegebenheiten Rechnung trägt.

Quelle: Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.)

Quelle

Daniel

#5

Beitrag von Daniel » Dienstag 4. Januar 2011, 09:00

Verbände von Conterganopfern gründen AG

Ostfildern.

Mehrere Conterganopfer-Verbände haben zum Jahreswechsel eine Arbeitsgemeinschaft (AG) gegründet, um ihre Forderungen nach zivilrechtlichen Entschädigungszahlungen effektiver durchsetzen zu können. "Wir sind uns einig, dass wir keinen Keil mehr zwischen uns treiben lassen", hieß es in einer gestern veröffentlichten gemeinsamen Erklärung. "Wir wollen laut werden", sagte Christian Stürmer, Vorsitzender des Contergannetzwerkes Deutschland (CND). Die neue Arbeitsgemeinschaft mit dem Titel "Conterganopfer-Aufbruch 2011" vertritt den Angaben zufolge rund zwei Drittel der in Deutschland lebenden 2700 Conterganopfer.

Der Contergan-Skandal war einer der größten Arzneimittelskandale in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Firma Grünenthal hatte das Beruhigungsmittel Contergan im Oktober 1957 auf den Markt gebracht. Das Medikament verursachte Missbildungen bei Neugeborenen. 1961 wurde das Schlafmittel vom Markt genommen.

Die neue AG fordert von der Grünenthal-Eigentümerfamilie Wirtz mit ihrem Firmenkonsortium und der Bundesrepublik Deutschland "einen vollständigen Ausgleich aller Schäden". Dazu gehöre der Erwerbsschaden in Form des Verlusts an Einkommen und dadurch bedingte Einbußen bei der Rente, ein Ausgleich für die erlittenen Gesundheitsschäden sowie ein entsprechendes Schmerzensgeld. dapd

quelle

Daniel

#6

Beitrag von Daniel » Dienstag 4. Januar 2011, 18:25

Conterganopfer-Verbände gründen Arbeitsgemeinschaft

Köln (epd). Vier Verbände von Contergan-Opfern haben sich zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Unter dem Namen "Conterganopfer-Aufbruch 2011" wollen der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG), das CND - Contergannetzwerk Deutschland, die Internationale Contergan und Thalidomid Allianz (I.C.T.A.) und der Untersuchungsausschuss Conterganverbrechen (U.A.C.) mit Jahresbeginn gemeinsam die große Mehrheit der Conterganopfer in Deutschland vertreten, wie die Verbände am Dienstag in Köln mitteilten.

Die Arbeitsgemeinschaft fordere, dass die Eigentümerfamilie Wirtz der Pharmafirma Grünenthal mit ihrem gesamten Firmenkonsortium sowie die Bundesrepublik in Gesamtschuldnerhaftung auf eine Weise Schadensersatz leisten, wie dies unter "normalen zivilrechtlichen Handlungsmaßstäben" üblich sei, heißt es in der gemeinsamen Erklärung von BCG, I.C.T.A., Contergannetzwerk und U.A.C.. Dies bedeute einen vollständigen Ausgleich aller Schäden der Opfer, vor allem beim Einkommensverlust, Renten- und Gesundheitsschäden sowie die Zahlung eines Schmerzensgeldes.

In Deutschland leben rund 2.500 Männer und Frauen mit Behinderungen durch das Schlafmittel Contergan. Außerdem haben rund 350 Menschen, die im Ausland leben, ebenfalls Anspruch auf die Zahlungen, weil sie durch Lizenzprodukte des Contergan-Herstellers geschädigt worden sind.

Nach einer Änderung des Contergan-Stiftungsgesetzes im Jahr 2009 sollen über die kommenden 25 Jahre insgesamt 100 Millionen Euro als jährliche Sonderzahlungen an die Betroffenen überwiesen werden. Die Höhe der Summe für den Einzelnen richtet sich nach der Schwere der Behinderung. Der Contergan-Hersteller Grünenthal zahlt 50 Millionen Euro in die Contergan-Stiftung ein. Zudem sollen weitere Mittel in gleicher Höhe aus dem Kapitalstock der Stiftung an die Betroffenen ausgezahlt werden.

Der Contergan-Skandal war der erste große Arzneimittelskandal in der Geschichte der Bundesrepublik. Das Stolberger Unternehmen Grünenthal hatte 1957 das Schlafmittel Contergan auf den Markt gebracht, nach dessen Einnahme Tausende Frauen missgebildete Kinder bekamen. 1961 wurde das Mittel vom Markt genommen. Hungerstreiks von Contergangeschädigten sowie ein Fernsehfilm, der Ende 2007 ausgestrahlt wurde, hatten eine neue Debatte über das Leiden der Betroffenen ausgelöst und bereits im vergangenen Jahr zu einer Verdoppelung der Renten geführt.

Internet: http://www.icta-kampagne.com http://www.gruenenthal-opfer.de http://www.contergannetzwerk.de

epd-West fri/zr ros
quelle

Daniel

#7

Beitrag von Daniel » Mittwoch 5. Januar 2011, 19:11

05.01.2011 - 18:23
EU ratifizierte UN-Konvention.


Brüssel (kobinet) Völlig unbemerkt von der Presse ratifiziert die Europäische Union am 23. Dezember 2010 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Erst heute, am 5. Jänner 2011, wurde die Öffentlichkeit darüber informiert.

"Erstmalig ist die EU Partei eines internationalen Menschenrechts-Vertrags geworden. Das sind gute Nachrichten zu Jahresbeginn, und ein wichtiger Fortschritt für die Menschenrechte. Mein besonderer Dank gilt der belgischen Ratspräsidentschaft für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die den reibungslosen und erfolgreichen Abschluss des Ratifizierungsprozesses möglich gemacht hat", hält die für Justiz zuständige EU-Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding heute in einer Aussendung fest.

Auf der enable-Homepage der UNO kann man derzeit ein Foto von dem Ereignis sehen.

Mit der Vertragsunterzeichnung unternimmt die EU "einen weiteren Schritt in Richtung auf das Ziel der Kommissionsstrategie, bis 2020 ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäer mit Behinderungen zu schaffen (IP/10/1505)", ist der Aussendung weiter zu entnehmen und es wird auf die "EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020" verwiesen.

Für die österreichische Organisation "Licht für die Welt" ist die Ratifizierung durch die EU ein "Meilenstein", so deren Geschäftsführer Rupert Roninger, der erläutert: "Denn ab sofort müssen alle Entwicklungsprogramme der Europäischen Union Menschen mit Behinderungen einbeziehen." lad

quelle

Einen Dank an @Weissnix für diesen Link.

Daniel

#8

Beitrag von Daniel » Donnerstag 6. Januar 2011, 08:57

Celgene veröffentlicht aktuelle Informationen über Zulassungsverfahren


06.01.2011 05:04:38 -

(live-PR.com) -



Celgene International Sàrl (NASDAQ: CELG) REVLIMID hat neue Informationen im Zusammenhang mit Zulassungsanträgen für REVLIMID (Lenalidomid) und ISTODAX (Romidepsin) bekannt gegeben.

Das Unternehmen hat einen Marktzulassungsantrag für REVLIMID (Lenalidomid) zur Erhaltungstherapie für Patienten mit neu diagnostizierten multiplen Myelomen eingereicht, bei denen eine anfängliche Behandlung mit Melphalan, Prednison und REVLIMID erfolglos geblieben war, oder als Nachbehandlung im Anschluss an eine autologe Stammzellentransplantation. Die Anträge wurden am 31. Dezember 2010 bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) eingereicht.

Der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) wird den Marktzulassungsantrag prüfen. Die Prüfung beider Anträge wird von der EMA im Rahmen des zentralisierten Lizenzierungsverfahrens vorgenommen, das die Erteilung der Marktzulassung für alle 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union ermöglicht.

Der Antrag basiert auf den Ergebnissen der MM-015, eine internationale, randomisierte Zulassungsstudie der Phase III. Die Antragsstellung wird außerdem von zwei weiteren Phase-III-Studien unterstützt, die eine Dauerbehandlung mit REVLIMID im Anschluss an eine autologe Stammzellentransplantation im Vergleich zu Placebo untersucht haben. Bei der Jahrestagung der American Society of Hematology im Dezember 2010 wurden einzigartige Ergebnisse vorgestellt.

Außer der europäischen Antragsstellung für REVLIMID wurde am 17.

Dezember 2010 die Erweiterung der Marktzulassung (Supplemental New Drug Application, sNDA) für ISTODAX zur Behandlung von Patienten mit peripherem T-Zellen-Lymphom (PTCL), die sich mindestens einer vorhergehenden Therapie unterzogen haben. Der Antrag auf Zulassungserweiterung basiert auf einer internationalen multizentrischen Phase-II-Open-Label-Studie für Romidepsin an Patienten mit progressiver oder rezidiver PTCL im Anschluss an einer systemische Behandlung.

Der sNDA wird nun unter Anwendung der geltenden FDA-Richtlinien geprüft.


Über REVLIMID®

REVLIMID ist ein IMiDs®-Wirkstoff. REVLIMID und andere immunomodulatorische Substanzen (IMiDs) werden in über 100 andauernden klinischen Studien untersucht. Die IMiDs-Pipeline ist durch ein umfassendes urheberrechtliches Portfolio von erteilten und angemeldeten Patenten in den USA, der EU und anderen Regionen geschützt, einschließlich Zusammensetzungs- und Nutzungspatente.

REVLIMID ist in Kombination mit Dexamethason in fast 70 Ländern in Europa, Nord-, Mittel- und Südamerika, Nahost und Asien zur Behandlung von Patienten mit multiplem Myelom zugelassen, die sich mindestens einer Vorbehandlung unterzogen haben. In Australien und Neuseeland ist es in Verbindung mit Dexamethason zur Behandlung von Patienten zugelassen, bei denen die Krankheit nach einer Vorbehandlung fortgeschritten ist.

In Nord-, Mittel- und Südamerika, Nahost und Asien ist REVLIMID auch zur Behandlung von Patienten mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund eines myelodysplastischen Syndroms (MDS) der Risikoklasse niedrig oder intermediär-1 zugelassen, das mit einer zytogenetischen 5q-Deletionsanomalie mit oder ohne zusätzliche zytogenetische Anomalien einhergeht. In einer Reihe weiterer Länder werden Anträge auf Marktzulassung derzeit geprüft.


REVLIMID® (Lenalidomid) ist in Kombination mit Dexamethason für die Behandlung von Patienten mit multiplem Myelom indiziert, die sich mindestens einer Vorbehandlung unterzogen haben.



REVLIMID ist für die Behandlung von Patienten mit transfusionsabhängiger Anämie aufgrund eines myelodysplastischen Syndroms (MDS) der Risikoklasse niedrig oder intermediär-1 indiziert, das mit einer zytogenetischen 5q-Deletionsanomalie mit oder ohne zusätzliche zytogenetische Anomalien einhergeht.


Wichtige Sicherheitsinformationen

WARNUNG: GEFÄHRDUNG UNGEBORENER, HÄMATOLOGISCHE TOXIZITÄT und TIEFE VENENTHROMBOSE UND LUNGENEMBOLIE


Während der Schwangerschaft darf REVLIMID nicht eingenommen werden.

Lenalidomid, ein Thalidomid-Analogpräparat, rief in einer mit Affen durchgeführten Entwicklungsstudie Missbildungen der Extremitäten hervor.
Thalidomid ist als fruchtschädigend (teratogen) beim Menschen bekannt und verursacht schwere lebensbedrohliche Missbildungen bei Ungeborenen.

Wird Lenalidomid während der Schwangerschaft eingenommen, kann es zu Missbildungen oder zum Tode des ungeborenen Kindes führen. Bei Frauen im gebärfähigen Alter sind vor Beginn der REVLIMID-Therapie zwei Schwangerschaftstests mit negativem Ergebnis durchzuführen.
Schwangerschaftsfähige Frauen müssen während und bis vier Wochen nach Abschluss der REVLIMID-Therapie zwei Schwangerschaftsverhütungsmethoden anwenden oder kontinuierliche heterosexuelle Enthaltsamkeit üben. Um den Kontakt von Ungeborenen mit Lenalidomid zu vermeiden, ist REVLIMID nur im Rahmen eines eingeschränkten Verteilungsprogramms namens "RevAssist®" erhältlich.


Informationen über das RevAssist-Programm sind verfügbar unter http://www.REVLIMID.com : cts.businesswire.com/ct/CT?id=smartlink&url= .. oder telefonisch beim Hersteller über die gebührenfreie Rufnummer 1-888-423-5436.

HÄMATOLOGISCHE TOXIZITÄT (NEUTROPENIE UND THROMBOZYTOPENIE)


REVLIMID kann signifikante Neutropenie und Thrombozytopenie verursachen. Bei 80 Prozent der MDS-Patienten mit 5q-Deletion musste in der Hauptstudie eine Verzögerung/Verringerung der Dosis vorgenommen werden. Bei 34 Prozent der Patienten musste die Dosis ein zweites Mal verzögert bzw. verringert werden. Bei 80 Prozent der Studienprobanden wurde eine hämatologische Toxizität 3. oder 4. Grades beobachtet. Bei Patienten unter Therapie für 5q-Del-MDS ist das Blutbild in den ersten 8 Therapiewochen wöchentlich, danach mindestens monatlich zu überwachen.
Bei diesen Patienten kann eine Unterbrechung und/oder Verringerung der Dosis notwendig sein. Die Patienten benötigen unter Umständen zusätzliche Blutprodukte und/oder Wachstumsfaktoren. (Siehe "DOSIERUNG und VERABREICHUNG").

TIEFE VENENTHROMBOSE UND LUNGENEMBOLIE


Dieses Arzneimittel zeigte ein deutlich erhöhtes Risiko von tiefer Venenthrombose (TVT) und Lungenembolie (LE) bei Patienten mit multiplem Myelom, die REVLIMID in Verbindung mit Dexamethason erhielten. Patienten und Ärzten wird deshalb angeraten, auf die Anzeichen und Symptome von Thromboembolien zu achten. Patienten sind anzuweisen, sich beim Auftreten von Symptomen wie Atemlosigkeit, Schmerzen in der Brust oder Anschwellen von Armen oder Beinen in ärztliche Behandlung zu begeben. Es ist nicht bekannt, ob eine zusammen mit REVLIMID verordnete prophylaktische koagulations- oder plättchenhemmende Therapie das Risiko venenthromboembolischer Ereignisse verringern kann. Die Entscheidung für prophylaktische Maßnahmen ist nach eingehender Prüfung der zugrunde liegenden Risikofaktoren der einzelnen Patienten zu treffen.


KONTRAINDIKATIONEN:



Schwangerschaftskategorie X:

- Lenalidomid ist kontraindiziert bei schwangeren Frauen und allgemein bei gebärfähigen Frauen. Unter Anwendung geeigneter Maßnahmen zur Empfängnisverhütung ist eine Lenalidomid-Behandlung von Frauen im gebärfähigen Alter möglich.



Allergische Reaktionen:

- REVLIMID ist kontraindiziert bei Patienten, bei denen eine Überempfindlichkeit (z. B. Angioödem, Stevens-Johnson-Syndrom, toxische epidermale Nekrolyse) gegenüber Lenalidomid besteht.



WARNUNGEN UND VORSICHTSMASSNAHMEN:



Fetales Risiko:

- REVLIMID ist ein Analogon von Thalidomid, einem bekannten menschlichen Teratogen, das lebensbedrohliche Geburtsschäden verursacht. Eine embryofetalen Entwicklungsstudie an nicht-menschlichen Primaten weist darauf hin, das Lenalidomid Missbildungen beim Nachwuchs weiblicher Affen hervorruft, die das Medikament während der Schwangerschaft erhalten. Die Missbildung ähneln den Geburtsschäden beim Menschen, die nach der Einnahme von Contergan während der Schwangerschaft beobachtet wurden. Die Einnahme von REVLIMID während der Schwangerschaft kann zu Geburtsschäden führen oder den Tod des sich entwickelnden Babys verursachen.


- Frauen im gebärfähigen Alter müssen angewiesen werden, während der Einnahme von REVLIMID eine Schwangerschaft zu unterbinden. Zu diesem Zweck sollten zwei wirksame Empfängnisverhütungsmethoden während der Behandlung angewandt und mindestens bis vier Wochen nach Abschluss der Behandlung beibehalten werden.


- Männliche Patienten: Es ist nicht bekannt, ob Lenalidomid während einer Behandlung im Samen des Patienten nachgewiesen werden kann. Aus diesem Grund müssen männliche Patienten während der Behandlung bei jedem sexuellen Kontakt mit einer gebärfähigen Frau Latexkondome benutzen, dies gilt auch für Männer, die sich einer erfolgreichen Vasektomie unterzogen haben.



Reproduktive Risiken und besondere Verschreibungsanforderungen (RevAssist Programm):

- Aufgrund der potenziellen Toxizität und zur Vermeidung einer fetalen Exposition wird REVLIMID nur im Rahmen des speziellen eingeschränkten Vertriebsprogramm "RevAssist" angeboten. Ärzte und Apotheker, die sich für das Programm angemeldet haben, können das Produkt für registrierte Patienten verschreiben und absetzen, die alle Bedingungen des RevAssist-Programms erfüllen.



Hämatologische Toxizität - multiples Myelom:

- REVLIMID kann schwere Neutropenie und Thrombozytopenie verursachen.


- Bei Patienten, die REVLIMID zur Behandlung von multiplen Myelomen (MM) erhalten, ist während der ersten 12 Wochen alle zwei Wochen ein komplettes Blutbild und anschließend einmal monatlich zu erstellen.


- In gepoolten MM-Studien wurden hämatologische Toxizitäten dritten und vierten Grades häufiger bei Patienten beobachtet, die mit der Kombination aus REVLIMID und Dexamethason behandelt wurden, als bei ausschließlich mit Dexamethason behandelten Patienten.


- Eine Behandlungsunterbrechung oder Dosisreduzierung kann notwendig sein.



Tiefe Venenthrombose:

- Venöse thromboembolische Ereignisse (überwiegend tiefe Venenthrombose und Lungenembolie) wurden bei Patienten mit multiplen Myelomen beobachtet, die mit einer Lenalidomid-Kombinationstherapie behandelt wurden, und Patienten mit MDS, die mit einer Lenalidomid-Monotherapie behandelt wurden.



Allergische Reaktionen:

- Angioödeme und ernste dermatologische Reaktionen einschließlich Stevens-Johnson-Syndrom (SJS) und einer toxischen epidermalen Nekrolyse (TEN) wurden berichtet. Diese Ereignisse können tödlich verlaufen. Patienten, bei denen zuvor Hautausschläge vierten Grades aufgrund einer Thalidomid-Behandlung beobachtet wurden, dürfen REVLIMID nicht erhalten. Eine Unterbrechung oder der Abbruch der REVLIMID-Behandlung sollte beim Auftreten von Hausausschlägen zweiten oder dritten Grades erwogen werden. Bei Angioödemen, Hautausschlag vierten Grades, exfoliativen oder bullösen Hautausschlägen oder beim Verdacht auf SJS oder TEN muss die Behandlung mit REVLIMID abgebrochen werden und darf nicht erneut aufgenommen werden.



Tumorlyse-Syndrom:



- Während der Behandlung mit Lenalidomid wurden Tumorlyse-Syndrome mit tödlichem Verlauf berichtet. Patienten mit erhöhtem Risiko eines Tumorlyse-Syndroms weisen eine hohe Tumormasse vor Behandlungsbeginn auf. Bei diesen Patienten sind eine engmaschige Überwachung und geeignete Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.



Tumor Flare-Reaktion:



- Tumor-Flare-Reaktionen wurden während der Lenalidomid-Verabreichung zu Forschungszwecken bei der Behandlung der chronischen lymphatischen Leukämie (CLL) und von Lymphomen beobachtet und sind gekennzeichnet durch anschwellende Lymphknoten, leichtes Fieber, Schmerzen und Ausschlag. Von der Behandlung der CLL oder von Lymphomen außerhalb einer engmaschig überwachten klinischen Studie wird abgeraten.



WECHSELWIRKUNGEN MIT ANDEREN WIRKSTOFFEN:

- Erythropoese stimulierende Substanzen oder andere Medikamente wie Östrogen-haltige Therapeutika, die das Thrombose-Risiko erhöhen können, sollten mit besonderer Vorsicht an MM-Patienten verabreicht werden, die mit Lenalidomid und Dexamethason behandelt werden.



BEHANDLUNG SPEZIELLER PATIENTENGRUPPEN:



Stillende Mütter:

- Es ist nicht bekannt, ob REVLIMID durch die Muttermilch ausgeschieden wird.


- Aufgrund der möglichen schädigenden Wirkung für den Säugling sollte eine Entscheidung zwischen dem Abbruch des Stillens oder der Behandlungsunterbrechung getroffen werden, wobei die Notwendigkeit der Behandlung für die Mutter zu berücksichtigen ist.



Geriatrische Patienten:

- Da bei älteren Patienten die Wahrscheinlichkeit einer verminderten Nierenfunktion erhöht ist, muss dies bei der Festlegung der Dosierung berücksichtigt werden. Nierenfunktion kontrollieren.



Nierenfunktionsstörungen:

- Da REVLIMID vor allem über die Nieren unverändert ausgeschieden wird, sollte die REVLIMID-Anfangsdosierung bei Patienten mit moderater oder schwerer Nierenfunktionsstörung (CLcr < 60 ml/min) und bei Dialyse-Patienten angepasst werden.



NEBENWIRKUNGEN:

Multiple Myelome



- In der REVLIMID/Dexamethason-Patientengruppe wurde die Behandlung von 269 Patienten (76 Prozent) mindestens einmal mit oder ohne Dosisreduzierung unterbrochen. In der Placebo/Dexamethason-Patientengruppe wurde die Behandlung hingegen bei 199 Patienten (57 Prozent) unterbrochen.


- Von den Patienten, bei denen die Behandlung mit oder ohne Dosisreduzierung einmal unterbrochen wurde, wurde bei 50 Prozent der REVLIMID/Dexamethason-Gruppe mindestens eine weitere Behandlungsunterbrechung mit oder ohne Dosisreduzierung vorgenommen, während dies in der Placebo/Dexamethason-Gruppe nur bei 21 Prozent der Patienten erforderlich war.


- Die meisten unerwünschten Nebenwirkungen und Nebenwirkungen dritten und vierten Grades traten bei MM-Patienten, die eine REVLIMID/Dexamethason-Kombinationstherapie erhielten, häufiger als bei Patienten der Placebo/Dexamethason-Gruppe auf.


- Die berichteten Nebenwirkungen bei >= 15 Prozent der MM-Patienten (REVLIMID/Dexamethason gegenüber Dexamethason/Placebo) waren.
Müdigkeit (44 bzw. 42 Prozent), Neutropenie (42 bzw. 6 Prozent), Obstipation (41 bzw. 21 Prozent), Durchfall (39 bzw. 27 Prozent), Muskelkrämpfe (33 bzw. 21 Prozent), Anämie (31 bzw. 24 Prozent), Fieber (28 bzw. 23 Prozent), periphere Ödeme (26 bzw. 21 Prozent), Übelkeit (26 bzw. 21 Prozent), Rückenschmerzen (26 bzw. 19 Prozent), Infektionen der oberen Atemwege (25 bzw. 16 Prozent), Atemnot (24 bzw.

17 Prozent), Schwindel (23 bzw. 17 Prozent), Thrombozytopenie (22 bzw.

11 Prozent), Hautausschlag (21 bzw. 9 Prozent), Tremor (21 bzw. 7 Prozent), Gewichtsverlust (20 bzw. 15 Prozent), Rhinopharyngitis (18 bzw. 9 Prozent), Seheintrübung (17 bzw. 11 Prozent), Anorexie (16 bzw.

10 Prozent) und Dysgeusie (15 bzw. 10 Prozent).



Myelodysplastische Syndrome



- Thrombozytopenie (61,5 Prozent, 91 von 148 Patienten) und Neutropenie (58,8 Prozent, 87 von 148) waren die am häufigsten berichteten unerwünschten Ereignisse bei Del-5q-MDS-Patienten.


- Andere Nebenwirkungen, die bei mehr als 15 Prozent der Del-5q-MDS-Patienten (REVLIMID) festgestellt wurden, waren: Diarrhöe (49 Prozent), Juckreiz (42 Prozent), Hautausschlag (36 Prozent), Müdigkeit (31 Prozent), Obstipation (24 Prozent), Übelkeit (24 Prozent), Rhinopharyngitis (23 Prozent), Gelenkschmerzen (22 Prozent), Fieber (21 Prozent), Rückenschmerzen (21 Prozent), periphere Ödeme (20 Prozent), Husten (20 Prozent), Schwindel (20 Prozent), Kopfschmerzen (20 Prozent), Muskelkrämpfe (18 Prozent), Atemnot (17 Prozent), Pharyngitis (16 Prozent), Nasenbluten (15 Prozent), Asthenie (15 Prozent) und Infektionen der oberen Atemwege (15 Prozent).



DOSIERUNG UND ANWENDUNG:

- Die Behandlung wird je nach klinischen Befunden und Laborergebnissen fortgesetzt oder angepasst. Als Gegenmaßnahme bei Neutropenie, Thrombozytopenie oder einer anderen Art von Toxizität dritten oder vierten Grades infolge der REVLIMID-Behandlung wird eine Änderung der Dosierung empfohlen.


- Bei sonstigen Toxizitäten dritten oder vierten Grades in Zusammenhang mit REVLIMID sollte die Behandlung unterbrochen und mit der nächst niedrigeren Dosierung wiederaufgenommen werden, sobald die Toxizität unter Grad 2 fällt.



WARNHINWEISE, GEGENANZEIGEN, VORSICHTSMASSNAHMEN UND NEBENWIRKUNGEN entnehmen Sie bitte den vollständigen Verschreibungsinformationen.



Über ISTODAX

ISTODAX® (Romidepsin) gehört zu einer neuen Klasse von Krebsmedikamenten, die als Histon-Deacetylase-Hemmer (HDAC) bekannt sind. HDACs katalysieren die Entfernung der Acetyl-Gruppen aus acetylierten Lysin-Rückständen in Histonen, die in der Modulation der Genexpression resultiert. HDACs deacetylieren zudem nicht histonische Proteine wie Transkriptionsfaktoren. HDAC-Hemmer lassen sich in vier Hauptgruppen einteilen: zyklische Tetrapeptide (I), kurzkettige Fettsäuren (II), Hydroxamsäuren (III) und Benzamide (IV). Die zyklische Peptid-Struktur von ISTODAX ist neuartig unter den zyklischen Tetrapeptiden. In vitro bewirkt ISTODAX die Ansammlung von acetylierten Histonen und induziert den Zellzyklusarrest und die Apoptose einiger Krebszelllinien. Vollständige Verschreibungsinformationen sind verfügbar auf http://www.ISTODAX.com : cts.businesswire.com/ct/CT?id=smartlink&url= .. .

ISTODAX ist in den USA zur Behandlung von Patienten mit kutanem T-Zell-Lymphom (CTCL) zugelassen, die sich bereits mindestens einer systemischen Therapie unterzogen haben.


Wichtige Sicherheitsinformationen

ISTODAX ist zur Behandlung von Patienten mit kutanem T-Zell-Lymphom (CTCL) indiziert, die sich bereits mindestens einer systemischen Therapie unterzogen haben.

Warn- und Sicherheitshinweise

Aufgrund des Risikos der QT-Verlängerung sollten sich die Kalium- und Magnesiumwerte vor der Anwendung von ISTODAX im normalen Bereich bewegen.

Die Behandlung mit ISTODAX kann Thrombozytopenie, Leukopenie (Neutropenie und Lymphopenie) und Anämie hervorrufen. Diese hämatologischen Parameter sollten daher während der ISTODAX-Behandlung überwacht werden, um die Dosierung nötigenfalls anzupassen.

In klinischen Studien sind während der Behandlung mehrere morphologische Veränderungen in EKGs aufgetreten, darunter T-Wellen- und ST-Streckenveränderungen. Die klinische Relevanz dieser Veränderungen ist nicht bekannt. Bei Patienten mit angeborenem Long-QT-Syndrom, Patienten mit einer Vorgeschichte signifikanter kardiovaskulärer Erkrankungen und Patienten, die antiarrhythmische Medikamente oder Arzneimittel anwenden, die zu erheblicher QT-Verlängerung führen, sollten geeignete Vorsichtsmaßnahmen erwogen werden, wie z. B. die kardiovaskuläre Überwachung von Elektrolyten und EKGs.

Aufgrund seines Wirkungsmechanismus kann ISTODAX fetale Schäden verursachen. Frauen sollten es vermeiden, während der Behandlung mit ISTODAX schwanger zu werden und Schwangere sollten über die möglicherweise fruchtschädigende Wirkung aufgeklärt werden.

ISTODAX bindet sich an Östrogenrezeptoren. Frauen im gebärfähigen Alter sollten darauf hingewiesen werden, dass ISTODAX die Wirksamkeit Östrogen-haltiger Kontrazeptiva herabsetzen kann.

Nebenwirkungen


Safety data are available from 185 patients with CTCL from two clinical trials. Adverse reactions are presented separately for each study due to methodological differences between the studies. The most common reported adverse reactions in Study 1 were nausea (56%), fatigue (53%), infections (46%), vomiting (34%), and anorexia (23%) and in Study 2 were nausea (86%), fatigue (77%), anemia (72%), thrombocytopenia (65%), ECG T-wave changes (63%), neutropenia (57%), and lymphopenia (57%). Most of the adverse reactions were reported to be mild or moderate in severity.
Most deaths in the studies were due to disease progression.

Discontinuation due to an adverse event occurred in 21% of patients in Study 1 and 11% in Study 2. Serious adverse reactions reported in > 2% of patients in Study 1 were infection, sepsis, and pyrexia. In Study 2, serious adverse reactions in > 2% of patients were infection, supraventricular arrhythmia, neutropenia, fatigue, edema, central line infection, ventricular arrhythmia, nausea, pyrexia, leukopenia, and thrombocytopenia.

Wechselwirkungen


Bei Patienten, die gleichzeitig ISTODAX und Warfarinnatrium-Derivate erhalten, sollten die Parameter PT (Prothrombin-Zeit) und INR (International Normalized Ratio) engmaschig überwacht werden.

Die gleichzeitige Verabreichung starker CYP3A4-Inhibitoren kann die Konzentration von ISTODAX erhöhen und sollte vermieden werden.

Die gleichzeitige Verabreichung starker CYP3A4-Induktoren kann die Konzentration von ISTODAX senken und sollte vermieden werden.

Bei der gleichzeitigen Gabe von ISTODAX und P-Glykoprotein-hemmenden Medikamenten ist Vorsicht geboten.

Anwendung bei bestimmten Patientenpopulationen


Bei der Behandlung von Patienten mit mittelschwerer und schwerer Leberfunktionsstörung oder einer Nierenerkrankung im Endstadium ist Vorsicht geboten.



Informationen zum multiplen Myelom

Beim multiplen Myelom (auch Myelom oder Plasmazellenmyelom genannt) handelt es sich um eine Form von Blutkrebs, bei der es zu einer Überproduktion bösartiger Plasmazellen im Knochenmark kommt.

Plasmazellen sind weiße Blutkörperchen, die zur Produktion von als Immunoglobuline bekannten Antikörpern beitragen, welche Infektionen und Krankheiten bekämpfen. Bei den meisten Patienten, die an einem multiplen Myelom leiden, wird aber ein Immunoglobulin namens Paraprotein (oder M-Protein) produziert, das dem Körper keinen Nutzen bringt. Darüber hinaus verdrängen die bösartigen Plasmazellen die normalen Plasmazellen und andere weiße Blutkörperchen, die für das Immunsystem wichtig sind.
Multiple-Melom-Zellen setzen sich auch in anderen Körpergeweben, wie z.
B. den Knochen, fest und rufen Tumore hervor. Die Ursache der Krankheit ist weiterhin unbekannt.



Über PTCL

Periphere T-Zellen-Lymphome sind eine heterogene Gruppe von Lymphomen mit T-Zellen-Ursprung, die an 10 bis 15 Prozent aller Fälle von Non-Hodgkin-Lymphomen beteiligt sind. PTCL kann in jedem Alter vom jungen Erwachsenenalter bis ins hohe Alter auftreten und tritt bei Männern etwas häufiger auf als bei Frauen. Es handelt sich um eine besonders aggressive Form von Lymphomen mit einer kurzen mittleren Lebenserwartung (etwa zwei Jahre) ab dem Zeitpunkt der Diagnose.


Über Celgene International Sàrl

Celgene International Sàrl mit Sitz in Boudry, Schweizer Kanton Neuchâtel, ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft und die internationale Hauptgeschäftsstelle der Celgene Corporation. Die Celgene Corporation mit Hauptsitz in Summit, New Jersey, ist ein integriertes, global präsentes Pharmaunternehmen mit Schwerpunkt in der Erforschung, Entwicklung und Vermarktung innovativer Therapien zur Behandlung von Krebs und Entzündungskrankheiten durch Gen- und Proteinregulierung.
Weitere Informationen sind im Internet auf der Website des Unternehmens http://www.celgene.com : cts.businesswire.com/ct/CT?id=smartlink&url= .. erhältlich.

Diese Mitteilung enthält bestimmte zukunftsbezogene Aussagen, die bekannte und unbekannte Risiken, Verzögerungen, Ungewissheiten und andere Faktoren beinhalten, über die das Unternehmen keine Kontrolle hat. Die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften des Unternehmens könnten sich maßgeblich von den Darstellungen dieser zukunftsbezogenen Aussagen unterscheiden. Wichtige Faktoren, aufgrund derer tatsächliche Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften maßgeblich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen könnten, sind in den Pflichtmitteilungen des Unternehmens an die US-Börsenaufsicht SEC enthalten, z. B. den vom Unternehmen eingereichten Formularen 10-K, 10-Q und 8-K. Angesichts dieser Risiken und Ungewissheiten wird der Leser gewarnt, sich nicht übermäßig auf die zukunftsbezogenen Aussagen zu verlassen.


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ISTODAX® ist ein eingetragenes Handelszeichen der Astellas Pharma, Inc.

Die Ausgangssprache, in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle und autorisierte Version. Übersetzungen werden zur besseren Verständigung mitgeliefert. Nur die Sprachversion, die im Original veröffentlicht wurde, ist rechtsgültig. Gleichen Sie deshalb Übersetzungen mit der originalen Sprachversion der Veröffentlichung ab.



Celgene International SàrlLeiter externe BeziehungenKevin

Loth, +41 32 729 86 21

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Weitere Infos,zu "Celgene" findet Ihr hier:
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Daniel

#9

Beitrag von Daniel » Donnerstag 6. Januar 2011, 22:57

Abstimmung über Stolberger Contergan-Denkmal
Verfasst von Susanne Nenno am 6 Januar, 2011

Für das geplante Contergan-Denkmal in Stolberg gibt es noch keine Einigung über den Standort. Am 18. Januar will der Stadtrat darüber entscheiden. Bereits im Herbst 2009 hatte das Gremium generell grünes Licht für das Denkmal gegeben. Zuerst hatte es zwar geheißen, dass sich der ehemalige Contergan-Hersteller Grünenthal an der Gestaltung beteiligen soll. Doch das Pharmaunternehmen wollte das nicht – deshalb wurde auf diese Bedingung verzichtet. Bürgermeister Ferdi Gatzweiler wollte damals, dass das Denkmal im Stolberger Industriemuseum aufgestellt wird. Doch über den künftigen Standort herrschte keine Einigung. Auch eine geplante Abstimmung darüber Ende 2010 wurde verschoben. Ein Contergan-Opfer hatte das Mahnmal beantragt, damit an alle Betroffenen erinnert wird.

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Daniel

#10

Beitrag von Daniel » Montag 10. Januar 2011, 12:50

Alte Parkausweise sind nun ungültig
(mld), aktualisiert am 10.01.2011 um 11:46 Uhr
Kreis Freudenstadt - Seit Jahresbeginn sind die alten Parkausweise für behinderte Menschen nicht mehr gültig. Nun ist der europaweit einheitlich gestaltete Parkausweis für schwerbehinderte Menschen verpflichtend. Ausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden und noch nicht EU-Norm entsprachen, verloren zum 31. Dezember 2010 ihre Gültigkeit.
Daten nicht mehr für jeden sichtbar

Der Sozialverband VdK Deutschland und der Arbeitskreis Verkehrssicherheit empfehlen nun allen Besitzern des alten Parkausweises, den neuen Ausweis zu beantragen, um weiterhin die Stellplätze nutzen zu können. Bei Beantragung müssen der Schwerbehindertenausweis, ein Passbild und der alte Parkausweis mitgebracht werden. Das Passfoto und die persönlichen Daten werden im Gegensatz zum alten Modell auf der Rückseite des EU-Parkausweises angebracht. Somit werde vermieden, dass die Daten für jeden sichtbar seien und zweckentfremdet werden könnten.

Die neuen Ausweise sind zwar in ganz Europa gültig, jedoch gelten beim Parken die Bestimmungen des jeweiligen Landes. "Nur mit dem offiziellen Behinderten-Parkausweis darf auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt werden", so Martin Zerrinius, Polizeioberrat in Freudenstadt. Ein Aufkleber mit Rollstuhlsymbol am Auto genüge nicht, um ordnungsgemäß einen Behindertenparkplatz nutzen zu können.

Der amtliche blaue Sonderparkausweis müsse gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden. Wer weiterhin mit dem alten Ausweis parke, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit einer Anzeige rechnen, so Zerrinius. Übertragbar sei der Ausweis nicht und dürfe unter keinen Umständen an nicht behinderte Verwandte oder Bekannte weitergegeben und von diesen genutzt werden, außer wenn die behinderte Person im Auto als Beifahrer dabei ist.
Absolutes Halteverbot für Nicht-Behinderte

Ein Missbrauch des Ausweises kann teuer werden: Bei falscher Verwendung kann neben einem kostenpflichtigen Abschleppen unter Umständen eine Klage aufgrund von Missbrauch von Ausweispapieren drohen. Mit einem ähnlichen Vorgehen müssen Nicht-Behinderte rechnen, die ohne Erlaubnis auf einem Behindertenparkplatz parken. Für Nicht-Behinderte gilt ein absolutes Halteverbot. "Für die Behinderten sind die Parkplätze eine sehr wichtige Hilfe im Alltag, da für körperbehinderte Menschen das Auto oft die einzige Möglichkeit bietet, mobil zu sein und zu bleiben", so Zerrinius.

Im Gegensatz zu den normalen Pkw-Stellplätzen sind Behindertenparkplätze breiter, damit die Wagentür in vollem Radius geöffnet werden kann, was beispielsweise für Rollstuhlfahrer enorm wichtig ist und dem Fahrer oder Beifahrer eine größere Bewegungsfreiheit bietet.

Zur Beantragung eines Parkausweises wird ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder mit dem Merkzeichen BI (blind) benötigt. 2009 hatte der Bundesrat beschlossen, dass auch Contergan-Geschädigte dazu befugt sind, die Parkplätze zu nutzen. Außerdem wurde der Kreis behinderter Personen ausgeweitet, die andere Parkerleichterungen in Anspruch nehmen können und somit auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen parken dürfen. Bislang war dies nur denjenigen gestattet, die Anspruch auf Nutzung eines Behindertenparkplatzes hatten. Für die Vergabe der Ausnahmegenehmigungen sind die Straßenverkehrsbehörde der Großen Kreisstädte Freudenstadt und Horb oder auch das Landratsamt zuständig. Desweiteren können "eigene" Behindertenparkplätze in der Regel bei der kommunalen Straßenverkehrsbehörde beantragt werden.
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Daniel

#11

Beitrag von Daniel » Montag 10. Januar 2011, 12:57

Ein Auto für die Freiheit.




Köln (kobinet) In seiner Reportageserie „hier und heute“ berichtet der Westdeutsche Rundfunk heute Abend im Regionalfernsehen über den Autoumbau für eine contergangeschädigte Kölnerin:

Brigitte Rohr streicht ihrem Auto Viktoria sanft übers Lenkrad. „Viktoria bedeutet für mich alles, eine Selbstständigkeit, die ich mir nie habe träumen lassen“, sagt die contergangeschädigte Kölnerin, die dank spezieller Umbauten Auto fahren kann. Umgerüstet hat ihr Auto eine Firma in Hattingen, die sich auf den behindertengerechten Fahrzeugsonderbau spezialisiert hat. Dort werden Autos so umgebaut, dass beispielsweise ein Mensch mit Behinderung samt Rollstuhl komplett in sein Auto hineinfahren kann und der Rollstuhl gleichzeitig Fahrersitz ist. sch

WDR 7. Januar, 18.05 - 18.20 Uhr

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Daniel

#12

Beitrag von Daniel » Montag 10. Januar 2011, 13:02

Ein Auto für die Freiheit

Brigitte Rohr streicht ihrem Auto Viktoria sanft übers Lenkrad. „Viktoria bedeutet für mich alles, eine Selbstständigkeit, die ich mir nie habe träumen lassen“, sagt die contergangeschädigte Kölnerin, die dank spezieller Umbauten Auto fahren kann. Umgerüstet hat ihr Auto eine Firma in Hattingen, die sich auf den behindertengerechten Fahrzeugsonderbau spezialisiert hat. Dort werden Autos so umgebaut, dass beispielsweise ein Mensch mit Behinderung samt Rollstuhl komplett in sein Auto hineinfahren kann und der Rollstuhl gleichzeitig Fahrersitz ist.


Die Mitarbeiter bauen Hebebühnen ein, Rollstuhlkräne oder Schwenksitze. Jedes Auto wird maßgeschneidert umgebaut. Chef Martin Scheffler liebt seine Arbeit, weil er „Kunden wieder zu Mobilität und Lebensqualität verhelfen kann.“ Reporterin Andrea Klasen hat sich in der Hattinger Spezialwerkstatt umgesehen und ungewöhnliche Menschen und ihre ungewöhnlichen Autos kennen gelernt

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Daniel

#13

Beitrag von Daniel » Dienstag 11. Januar 2011, 14:56

ROUNDUP: Duogynon-Klage gegen Bayer Schering abgewiesen

Die Musterklage eines von Geburt an behinderten Mannes gegen den Pharmakonzern Bayer Schering ist am Dienstag vom Berliner Landgericht abgewiesen worden. Schadensersatzansprüche seien verjährt, deshalb bestehe kein Anrecht auf Einsicht in sämtliche Unterlagen über das Hormonpräparat Duogynon, urteilte das Gericht.

Der Lehrer André Sommer aus dem Allgäu wollte klären, ob seine schweren Behinderungen durch das Präparat hervorgerufen wurden. Seine Mutter hatte das Medikament 1975 als Schwangerschaftstest verabreicht bekommen. Betroffene sehen Parallelen zum Contergan-Skandal. Der Anwalt hat Berufung beim Berliner Kammergericht angekündigt.

Alleine in Deutschland betrachten sich rund 1.000 Menschen als Duogynon-Opfer. Das Präparat wurde als Dragee oder Injektion sowohl als Schwangerschaftstest als auch zur Behandlung ausbleibender Monatsblutungen eingesetzt - in Deutschland bis in die späten 70er Jahre. In Großbritannien war schon früh Kritik an dem Medikament aufgekommen, weil der Verdacht bestand, dass es für Missbildungen und Fehlgeburten verantwortlich sein könnte. Viele Mütter, deren Kinder mit schweren Fehlbildungen wie Wasserkopf, offenem Rücken oder Missbildungen der inneren Organe geboren wurden, hatten damals das Medikament in der Frühschwangerschaft eingenommen.

Der heute zu Bayer gehörende Schering-Konzern hatte das Präparat nach der Kritik in Großbritannien nicht mehr als Schwangerschaftstest eingesetzt. In Deutschland blieb dies erlaubt. Studien konnten einen eindeutigen Zusammenhang nicht belegen. Bayer Schering weist die Vorwürfe zurück.

Beitrag vom: 11.01.2011, 13:22

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Daniel

#14

Beitrag von Daniel » Mittwoch 12. Januar 2011, 00:38

Von Harald Neuber 12.01.2011 / Wirtschaft
Rückschlag im Duogynon-Fall
Berliner Landgericht lehnt Musterklage zur Akteneinsicht ab

Das Berliner Landgericht hat die Musterklage zur Akteneinsicht der Duogynon-Opfer gestern abgelehnt. Der Kläger und weitere Betroffene wollen dennoch nicht aufgeben.

Als der Vorsitzende Richter Udo Spuhl am Dienstagmittag die Abweisung der Musterklage gegen den Pharmakonzern Bayer im Duogynon-Prozess bekannt gibt, kann Nina Hagen kaum an sich halten. Die schwarz gekleidete Sängerin rutscht auf ihrem Stuhl hin und her, schnaubt, als Spuhl die Begründung, über sein Manuskript gebeugt und für den vollen Saal kaum hörbar, verliest. Der heute 34-jährige Kläger André Sommer hätte die Klage gegen den Pharmariesen spätestens im Jahr 2005 anstrengen müssen, sagt er. »30 Jahre nach dem letzten vorwerfbaren Ereignis.« Die Aufregung um den Fall sei zwar menschlich verständlich, aber diese Verjährungsfrist könne selbst im Einvernehmen beider Parteien nicht verlängert werden.
Die Opfer des Hormonpräparates sehen das anders. Das Mittel Duogynon des damaligen Westberliner Pharmakonzerns Schering war in den 1960er und 1970er Jahren massenhaft Frauen verabreicht worden, um eine Schwangerschaft festzustellen. Die heute üblichen Urintests kamen erst später auf den Markt. Das Problem: Duogynon hatte eine schwer fruchtschädigende Wirkung. Tausende Kinder in Westdeutschland kamen mit Missbildungen zur Welt, andere überlebten nur wenige Tage oder Wochen.

Die Überlebenden und ihre Familien kämpfen bis heute mit den Folgen. Statistiken über die verheerenden Folgen des Präparates gibt es nicht. Auch deshalb klagten Sommer und sein Anwalt Jörg Heynemann auf Einsicht in die Akten des Bayer-Konzerns, der Schering im Jahr 2006 übernommen hatte. Es geht ihnen um eine Aufarbeitung des mutmaßlichen Pharmaskandals und – natürlich – um Entschädigung.

Rund 15 Minuten dauerte die Begründung der Klageabweisung am Dienstag. »Wissen Sie, die Menschenwürde verjährt aber nicht!«, ruft Hagen dem Richter nach, als er den Saal verlässt. Sie engagiere sich schon seit Jahren für die Opfer des Beruhigungsmittels Contergan, die ebenfalls mit Missbildungen zu Welt kamen, erklärt sie gegenüber dem »Neuen Deutschland«: »Und jetzt unterstütze ich die Opfer dieses Mittels.« Mehrere Betroffene haben sich auf Initiative von Kläger Sommer inzwischen in einer Selbsthilfegruppe zusammengeschlossen.

Die Opfer wollen trotz negativen Urteils weitermachen, wie auch Anwalt Jörg Heynemann. Man werde nun das Berliner Kammergericht anrufen und dann zur Not bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gehen, sagte der Jurist dem ND. Das Argument der Verjährung will er nicht gelten lassen. Erst im März vergangenen Jahres hatte der BGH in einem ähnlich gelagerten Fall den Beginn der Verjährungsfrist gemäß dem Arzneimittelgesetz ab dem zuletzt entstandenen Schaden angesetzt und nicht – wie am gestrigem Dienstag das Landgericht – ab der Verursachung. »Außerdem«, fügte Anwalt Heynemann an, »hat das Unternehmen treuwidrig gehandelt, weil die Gefahr Mitte der 1970er Jahre schon bekannt war.« Gehe man von den Todesopfern aus, könne man sogar von versuchtem Totschlag oder gar Mord sprechen. Eine Verjährung gebe es dann nicht mehr.

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Daniel

#15

Beitrag von Daniel » Donnerstag 13. Januar 2011, 08:58

Müttergenesung
Seit 60 Jahren Hilfe für Mütter in Not
Antonia Schaefer

Die Müttergenesung feiert Jubiläum. Vom reinen "satt essen" zur modernen Kur. Drei alleinerziehende und berufstätige Frauen berichten.
Hamburg. Alleinerziehend und voll berufstätig - das bedeutet, immer stark sein zu müssen, sich niemals gehen zu lassen. Und vor allem ganz viel Stress. Auch Ulrike Großbongardt aus Mümmelmannsberg kennt den ganz normalen Alltagswahnsinn vieler Mütter. Die 51-Jährige kümmert sich um ihre beiden Kinder, Anna, 10, und Katharina, 16, und hatte zeitweise drei Jobs.

Das belastet. "Irgendwann konnte ich nicht mehr", sagt die alleinerziehende Mutter. Die Müttergenesung - so heißt in Hamburg das Müttergenesungswerk - sorgt für Mütter, die an Erschöpfung oder sogar Depressionen leiden; die Mutter-Kind-Kur war für Ulrike Großbongardt wie ein Befreiungsschlag: "Es war, als ob alle Alltagssorgen von mir abfielen. Ich bin endlich zur Ruhe gekommen."

In diesem Jahr wird die Müttergenesung 60 Jahre alt. Ein Jubiläum, das der Senat heute mit einem Empfang im Rathaus würdigt. "In 60 Jahren hat sich vieles verändert, doch die Arbeit der Müttergenesung hat auch heute nicht an Bedeutung verloren", sagt Kerstin Möller, Hamburger Landesvorsitzende der Müttergenesung.

Elly Heuss-Knapp vereinte 1951 die Frauenverbände zweier Kirchen und mehrerer Wohlfahrtsvereine zum Müttergenesungswerk. Zu dieser Zeit war die Kur als reine Erholungsfahrt gedacht, größtenteils für Frauen, die im Krieg Schicksalsschläge erlitten hatten. In den Kurhäusern konnten sie "endlich einmal ausschlafen und sich satt essen". Auch heute noch erleben Mütter Schicksalsschläge. So wie Elisabeth Weber-Wiese, 43, aus Eidelstedt. Als vor vier Jahren ihr Mann an Krebs starb, wusste sie nicht mehr weiter, ihre Söhne waren erst zwei und fünf Jahre alt: "Es war Chaos ohne Ende. Da gab mir der strukturierte Kuralltag Halt. Man selbst und die Kinder sind versorgt, das ist eine unglaubliche Entlastung", sagt sie. In den 60er-Jahren erlebte die Müttergenesung ihren Höhepunkt: 187 Kurheime nahmen jährlich mehr als 80 000 Mütter auf. Doch bald wurde für die meisten Familien auch ein privater Erholungsurlaub erschwinglich. So passte das Müttergenesungswerk sein Angebot ständig der Zeit an: Die medizinische und psychosoziale Behandlung rückte in den Vordergrund. Der Schwerpunkt der Kur lag darauf, die individuellen Lebensumstände der Frauen zu verbessern, indem die Krankheitsursachen gezielt behandelt wurden. Die Mutter-Kind-Kur gibt es seit den 70er-Jahren, als erstmals Mütter, die während der Schwangerschaft das Schlafmittel Contergan eingenommen hatten, ihre geschädigten Kinder mit zur Kur nahmen.

Auch die Vor- und Nachbereitung der Kuren sind mittlerweile feste Bestandteile der Müttergenesung. "Die weitere Begleitung der Mütter nach der Kur hilft ihnen, sich im Alltag wieder gut zurechtzufinden und die positiven Ansätze der Kur weiter umzusetzen", sagt Regina Ohlsen von der evangelischen Müttergenesung. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass die Mütter eine zweite Kur benötigten, sei geringer. Dennoch gibt es auch Ausnahmen: Babara Schütz, 51, zweifache Mutter aus Eimsbüttel, war dreimal zur Kur: "Als Krankenschwester im Schichtdienst habe ich manchmal Tag und Nacht gearbeitet. Geld für Urlaub blieb trotzdem nicht. Der Stress brachte mich immer wieder an meine Grenzen."

Die Belastung von Müttern sei heute unvermindert hoch, sagt die Landesvorsitzende Kerstin Möller. "Besonders Alleinerziehende stehen oft an der Grenze zum Burn-out." Seit 2007 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, Mütter- oder Mutter-Kind-Kuren zu bewilligen, wenn gesundheitliche Beschwerden nachgewiesen werden. Dennoch: In Hamburg wurde im letzten Jahr fast die Hälfte der Kuranträge abgelehnt, das ist die höchste Ablehnungsrate in ganz Deutschland.

Eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse: "Die Ablehnung eines Kurantrags kommt häufig zustande, weil die Mutter ihre Krankheit unzureichend beschreibt." Deshalb sei auch der Erfolg von Widersprüchen so hoch: "Wenn man sich noch einmal zusammensetzt, gibt die betroffene Mutter meist ein genaueres Bild." In Hamburg sind 45 Prozent der Widersprüche erfolgreich. Doch der Widerspruch ist für Mütter am Rand ihrer Kräfte eine extreme Belastung: "Ohne Beratungsstelle sind viele Mütter bei einer Ablehnung entmutigt. Ich rate grundsätzlich jeder Mutter zum Widerspruch", sagt Ohlsen.

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