***PRESSEBERICHTE**November**2011

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Daniel

Re: ***PRESSEBERICHTE**November**2011

#31

Beitrag von Daniel » Mittwoch 23. November 2011, 14:48

23. November 2011
Was bisher geschah: Vor 50 Jahren wurde Contergan vom Markt genommen

Berlin - 1. Oktober 1957: Das in Stolberg bei Aachen gegründete Pharmaunternehmen Grünenthal bringt unter der Marke "Contergan" den Wirkstoff Thalidomid auf den westdeutschen Markt.

1961: Der Hamburger Kinderarzt Widukind Lenz vermutet einen Zusammenhang zwischen Fehlbildungen bei Neugeborenen und der Einnahme von Thalidomid in der Schwangerschaft. Mitte November 1961 informiert er Grünenthal über den Verdacht.

27. November 1961: Grünenthal nimmt Contergan in Westdeutschland aus dem Handel.

27. Mai 1968: Das Gerichtsverfahren gegen neun leitende und wissenschaftliche Mitarbeiter von Grünenthal beginnt in Alsdorf bei Aachen.

April 1970: Grünenthal verpflichtet sich, 100 Millionen Mark an die Betroffenen zu zahlen. Das Strafverfahren wird im Dezember eingestellt.

1972: Die Bundesregierung gründet die Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder" (später: "Conterganstiftung für behinderte Menschen"), in die Grünenthal und der Bund einzahlen.

November 2007: Der ARD-Film "Contergan" bringt das Thema wieder ins Gespräch. Nach einem Rechtsstreit darf er ohne die von der Pharmafirma und dem damaligen Opferanwalt geforderten Änderungen gezeigt werden.

Februar 2008: Der Bundesverband Contergangeschädigter verabschiedet einen Forderungskatalog. Er will für die Betroffenen unter anderem finanzielle Sicherheit im Alter und uneingeschränkte Finanzierung behinderungsbedingter Aufwendungen.

Juli 2009: Grünenthal zahlt weitere 50 Millionen Euro in die Conterganstiftung ein.

seit Juli 2011: Betroffene, die sich in akuter Not befinden und besonders schwerwiegend durch Contergan geschädigt sind, können sich als sogenannte Härtefälle an Grünenthal wenden. Der Bundesverband Contergangeschädigter kritisiert, dass die Kriterien für die Bestimmung als ein solcher Härtefall entweder nicht festgelegt wurden oder dem Verband nicht zur Verfügung gestellt werden.
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Daniel

#32

Beitrag von Daniel » Mittwoch 23. November 2011, 18:55

Lenken mit den Füßen
23. November 2011 | 16:19 Uhr

Berlin (dapd). Ilonka Stebritz kommt in ihrem Leben trotz ihrer Conterganschädigung eigentlich ganz gut zurecht. Sie wurde ohne Arme geboren und hat sich inzwischen mit vielem arrangiert. Trotzdem sind selbst kleine Dinge des Alltags für Betroffene wie sie um einiges schwieriger zu bewerkstelligen als für andere Menschen.

Das beginnt damit, dass Stebritz, die im Dezember 50 Jahre alt wird, ihre Haustür mit den Füßen öffnen muss, weil sie den Schlüssel mit ihren Händen nicht umdrehen kann. Auch bei ärztlichen Untersuchungen gibt es Probleme: Ihr Blutdruck kann nur am Bein gemessen werden und, seit sie Herzprobleme hat, müsste sie eigentlich häufiger auch zu Hause messen, "aber für zu Hause ein geeignetes Gerät zu finden, ist extrem schwierig. Und dafür jedes Mal zum Arzt zu fahren oder den Pflegedienst kommen zu lassen, ist sehr umständlich."
Auch kann sie nicht mit einem herkömmlichen Auto fahren. Sie braucht eine Fußlenkung, und die einzubauen kostet Geld - ein Thema, das für Stebritz mit zunehmendem Alter immer wichtiger wird. Denn aufgrund mehrerer Bandscheibenvorfälle im Halswirbelbereich, die eine Folge ihrer Behinderung sind, ist Stebritz vor sechs Jahren frühverrentet worden. Seitdem hat sie monatlich etwa 490 Euro weniger zur Verfügung als vorher. Gleichzeitig sei ihr dadurch, dass sie nicht mehr arbeiten könne, der Zugang zu bestimmten Leistungen verschlossen, zum Beispiel ein Zuschuss für den Umbau eines Autos.

In ein neues Auto eine Fußlenkung einzubauen, koste zwischen 15.000 und 30.000 Euro, sagt Stebritz. Es gebe zwar die Möglichkeit, über das Sozialamt einen solchen Zuschuss zu beantragen, "aber das ist schwierig, weil dort die Meinung vorherrscht, dass jemand, der nicht arbeiten geht, auch kein Auto braucht". Sie brauche es aber "zum Beispiel für Einkäufe, um zum Arzt zu fahren oder auch, um einfach am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen".

Das Schlafmittel Contergan, das einen Wirkstoff enthielt, der Fehlbildungen bei Neugeborenen hervorrief, war am 27. November 1961 nach vier Jahren vom Markt genommen worden. Auch die Mutter von Ilonka Stebritz hatte während der Schwangerschaft das als harmlos und hochwirksam gepriesene Schlafmittel eingenommen. Derzeit leben in Deutschland etwa 2.400 Contergangeschädigte. Einige von ihnen haben die gleichen Probleme wie Stebritz, anderen wiederum fehlen die Beine oder sie leiden an Missbildungen der Organe. Dem Bundesverband Contergeschädigter, dessen Sprecherin Stebritz ist, ist heute vor allem wichtig, dass diese mitunter sehr individuellen Bedürfnisse der Betroffenen beachtet werden.

dapd

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Daniel

#33

Beitrag von Daniel » Mittwoch 23. November 2011, 19:26

Interview
"Wer sagt denn, dass ich leide?"
Stefanie Ritzmann: Leben mit Contergan
von Susanne Böllert, wissen.de

Stefanie Ritzmann liebt das Leben. Mit allen Höhen und Tiefen. Es hat doch so viel Schönes zu bieten, sagt die 51-Jährige. Und vor dieser Schönheit die Augen zu verschließen und sich als Opfer zu fühlen, das sei doch dumm. Stefanie Ritzmann ist an einem Schalttag auf die Welt gekommen, dem 29. Februar 1960. Mit viel zu kurzen Beinen und Armen, ohne Ellenbogen und ohne Daumen. Ihre Mutter hatte während der Schwangerschaft das neue Beruhigungsmittel Contergan eingenommen. Sie war 21 und mit der Situation völlign überfordert. Nur wenige Tage nach der Geburt kam Stefanie in ein Säuglingsheim. "Meine Eltern waren nicht in der Lage, mich bei sich aufzunehmen", erklärt die Karlsruherin ohne Bitterkeit. Bitterkeit kommt während des gesamten Interviews über ein Leben mit Contergan, über das Anderssein, die Folgeschäden, über das Unternehmen Grünenthal kein einziges Mal auf. Nur auf die Frage, ob es überhaupt eine Geldsumme gebe, die für das Leid entschädigen könnte, wird Stefanie Ritzmann kurz heftig: "Wer sagt denn, dass ich leide?"

Hören Sie auch unseren Podcast: Contergan - der teuer bezahlte Schlaf

"Auf Kosten unserer Seele"

wissen.de: Am 27. November 1961 hat die Firma Grünenthal das Beruhigungsmittel Contergan vom Markt genommen. Zuvor hatten Tausende von Müttern in Deutschland schwer behinderte Kinder auf die Welt gebracht. Haben Sie Ihrer Mutter jemals einen Vorwurf gemacht, dass sie die Tabletten genommen hat?

Stefanie Ritzmann: Nein, nie. Sie konnte ja nicht wissen, was der Wirkstoff Thalidomid für Konsequenzen haben würde. Sie tat mir sogar irgendwie leid. Als damals vor 50 Jahren die contergangeschädigten Kinder auf die Welt kamen, gab es kaum Hilfen, kaum Unterstützung, wohin die Eltern sich hätten wenden können. Es gab ja noch gar keine Erfahrungswerte mit körperbehinderten Menschen in der Masse. Und so haben mich meine Eltern kurz nach der Geburt weggeben, obwohl ich ein Wunschkind war und sie sich sehr auf mich gefreut hatten.

wissen.de: Der Pharmakonzern Grünenthal hat die starke Körperbehinderung und gravierende organische Schäden bei Tausendenen von Menschen verursacht. Viele Babys sind gleich nach der Geburt gestorben, weil sie nicht lebensfähig waren. Einige erwachsene Contergangeschädigte haben Selbstmord begangen. Auch für Ihre starke körperliche Behinderung ist Grünenthal verantwortlich. Welche Haltung haben Sie gegenüber dem Konzern?

Ritzmann: Ich habe keine wirkliche Haltung dem Konzern gegenüber. Ich weiß, dass er der Erfinder von Contergan ist und dass wegen dieser Erfindung viele Menschen mit einer Körperbehinderung leben müssen. Aber vielleicht kann man die Frage aus Sicht einer Gläubigen - und ich habe einen starken christlichen Glauben - beantworten. Vielleicht sollten wir geboren werden, damit es nach uns geborene Behinderte leichter haben. Es wurde ja mit uns viel experimentiert, da wurden Prothesen probiert, auch unter Zwang und Schmerzen, und wieder weggeschmissen und wieder neue ausprobiert. Letztendlich wurden viele Erfahrungen gesammelt, wenn auch auf Kosten unserer Seele.
Bedeutet Contergan eine Art von Freiheitsberaubung?
wissen.de: Sie leben seit fast 52 Jahren mit der Contergan-Behinderung. Was sind die größten Schwierigkeiten, mit denen Sie zurecht kommen müssen?

Ritzmann: Im Privaten ist es die eingeschränkte Freiheit. Meine Beine sind sehr kurz, das heißt, ich kann nicht laufen. Jede Treppe ist ein Hindernis, viele öffentliche Verkehrsmittel kann ich nicht nutzen. Und im Laufe der Jahre nimmt die Selbstständigkeit weiter ab: Ich kann zwar noch alleine auf die Toilette gehen, aber nicht mehr alleine Haare waschen. Seit fünf Jahren muss ich einen Pflegedienst in Anspruch nehmen, davor habe ich alles alleine gemacht. Das war für mich ein großer Rückschritt und sehr schwer zu verkraften, weil ich mir die Eigenständigkeit zuvor so hart erkämpft hatte. Aber auch hier kann man etwas Positives sehen, wenn man will: Durch den Pflegedienst fühle ich mich körperlich besser versorgt, sei es dank der Hilfe beim Duschen oder weil mir wundgesessene Stellen eingerieben werden, die ich mit meinen kurzen Armen nicht erreiche.

Beruflich sieht es so aus, dass ich bereits vor neun Jahren in Frührente gegangen bin, obwohl ich sehr gerne gearbeitet und die sozialen Kontakte durch die Arbeit sehr genossen habe. Ich war 13 Jahre im Schreibdienst in der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe beschäfigt. Aber da ich keine Ellenbogen habe und den halben Tag am Computer arbeitete, konnte ich nie die Arme ablegen. Irgendwann wurden die Schmerzen in Nacken und Schultern einfach unterträglich. Und so ich musste zwischen dem finanziellen Schaden, den die Frühverrentung bedeuten würde, und dem, was mir das Leben außer der Arbeit sonst noch bieten könnte, abwägen.
Macht eine Contergan-Behinderung arm?
wissen.de: Wie hat sich Ihre finanzielle Situation durch das frühe Ausscheiden verändert?

Ritzmann: Ich hatte im Monat etwa 500 Euro weniger zur Verfügung. Dadurch war ich deutlich eingeschränkter, die Lebensqualität sank.

Zurzeit lebe ich von etwa 1000 Euro Rente aus der Conterganstiftung, ich bekomme den Höchstsatz, weil ich vierfach geschädigt bin, also an beiden Armen und Beinen. Von etwa 400 Euro Erwerbsminderungsrente, 100 Euro Zusatzversorgung, weil ich im Öffentlichen Dienst beschäftigt war. Und in der Regel bleiben von den 400 Euro Pflegesachleistungen noch um die 200 Euro übrig, die ich nicht für den Pflegedienst brauche, wohl aber, um den wachsenden Eigenanteil an Medikamenten und Hilfsmitteln zu finanzieren. Meine Hörgeräte habe ich zum größten Teil selbst bezahlt, mein neuer Elektrorollstuhl wurde nur bewilligt, weil ich etwa 1000 Euro beigesteuert habe, die Tropfen für meine trockenen Augen zahle ich selbst....

wissen.de: 2009 hat Grünenthal freiwillig 50 Millionen Euro auf das Stiftungskonto überwiesen, der Bund hat dieselbe Summe oben drauf gelegt. So können je nach Schwere der Behinderung jährliche Sonderzahlungen von bis zu 3680 Euro gezahlt werden. Dennoch fordert der Bundesverband Contergangeschädigter eine Einmalzahlung von 100.000 Euro für jeden der 2700 Betroffenen.

Ritzmann: Und diese Forderung ist auch absolut gerechfertigt - selbst wenn man die ethisch-moralische Dimension bei der Frage, ob das geschehene Leid mit Geld überhaupt auszugleichen ist, ausklammert. Rein aus medizinischer Sicht ist es schlicht so, dass das Geld, das den Contergangeschädigten zurzeit zur Verfügung steht, nicht ausreichen wird, um die Kosten für die Folgeschäden zu tragen. Bei mir sind es zum Beispiel immer stärkere Rückenschmerzen, die sich durch das extreme Vorbeugen meines Oberkörpers entwickelt haben. Auch mein kleines Bein kann die Last meines Körpers, etwa beim Umsetzen vom Rollstuhl ins Bett, kaum noch tragen. Mein Knie macht mir bereits heute große Schwierigkeiten.
Helfen und helfen lassen

wissen.de: Dennoch wehren sich gegen die Rolle des Opfers. Dafür sind Sie zu sehr Kämpfernatur. Nach den Krankenhaus- und Heimaufenthalten in Ihrer Kindheit und Jugend haben Sie die Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht, Sie haben 13 Jahre gearbeitet, Sie haben geheiratet, nach der Trennung haben Sie gelernt, allein zu leben. Seit acht Jahren sind Sie Vorsitzende des Behindertenbeirates der Stadt Karlsruhe. Was betrachten Sie als Ihren größten Triumph?

Ritzmann: Dass ich es trotz der schwierigen Kindheit geschafft habe, alleine zu leben. Viele haben den Absprung aus dem Heim nicht geschafft. Und in Karlsruhe habe ich mir sogar einen Namen gemacht. Man kennt mich, in der Politik und in der Stadt. Ich denke, das ist ein enormes Ziel, das ich erreicht habe. Denn ich trage jetzt sehr viel Verantwortung für alle Menschen mit Behinerung in meiner Stadt.

wissen.de: Lassen Sie sich eigentlich helfen?

Ritzmann: Natürlich. Ich denke, wenn einem schon Hilfe angeboten wird, dann sollte man auch sensibel mit dem Helfer umgehen und nicht unwirsch sein.

wissen.de: Das hört sich so an, als würden Sie den Nicht-Behinderten helfen, nicht umgekehrt.

Ritzmann: Ja, warum sollte ich denn nicht helfen? Ich habe festgestellt, dass viele Menschen neugierig starren und befangen sind aus purer Unwissenheit. Ich kann da heute drüber hinwegsehen und frage nicht mehr schnippisch, ob der Starrer ein Passbild von mir haben möchte. Generell würde ich sagen, es hat sich im Umgang mit Behinderten etwas getan, was aber auch an uns Behinderten liegt; daran, wie wir auf die Leute zugehen. Wenn ich zum Beispiel merke, dass eine Person, die mir vorgestellt wird, zögert, meine kleine Hand zu drücken, strecke ich ihr meinen Arm entgegen. Das funktioniert immer.

wissen.de: Was erhoffen Sie sich von der Zukunft?

Ritzmann: Als ich ein Kind war, fragte mich meine Lieblingsoma, was ich einmal werden wollte. Ich sagte: 100 Jahre. Und noch immer ist mein kleiner Traum, die älteste Contergangeschädigte zu werden.
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Daniel

#34

Beitrag von Daniel » Mittwoch 23. November 2011, 19:35

Contergan-Tabletten
Thalidomid – der teuer bezahlte Schlaf
Die Geschichte des größten deutschen Arzneimittelskandals

von Susanne Böllert, wissen.de

Schwangere kennen das. Unruhe und Ängste sorgen oft lange vor den ersten Kindsbewegungen für einen schlechteren Schlaf. Das deutsche Unternehmen Grünenthal hatte dies bereits Ende der 50er Jahre erkannt. „Schlaflosigkeit, innere Unruhe und Abgespanntsein sind immer wiederkehrende Klagen. Die Verordnung eines Sedativums und Hypnoticums, das weder Mutter noch Kind schädigt, ist daher erforderlich.“ Mit diesen Worten warb der Konzern für den neuen Wirkstoff Thalidomid – und beging einen nicht wieder gut zu machenden Fehler. Denn Thalidomid war alles andere als ungefährlich. Bei den ungeborenen Kindern der Mütter, die einfach nur ein bisschen besser schlafen wollten, bewirkte das Pharmakon schwerste Fehlbildungen und Organschäden. Vier Jahre brauchte der Hersteller, um das angeblich "gefahrlose Medikament" vom Markt zu nehmen. Das war am 27. November 1961. Heute, 50 Jahre später, leiden noch um die 2700 Menschen in Deutschland an den Folgen von Thalidomid, besser bekannt als Contergan.

Hier können Sie diesen Beitrag als Podcast hören.

Thalidomid – "besonders gut verträglich, für Selbstmord ungeeignet"
Der Beipackzettel eines Medikamentes, das ist jedem Kranken klar, sollte vor der Einnahme gründlich gelesen werden. Das gilt besonders für Risikogruppen, zu denen auch Schwangere gehören. Wie beruhigend mussten da die Worte "völlig ungiftig" und "absolut unschädlich" auf die werdenden Mütter gewirkt haben, die sich von dem brandneuen Thalidomid eine Linderung der typischen Schwangerschaftsübelkeit sowie ruhigere Nächte versprachen. Ebenso beruhigend schien auch das Ergebnis von zuvor durchgeführten Tierversuchen: Selbst eine starke Überdosis Thalidomid wirkte nicht tödlich. So etwas hatte es noch nie gegeben: Ein Schlafmittel, mit dem man sich nicht umbringen konnte.

Kein Wunder, dass die Contergantabletten mit dem erst 1954 zugelassenen Wirkstoff Thalidomid in Deutschland rezeptfrei erhältlich waren und schnell zum meist verkauften Schlafmittel avancierten. Wer hätte schon ahnen können, dass Grünenthal zu keinem Zeitpunkt geprüft hatte, ob Thalidomid die Plazentaschranke überwinden konnte? Auf einen Hinweis im Beipackzettel über die fehlenden Erfahrungswerte bei Schwangeren hatte der Hersteller verzichtet.

20 Millionen "Zuckerplätzchen" im Monat sorgen für Umsatz
So harmlos wie Zuckerplätzchen seien die Contergantabletten, ließ der Konzern stattdessen verlauten. Buchautorin Beate Kirk vermutet, von dem Test über mögliche Thalidomid-Auswirkungen auf den Fötus habe man vor Markteinführung allein aus Kostengründen abgesehen. Auch das Gericht erkannte später: "Die Angeklagten haben wirtschaftliche Interessen über ärztliche Gesichtspunkte gestellt."

Die Gewinne, die der "Zuckerbäcker" Grünenthal mit dem ungeprüften Schlafmittel Contergan schon kurz nach der Markteinführung einfahren konnte, waren dagegen immens: Der Bundesverband Contergangeschädigter nennt für 1960 knapp 10 Mio. DM Gewinn durch Contergan und Contergan forte und für das Folgejahr, in dem das Thalidomid-haltige Schlafmittel erst Ende November vom Markt genommen wurde, sogar knapp 12 Mio. DM.

20 Millionen Tabletten seien zu Hochzeiten jeden Monat in den Handel gebracht worden, der Marktanteil in der Bundesrepublik habe bei etwa 20 % gelegen, erinnert sich auch ein Grünenthal-Mitarbeiter später. Dass die Bereitschaft des Herstellers, ein so umsatzstarkes Produkt vom Markt zu nehmen, lange Zeit gen Null ging, mag unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nachvollziehbar sein, ethisch lässt sich dies – gerade aus der Rückschau – nicht entschuldigen. Ein verantwortungsvolleres Handeln hätte hunderten, vielleicht tausenden Kindern und Familien großes Leid erspart.

Die Verantwortung der Bundesregierung am Thalidomid-Skandal
Das Aachener Unternehmen, das 2010 einen Umsatz von 910 Mio. Euro auswies, ist seiner Verteidigungsstrategie immer treu geblieben und verweist nach wie vor darauf, dass zum Zeitpunkt der Markteinführung von Thalidomid eine Prüfung der Teratogenität, also der Gefahr von Fehlbildungen beim Embryo, nicht üblich gewesen sei. Wahr ist: 1961 gab es noch kein Arzneimittelgesetz, das klare Zulassungsbedingungen für Medikamente vorgegeben hätte. Dieses Versäumnis hat das Gericht in seinem Schlussbericht von 1970 scharf angeprangert: Die Bundesregierung habe die letzte Verantwortung dafür getragen, dass die gravierenden Probleme bei der Arzneimittelkontrolle nicht in Angriff genommen worden seien.

Dennoch sollten noch acht Jahre ins Land gehen, bevor die Bundesrepublik ein neues Arzneimittelgesetz erlassen würde, das endlich den Nachweis auf Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Medikamentes forderte und Regeln für eine Risikoüberwachung des Arzneimittelmarktes einführte. Gefeiert wurde das Arzneimittelgesetz von 1978 als Beweis für die "herausragende gesellschaftliche Konsequenz aus der Contergan-Katastrophe". Den Müttern, die sich die Einnahme der Thalidomid-Tabletten ein Leben lang vorwarfen, hat das nicht mehr geholfen, und ihren Kindern erst recht nicht.

Hier können Sie diesen Beitrag als Podcast hören.

Stefanie Ritzmann spricht im Interview über ihr Leben mit Contergan

"Zuckerplätzchen forte": Thalidomid verursacht schwere Nervenschäden
Das erste durch Thalidomid missgebildete Baby kam im Dezember 1956 auf die Welt. Ein Grünenthal-Mitarbeiter hatte ein Muster der Thalidomid-Tabletten mit nach Hause genommen und seiner schwangeren Frau gegeben. Dieser Hinweis findet sich in dem "Dossier Contergan", das der Bundesverband Contergangeschädigter im 50. Jahr nach Marktrücknahme des Medikamentes veröffentlicht hat.

Zweifel an der Harmlosigkeit der Zuckerplätzchen, die auch "von empfindlichen Patienten gut vertragen" würden, regten sich ab 1959 noch von anderer Seite: So hatten Mediziner festgestellt, dass vor allem ältere Thalidomid-Patienten unter massiven Nervenstörungen litten. Die Reaktion des Konzerns auf diesen Hinweis war – laut Firmenhomepage – vorbildlich: "Nach Prüfung und Verifizierung der Nebenwirkung änderte Grünenthal 1961 die Gebrauchsinformation und beantragte im Mai 1961 die Rezeptpflicht für Contergan."

Das Magazin Der Spiegel geht in seinem im August 1961 erschienen Artikel "Zuckerplätzchen forte" indes tiefer ins Detail: Der Neurologe, der den Zusammenhang zwischen der toxischen Polyneuritis und Thalidomid festgestellt hatte und veröffentlichen wollte, habe Besuch von Grünenthal-Wissenschaftlern erhalten, die ihm das Publikationsvorhaben auszureden suchten.

Dennoch: Grünenthal musste reagieren und verzichtete fortan auf den Vermerk "ungiftiges Beruhigungs- und Schlafmittel". Jetzt gab es die hochgefährlichen Tabletten nur noch auf Rezept.

Mütter entschließen sich nach Einnahme von Thalidomid zur Abtreibung
Kinder ohne Arme, ohne Beine, ohne Ohren; Kinder mit fehlgebildeten Geschlechtsorganen, mit Gesichtslähmungen; Kinder, denen zu wenige und zu kurz geratene Finger aus den Schultern und Füße direkt aus den Becken wuchsen. Kinder mit so schweren Fehlbildungen der inneren Organe, dass sie nur wenige Tage nach der Geburt sterben. Als ab 1960 immer mehr solch stark behinderten Kinder auf die Welt kommen, packt viele Mütter in Deutschland die Angst. Lag’s am Schlafmittel Contergan? Würden auch sie ein so schwer gezeichnetes Baby auf die Welt bringen? Viele Frauen entschließen sich zu einer Reise nach Schweden. Hier herrscht ein vergleichsweise liberales Abtreibungsrecht. Die Mütter verzichten auf ihre Kinder.

Thalidomid-Hersteller wehrt sich gegen "Rufmord an einem Medikament"
Auch Grünenthal kann der Zusammenhang zwischen Thalidomid und den missgebildeten Kindern nicht verborgen geblieben sein, argumentierten und argumentieren die Kritiker des Pharmakonzerns. Immer wieder hätten sich Gynäkologen und Apotheker mit ihrem Verdacht, Thalidomid könne zu den gehäuften, schweren Fehlbildungen führen, an die Firma gewendet. Immer wieder habe der Aachener Konzern die Warnungen missachtet.

Der Hamburger Kinderarzt Widukind Lenz erfuhr mehr als Missachtung, die Firma drohte ihm mit rechtlichen Schritten wegen "geschäftsschädigendem Verhaltens" und "Rufmords an einem Medikament". Der Humangenetiker war nach monatelanger Recherche zu der Gewissheit gelangt, das Thalidomid sei für die grausamen Fehlbildungen verantwortlich, die sich immer mehr häuften. Diese These würde Lenz auf einer Tagung von Kinderärzten vortragen, zuvor bot er Grünenthal ein Gespräch an. Die Firma lehnte ab.
Am 19. November 1961 erklärt Dr. Lenz vor den Tagungsteilnehmern in Düsseldorf: "Ein Zusammenhang ist denkbar! Als Mensch und Staatsbürger kann ich es daher nicht verantworten, meine Beobachtungen zu verschweigen. […] Die sofortige Zurückziehung des Mittels ist erforderlich. […] Jeder Monat Verzögerung bedeutet die Geburt von 50 bis 100 entsetzlich verstümmelten Kindern."

26. November: Thalidomid kommt endlich vom Markt

Am 26. November veröffentlicht die renommierte Welt am Sonntag die Warnung des Kinderarztes. Am 27. November nimmt Grünenthal Contergan vom Markt. In Deutschland kommen insgesamt 5000 "entsetzlich verstümmelte" Kinder auf die Welt, jedes dritte Baby stirbt direkt nach der Geburt.

Die Staatsanwaltschaft Aachen nimmt noch im Dezember die Ermittlungen gegen die Herstellerfirma auf. Das Unternehmen mauert, Akten verschwinden. Und noch ist nicht bewiesen, dass Thalidomid tatsächlich Missbildungen hervorruft. Es dauert 6,5 Jahre, bis der Prozess gegen Grünenthal-Inhaber Hermann Wirtz und acht leitende Angestellte eröffnet wird. Die contergangeschädigten Kinder sind da bereits im Grundschulalter, noch haben sie von Grünenthal keine müde Mark Unterstützung erhalten.

Am 27. Mai 1968 beginnt der Mammutprozess, die Anklageschrift umfasst 1000 Seiten. Im selben Jahr nimmt Grünenthal erste internationale Geschäftsaktivitäten auf. Am 18. September 1970 endet der längste Strafprozess der deutschen Rechtsgeschichte – mit Freisprüchen für alle neun Angeklagten. Eine persönliche Schuld konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. 1974 erhält jedes der durch Thalidomid verstümmelten Kinder neben einer kleinen Rente im Schnitt 16.000 Mark aus einem Stiftungsfonds der Firma Grünenthal und der Bundesregierung.

2011 schreibt Grünenthal auf seiner Firmenseite: "Die Contergan-Tragödie ist und bleibt Teil der Firmengeschichte von Grünenthal." Heute wird Thalidomid als Mittel gegen Krebs, Aids und Lepra verschrieben.

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Daniel

#35

Beitrag von Daniel » Mittwoch 23. November 2011, 19:38

50 Jahre Marktrücknahme Contergan

23.11.2011

Von Elke Silberer, dpa

Aachen (dpa) - Contergan. Vor 50 Jahren, am 27. November 1961, nahm das Unternehmen Grünenthal sein katastrophal wirkendes Schlafmittel vom Markt. Tausende Schwangere brachten nach der Einnahme missgebildete Kinder zur Welt. Wie schnell reagierte das Unternehmen?

Dem Unternehmen Grünenthal geht es heute gut - etlichen Opfern nicht. Viele sind arm, ertragen ihre Schmerzen als Folge lebenslanger Fehlbelastung nur mit Morphium. Es gibt unglaublich viel Wut. «Grünenthal hat uns so gemacht und lässt uns jetzt sitzen», sagt Margit Hudelmeier. Die Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter ist 51 Jahre alt. Ihre Knochen und Sehnen seien aber so wie bei einer 70-Jährigen.

Hat Grünenthal damals zu spät reagiert? Hätte das Unternehmen Contergan früher vom Markt nehmen müssen? Die Opfer meinen: ja. Das Unternehmen sagt: nein. Nur zwölf Tage nach den ersten schrecklichen Verdachtsmomenten habe es reagiert und das Mittel vom Markt genommen. «Diese Zeitspanne ist auch nach heutigen Maßstäben sehr kurz», gibt das Unternehmen in einer schriftlichen Stellungnahme an.

Für Hans-Helmut Günter ist das nur die halbe Wahrheit. Schon zwei Jahre nach der Markteinführung habe es 1959 erste Meldungen gegeben, dass Contergan zu Nervenschäden führe. «Also konnte Contergan ja nicht ungiftig sein», sagt Günter, einer der drei Staatsanwälte im Contergan-Prozess 1968. Trotzdem dauerte es rund zwei weitere Jahre, bis Grünenthal im Mai 1961 den Antrag auf Rezeptpflicht stellte.

Zwei weitere Jahre, in denen Schwangere bedenkenlos Tabletten schluckten, die angeblich harmlos «wie Zuckerplätzchen» sein sollten - wie die Werbung Glauben machte. Contergan war ein Verkaufsschlager. «Es ging um Geld. Um sehr viel Geld», sagt Günter. Laut Anklage habe das Familienunternehmen Wirtz mit dem Schlaf- und Beruhigungsmittel 1960 allein im Monat Mai einen Erlös von über 650 000 D-Mark erzielt und im Mai des drauffolgenden Jahres über 1,3 Millionen Mark.

Kaum jemand hat den Arzneimittelskandal wissenschaftlich so detailliert aufgearbeitet wie 1999 die Pharmakologin Beate Kirk. In ihrer Analyse geht sie davon aus: Hätte Grünenthal das Mittel schon 1960 vom Markt genommen, hätte es nur halb so viele missgebildete Kinder durch den Wirkstoff Thalidomid gegeben. Die meisten geschädigten Kinder seien 1961 und 1962 geboren worden. Weltweit wurden 10 000 Kinder mit Missbildungen geboren. Von den 5000 Opfern in Deutschland leben noch 2700.

«Grünenthal hat nicht angemessen und rechtzeitig reagiert», nennt Günter den Kern der Anklage im Contergan-Prozess. Das sehe er heute noch so. Spätestens im Frühjahr 1961 hätte das Mittel vom Markt verschwinden müssen, sagt er. Renommierte Neurologen und selbst Firmenangehörige hätten zu der Zeit keinen Zweifel daran gehabt, dass Contergan giftig sei.

Erst der Humangenetiker Widukind Lenz bringt mit seinem Verdacht, Contergan verursache Missbildungen, den Stein ins Rollen - erst mit seinem Einschreiten beginnt die Zeitrechnung von Grünenthal. Zwölf Tage danach nahm das Unternehmen das Mittel vom Markt. Die dokumentierten Ereignisse jener Tage vermitteln einen Eindruck davon, wie sehr sich Grünenthal gegen die Marktrücknahme sträubte. Ein Bericht in der «Welt am Sonntag» am 26. November gab schließlich wohl den Ausschlag.

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Daniel

#36

Beitrag von Daniel » Donnerstag 24. November 2011, 16:36

Opfer leiden noch heute

Contergan seit 50 Jahren vom Markt


Das Schlafmittel Contergan wurde vor 50 Jahren, am 27. November 1961, von der Firma Grünenthal vom Markt genommen. Das Mittel verursachte Fehlbildungen bei mehreren tausend Babys.

Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan war damals auch von schwangeren Frauen verwendet worden, da es angeblich harmlos war. Die Folge waren zahlreiche missgebildete Kinder, die ihr Leben lang unter den Folgen litten und noch immer leiden. Das Unternehmen Grünenthal hat sich mittlerweile von dem Skandal erholt.

Contergan-Opfer leiden noch immer

Margit Hudelmeier, Vorsitzende des Bundesverbandes Contergangeschädigter, sieht die Opfer von Grünenthal im Stich gelassen. Viele seien heute arm und könnten nur mit Morphium den Tag überstehen, da der Körper ständig fehlbelastet würde.

Kritik an Contergan- Rücknahme

Die Opfer kritisieren vor allem die zu späte Rücknahme des Schlafmittels. Das Unternehmen Grünenthal empfindet zwölf Tage zwischen Verdacht und Rücknahme jedoch als eine sehr kurze Zeitspanne und wertet die damalige Reaktion als angemessen. Laut Hans-Helmut Günter, einem der Staatsanwälte im Contergan-Prozess, sei aber bereits 1959, zwei Jahre nach der Markteinführung, der Verdacht aufgekommen, dass das Mittel zu Nervenschäden führen könne. Grünenthal hatte trotzdem erst im Frühjahr 1961 einen Antrag auf Rezeptpflicht für Contergan gestellt und das Mittel erst im November vom Markt genommen.

Laut einer Analyse von Pharmakologin Beate Kirk hätte eine Marktrücknahme 1960 eine nur halb so hohe Anzahl von Opfern bedeutet. Die Missbildungen entstanden durch den Wirkstoff Thalidomid. 10 000 Kinder auf der ganzen Welt erlitten Schäden durch Contergan. In Deutschland gab es 5000 Opfer, von denen 2700 heute noch leben.

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Daniel

#37

Beitrag von Daniel » Freitag 25. November 2011, 16:08

Das grausame Gesicht eines Kassenschlagers
Freitag, 25.11.2011, 10:00 · von FOCUS-Online-Redakteurin Helwi Braunmiller

Vor 50 Jahren nahm Grünenthal sein Medikament Contergan von Markt, durch das in den 60er-Jahren allein in Deutschland 5000 Kinder mit Missbildungen zur Welt kamen. Kritiker bemängeln bis heute, das Pharmaunternehmen habe viel zu spät reagiert.

Margit Hudelmaier und 2700 Contergankinder von einst leben seit rund einem halben Jahrhundert mit ihren Behinderungen. Ihr Alltag ist gespickt mit Hindernissen und Handicaps: Weil bei vielen Betroffenen die Hände direkt an den Schultern angewachsen oder die Arme stark verkümmert sind, werden alltäglichste Dinge zur Hürde – der Hosenknopf einer Jeans zum Beispiel, Intimpflege auf normalen Toiletten oder der Griff zum Telefonhörer. Margit Hudelmaier telefoniert mit links. Nur links reicht die Länge ihrer an der Schulter angewachsenen Hand aus, um den Hörer ans Ohr zu drücken. Und das auch nur, weil die Vorsitzende des Bundesverbands Contergangeschädigter mit einem Telefon älteren Datums telefoniert, das größer ist als ein modernes.

Über andere Tücken das Alltags, Schuhe binden beispielsweise, will Margit Hudelmaier gar nicht erst sprechen, sagt sie sehr bestimmt. „Ich nehme sehr gern die Unterstützung meines Mannes an“, meint die 51-Jährige. „Bis ich so gut drauf bin wie jetzt, sind heute schon viele Menschen eingesprungen und haben mir geholfen.“ Ihre Mutter sei stolz auf sie, sagt sie selbst.

Beschuldigungen und Gerüchte
Jedes Jahr im Oktober, wenn die resolute Allmendingerin Geburtstag hat, zieht sich ihre Mutter in sich zurück und denkt an den sonnigen Herbsttag zurück, an dem ihre Tochter zur Welt kam. Wie ein Lauffeuer verbreitete sich nach der Geburt die Nachricht über das Mädchen ohne Arme in der Stadt. Alkoholmissbrauch und Nikotinsucht musste sich Margit Hudelmaiers Mutter vorwerfen lassen, die früher wie heute weder rauchte noch trank. Eineinhalb Jahre später stand der Kinderarzt vor der Tür und konfrontierte sie mit Nachfragen zu Contergan. Ihr Sohn, damals neunjährig, unterbrach ihre Dementi. „Du hast doch die Tablette genommen – die, von der Oma sagte, dass du keine zweite schlucken darfst.“ Die fieberhafte Suche im Haus nach dem Medikament ergab: Er hatte Recht. Eine einzige Contergantablette hatte sie während der Schwangerschaft geschluckt. Margit Hudelmaier besitzt das Tablettenröhrchen bis heute.

Schonend in den Schlaf?
12 000 Frauen weltweit brachten wie Margit Hudelmaiers Mutter fehlgebildete Contergankinder zur Welt, 5000 davon allein in Deutschland. Die Schwangeren schluckten das Medikament als Schlafmittel, aber auch gegen Schwangerschaftsübelkeit – weil es als besonders schonend galt. Schon drei Jahre nach der Markteinführung vor 50 Jahren, am 1. Oktober 1957, gingen jährlich 15 Tonnen des Medikaments rezeptfrei über die Ladentheke, für 3,90 Mark pro 30er-Packung.
Nicht alle Contergankinder hatten Glück im Unglück wie die voll berufstätige Sozialpädagogin Margit Hudelmaier, die heute mit Mann und Sohn ein so normales Leben führt, wie die Situation es erlaubt. Viele andere Contergangeschädigte sind schwerstbehindert oder hatten nie die Chance auf eine gute Ausbildung – und ein wenig Normalität. Das Pharma-Unternehmen Grünenthal muss sich bis heute den Vorwürfen stellen, Schuld an den Schicksalen dieser Menschen zu tragen.
Anfang der 60er-Jahre kamen zahlreiche Kinder mit missgebildeten Organen und Gliedmaßen zur Welt. Mediziner spekulierten: Waren Atombombentests schuld? Gleichzeitig nahm aber in der damaligen DDR die Zahl der missgebildet geborenen Babys nicht zu. Die Ursache musste also woanders liegen.

Bereits im Herbst 1959 waren Grünenthal Hinweise auf Nervenschäden in Folge einer Contergan-Einnahme bekannt. Die Firma hielt jedoch weiter an ihrer Haltung fest, es handle sich um ein besonders gut verträgliches Medikament. Bis zwei Jahre später, am 15. November 1961, der Kinderarzt Widukind Lenz zum Hörer griff und Grünenthal anrief, weil ihn die Häufung der Missbildungsfälle in Zusammenhang mit der Contergan-Einnahme der Mütter stutzig machte. Er wurd abgewimmelt, ließ aber nicht locker und schrieb noch am gleichen Tag einen Brief an das Unternehmen. Er forderte darin, „dass das Medikament sofort aus dem Handel zurückgenommen wird.“ Auch Ärzte in Australien schöpften Verdacht.

Damit war die Zeit für Contergan angezählt. Ein Artikel der „Welt am Sonntag“ mit überzeugenden Beweisen eines Informanten läutete schließlich das Ende des Schlafmittels ein. Einen Tag später, am 26. November 1961, nahm Grünenthal Contergan vom Markt.

110 Millionen Mark für ein reines Gewissen
Eine langwierige juristische Aufarbeitung der Katastrophe begann. Im bis dahin aufwendigsten Strafverfahren der deutschen Rechtsgeschichte mussten sich vom 27. Mai 1968 bis zum 18. Dezember 1970 leitende Angestellte von Grünenthal vor Gericht verantworten. Die Anklageschrift umfasste knapp 1000 Seiten, mehr als 1200 Zeugen wurden vernommen. Nach 283 Prozesstagen wurde der in Alsdorf bei Aachen geführte Prozess eingestellt – wegen geringer Schuld der Angeklagten. Noch vor Abschluss des Strafprozesses kam es 1970 zu einem Vergleich, in dessen Folge Grünenthal der Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ freiwillig mehr als 110 Millionen Mark überwies.

Die heute aus Bundesmitteln gespeiste Stiftung zahlt seither den Conterganopfern eine monatliche Rente – je nach Grad der körperlichen Schädigung. „Unser größtes Problem sind heute die gesundheitlichen Folgeschäden“, sagt Maria Woll, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbands Contergangeschädigter. „Wir wurden auf Beweglichkeit getrimmt“, bestätigt auch die Verbandsvorsitzende Margit Hudelmaier. „Unsere Beine ersetzen fehlende Arme – doch darauf ist der Körper nicht ausgerichtet.“ Die Folge: massiver Gelenkverschleiß und starke Schmerzen.

Sparen mit Schmerzen
Die reduzierten Krankenkassenleistungen bekommen Contergangeschädigte voll zu spüren. Auch 50 Jahre nach der Markteinführung der Tabletten empfinden Betroffene Behördengänge immer noch als Spießrutenlauf. „Wir bräuchten Krankengymnastik, Massagen oder Fangobehandlungen, die Ärzte aber oft als Faulenzertherapien betrachten“, sagt Margit Hudelmaier. Wer sich weit über den Tisch strecken muss, um eine Tasse zu greifen, den Rücken nah über die Tastatur beugt, um einen Computer zu bedienen, oder mit den Füßen schreibt, wäscht, geht, überlastet den Körper auf Dauer. Schonen können sich die Betroffenen ihrer Selbstständigkeit zuliebe nicht.
Dennoch ist Margit Hudelmaier froh, dass es damals noch keinen vorgeburtlichen Ultraschall wie heute gab. „Da hätten sich einige von uns im Abfluss getroffen, da brauchen wir uns nichts vorzumachen. Ich hätte es keinem Elternteil verübeln können, zu sagen: Ich kann das Paket nicht tragen.“
Die neuen Aufgaben des Contergan-Wirkstoffs
Heute wird Contergan nicht mehr unter seinem skandalträchtigen früheren Handelsnamen geführt und ist unter seiner Wirkstoffbezeichnung Thalidomid auf dem Markt. Tatsächlich ist der Conterganwirkstoff nie ganz aus der medizinischen Anwendung verschwunden.

Die Wiedergeburt des tot geglaubten Medikaments begann schon drei Jahre nach dem Skandal in Israel: Dort behandelte der Arzt Jacob Sheskin einen seiner Leprapatienten, der an starken Entzündungsreaktionen der Blutgefäße und Nerven litt. Wegen der heftigen Schmerzen hatte der Mann schon länger kein Auge mehr zugetan. Also griff Sheskin in den Medikamentenschrank und entdeckte eine Schlamperei: Das Personal hatte vergessen, die Conterganreste wie angeordnet zu entsorgen. Diese Resttabletten verabreichte er seinem Patienten – und er genas in der Folge von Fieber und Schmerzen, kurz danach gingen sogar die lepratypischen Hautknoten zurück. Seitdem ist Thalidomid regelmäßig in Entwicklungsländern im Einsatz. Selbst wenn die Ärzte penibel darauf achten, den Contergannachfolger keinen schwangeren Leprakranken zu verabreichen, immer klappt das nicht: Bis 1994 kamen in Brasilien 61 Kinder mit den typischen Missbildungen auf die Welt. Heute dürfen dort gebärfähige Frauen Thalidomid nicht mehr einnehmen.

Auch gegen Mund- und Genitalgeschwüre und Autoimmunerkrankungen setzen Ärzte heute auf den Wirkstoff – und sogar gegen Krebs. In Australien, den USA und seit 2009 auch in Deutschland therapieren sie unter strengen Aicherheitsauflagen Patienten mit multiplen Myelomen, einem sehr aggressiven Blutkrebs, bereits mit Thalidomid, wenn keine andere Behandlung mehr anschlägt. Die Tumoren von einem Drittel der Patienten schrumpften durch das Medikament. Um auch in Europa die Zulassung zu erreichen, beteiligt sich die Uniklinik Köln aktuell an einer Studie, an der 496 Patienten mit multiplem Myelom teilnehmen.

Neues Recht, alte Sorgen
Die Auswirkungen des Schlafmittels Contergan auf Embryos haben riesige Lücken im damaligen Arzneimittelrecht aufgezeigt. Nach einer grundlegenden Reformierung waren die Weichen für die heute bundeseinheitliche Medikamentenkontrolle gestellt. Seither müssen Medikamentenhersteller durch detailliert geregelte Versuchsverfahren nachweisen, wie eine Arznei wirkt und dass von ihr keine Gefahr ausgeht. Über das Risiko wacht heute das Bonner Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Fertigarzneien mit dem Conterganwirkstoff Thalidomid sind derzeit in Deutschland nicht zugelassen. Allerdings dürfen entsprechende Mittel aus dem Ausland importiert werden – zur ärztlichen Anwendung unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen gegen bestimmte schwere Erkrankungen.
Margit Hudelmaier hat sich mit ihrem Schicksal arrangiert und ihrer Mutter nie einen Vorwurf gemacht. Wenn sie sich etwas wünscht, dann nicht, das Geschehene rückgängig zu machen, sondern die Zukunft zu meistern. „Ich würde gerne noch einige Jahre mit meiner Familie schmerzfrei erleben dürfen.“
quelle

Daniel

#38

Beitrag von Daniel » Samstag 26. November 2011, 08:41

Vor 50 Jahren

nahm der Konzern Grünenthal sein Medikament Contergan vom Markt. Tausende Frauen brachten durch die Einnahme Kinder mit Missbildungen zur Welt. Auch der Saarländer Patrik Schuler ist ein Betroffener.

Von SZ-Redakteurin Iris Neu

Wallerfangen. Als sich die Haustür öffnet, versagt – für einen Sekundenbruchteil – der vertraute Begrüßungsreflex. Die rechte Hand verharrt in Warteposition. Der Hausherr indes zaudert nicht: Lächelnd beugt er seinen Oberkörper ein Stück vor und streckt seine Hand entgegen. Händeschütteln. Klar, ganz normal. Normal, das Wort fällt dutzendfach während des Gesprächs mit Patrik Schuler über die schweren Behinderungen, von denen allein im Saarland 34 Menschen, weltweit um die 10 000 betroffen sind: Jene nämlich, deren Mütter in der Schwangerschaft das in den Jahren 1957 bis 1961 häufig verabreichte Medikament Contergan einnahmen.

Schuler ist Jahrgang 1961. Seine Arme sind bis zur Schulter verkürzt. Gäste bewirten ist für ihn dennoch kein Thema. Beim Öffnen und Schließen von Schränken und Türen sind Hände, Beine, Knie in Bewegung. Flugs strömt Sprudel ins Glas, ist Kaffee aus der Espresso-Maschine gezapft. Alles funktioniert – mit vollem Körpereinsatz. Ganz normal eben. Weil er, im Vergleich zu manch anderem Betroffenen, noch Glück hatte, sagt Schuler. Vor allem mit seinen Eltern, die ihn „so normal wie möglich“ aufwachsen ließen. Anders als viele Leidensgenossen, die wegen ihrer körperlichen Einschränkungen Sonderschulen besuchen mussten, konnte Schuler in eine Regelschule daheim im saarländischen Emmersweiler gehen. Den seelischen Schmerz, ausgelöst etwa durch die permanenten Trennungen von Eltern und Schwester, spielt der heute 50-Jährige geschickt herunter: „Da waren ja auch die anderen Kinder.“ Weitgehend entspannt spricht er denn auch über die langen Jahre, in denen er zusammen mit anderen Contergan-Geschädigten in der Heidelberger Universitätsklinik betreut wurde. „Dort wurden medizinische Studien gemacht, Prothesen ausprobiert, vor allem wurden wir zur Selbstständigkeit trainiert“, erinnert er sich. Die Eltern konnten ihn nur am Wochenende besuchen. Noch mit etwa 16 Jahren wurde eine Armprothese an ihm getestet, die über die Schultern gezogen wurde. „Ich sah damit aus wie Arnold Schwarzenegger und fühlte mich noch behinderter“, erzählt Schuler schmunzelnd.

Wie aber reagierten die Kinder in seiner Schule auf ihn? Gab es Spott, Hänseln? „Nein, nie“, Schuler schüttelt energisch den Kopf. „Im Gegenteil: Jeder wollten mit mir befreundet sein.“ Überhaupt habe er keine schlechten Erfahrungen gemacht. Klar, manchmal starren ihn Leute an, vor allem Kinder, etwa beim Einkauf im Supermarkt. Doch peinlich berührt fühlt sich Schuler dadurch nicht: „Ich schau’ dann nicht weg, sondern lächele sie an. Und wenn sie mich fragen, warum meine Arme so kurz sind, erkläre ich es ihnen.“

Jenen offenen Umgang nimmt man dem saloppen 50-Jährigen durchaus ab. Das Leben meinte es ja – trotz Handycaps – recht gut mit ihm: Er machte Abitur, schloss eine Verwaltungsausbildung an, schaffte es 1982 in den gehobenen Dienst der saarländischen Finanzverwaltung. Heute arbeitet er beim Landesamt für Zentrale Dienste. Und Schuler hatte Glück in der Liebe: 1992 heiratete er eine Kollegin, 1994 kam ein Sohn zur Welt.

Nein, einen Grund, mit seinem Schicksal zu hadern, sieht Schuler nicht. „Ich bin ja mit den Einschränkungen auf die Welt gekommen, ich kenne es nicht anders“, sagt der Autofan, der eine Ferrari-Modellauto-Sammlung besitzt. Und der freilich auch selbst mobil ist. Im Gegensatz zu vielen anderen Contergan-Geschädigten brauchte er die rund 17?000 Euro teure Umrüstung seines Golfs, der eine Fußlenkung besitzt, nicht aus eigener Tasche zu bezahlen. Wegen seiner Berufstätigkeit übernahm die Hauptfürsorgestelle die Kosten.

Grenzenlose Freiheit also – trotz Behinderung? Sicherlich nicht. Oft sind es die banalen Dinge im Alltag, bei denen Unterstützung nötig ist. „Nägel schneiden, zum Beispiel, Schuhe binden, Jacke zumachen, Hemd in die Hose stecken – all das kann ich nicht allein“, sagt er. Kleidung muss zumeist geändert werden, vor allem Ärmel gekürzt. Auf Hemden und Krawatten verzichtet Schuler weitgehend: T-Shirts, Sweatshirts und Sportschuhe trägt er ohnehin am liebsten. Und seine schwarze Lederjacke: Die schwingt er mit seinen Händen geschickt über den Rücken, in die Ärmel schlüpft er mit Einsatz der Zähne. Selbstständigkeit ist für ihn höchstes Gut. „Wenn’s nötig ist, gehe ich aber durchaus auch auf die Leute zu und bitte um Hilfe.“

Freilich rechnet Schuler damit, dass sich seine Einschränkungen mit dem Älterwerden verstärken. Ohnehin ist das Leben Contergan-Geschädigter teuer. Viel zu gering, meint Schuler, fielen daher die finanziellen Entschädigungen des Pharma-Unternehmens Grünenthal aus, der den Contergan-Skandal verursacht habe. 1127 Euro Rente bekommt er monatlich vom Staat, der Pharma-Konzern steuert seit 2009 lediglich 2300 Euro im Jahr zu. „Warum“, fragt Schuler ärgerlich, „muss eigentlich der Staat, die Allgemeinheit also, für den skandalösen Fehler von Grünenthal geradestehen und nicht das Unternehmen selbst?“ Mit moralischer Einsicht des Konzerns in die wachsende finanzielle Not der Contergan-Geschädigten rechnet Schuler, der auch Vorstandsmitglied des Contergan-Vereins Pfalz/Saar ist, indes kaum: „Die warten ab und zögern alles so lange hinaus, bis wir tot sind.“

http://www.saarbruecker-zeitung.de/aufm ... 02,4067478





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Daniel

#39

Beitrag von Daniel » Samstag 26. November 2011, 08:42

Medizin hat aus Contergan-Tragödie gelernt

Fast 50 Jahre nach Contergan ist der Wirkstoff Thalidomid wieder zugelassen - zur Krebstherapie. Seine streng kontrollierte Anwendung ist eine der Lektionen, die aus der Tragödie gelernt wurde.

Von Philipp Grätzel von Grätz

Medizin hat aus Contergan-Tragödie gelernt


FREIBURG. Schon mehrere Jahre vor der erneuten Zulassung von Thalidomid in Deutschland 2009 hat sich der Medizinethiker Professor Giovanni Maio vom Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Freiburg damit beschäftigt, wie eine mögliche Wiedereinführung ethisch zu bewerten wäre.

"Es ging mir damals darum, zu verdeutlichen, dass der Einsatz gefährlicher Medikamente nicht grundsätzlich unethisch ist, sondern dass es darauf ankommt, fahrlässige Risiken so weit wie möglich einzudämmen", so Maio im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".
Rigides Sicherheitsmanagement bei Frauen

Im Zusammenhang mit einer Wiederzulassung von Thalidomid forderte Maio deswegen ein rigides Sicherheitsmanagement, das eine Einnahme durch gebärfähige Frauen entweder ausschließt oder aber durch Aufklärung und Kontrollen sicherstellt, dass Schwangerschaften vermieden werden.

Und er wandte sich gegen einen Einsatz in Situationen, in denen ein solches Sicherheitsmanagement nicht konsequent umsetzbar ist, in Entwicklungsländern oder - im Sinne einer Einzelfallentscheidung durch den behandelnden Arzt - in bestimmten sozialen Milieus.

Mit dem für Thalidomid etablierten Sicherheitsprogramm S.T.E.P.S.* sieht Maio die ethischen Anforderungen an die Wiedereinführung als erfüllt an: "So viel bisher bekannt ist, scheinen die Sicherheitsmechanismen zu greifen."
Thalidomid nur wenn Sicherheitsproblematik berücksichtigt wird

Grundsätzlich sei gerade im Kontext der Chemotherapie zu bedenken, dass dort auch andere Substanzen teratogen sind. "Das ist dann akzeptabel, wenn die Indikationen stimmen und streng gestellt werden", so Maio.

Eine Ausdehnung der Indikationen von Thalidomid ist bei dieser Sichtweise ethisch prinzipiell denkbar: "Wenn Thalidomid das Einzige ist, was in einer bestimmten Konstellation hilft, dann ist es gerechtfertigt, es auch einzusetzen, solange die Sicherheitsproblematik berücksichtigt wird."
Vom Schlafmittel zum Krebsmedikament

Der Wirkstoff im Präparat Contergan ist Thalidomid. Seine extrem teratogene Wirkung beruht darauf, dass es die Gefäßneubildung durch Hemmung des Tumornekrose-Faktors (TNF-α) während der Fetalentwicklung stört, und zwar bei der Entwicklung der Arme am 24. bis 32. Tag der Schwangerschaft und bei der Entwicklung der Beine am 28. bis 34. Tag.

Thalidomid ist ein nicht zu den Barbituraten gehörendes, zentral aktives, hypnotisches Sedativum. Es wirkt aber auch immunmodulatorisch und ist heute unter strengen Auflagen als Thalidomide Celgene zur Myelom- Therapie zugelassen. Auch bei anderen Krebsarten wird es geprüft. Außer immunmodulatorisch wirkt es antientzündlich und antineoplastisch.

Der Freiburger Ethiker betont aber ausdrücklich, dass die ethische Diskussion um Thalidomid nicht nur eine Frage von Sicherheit und Wirksamkeit ist, sondern auch eine Frage des Umgangs mit den durch Contergan geschädigten Menschen und ihren Familien:
"Contergan hätte nicht sein müssen"

"Thalidomid hat einen anderen Klang. Es stellt die allgemeine Frage der Beherrschbarkeit von Risiken in der Medizin. Wir dürfen den durch Contergan geschädigten Menschen auf keinen Fall vermitteln, dass die Contergan-Folgen ein Teil des Spektrums dessen sind, was bei der Neueinführung eines Medikaments als Risiko in Kauf genommen werden muss. Das ist nicht der Fall. Contergan hätte nicht sein müssen und nicht sein dürfen."

Vor allem deswegen wurde bei der Wiedereinführung von Thalidomid intensiv mit Contergan-Geschädigten und deren Familien gesprochen. "Der Gesamttenor war, dass dem Sicherheitsaspekt bei einer Wiederzulassung höchste Beachtung zu schenken ist.

Und es gab sogar einige, die die reglementierte Einführung ausdrücklich begrüßt haben, weil dadurch verhindert wurde, dass ein Schwarzmarkt entsteht, dessen Risiken überhaupt nicht kontrollierbar sind."
Zulassungsbürokratie für neue Arzneien hat sich im Wesentlichen bewährt

Die unter anderem als Reaktion auf die Contergan-Tragödie entstandene Zulassungsbürokratie für neue Arzneien habe sich im Wesentlichen bewährt, betont Maio.

In einigen Bereichen könne die Frage gestellt werden, ob die bürokratischen Hürden nicht etwas undifferenziert hoch geschraubt wurden: "Bei vielen harmlosen klinischen Studien ist das heute im Umfeld der Ethikkommissionen eingesetzte Instrumentarium eher übertrieben", so Maio.

"Die Arbeit von Ethikkommissionen darf nicht als sinnentleert empfunden werden. Aber diese Gefahr besteht, wenn massenweise Formulare für banalste Studien nötig sind." Auf der anderen Seite gebe es aber auch problematische Studien, die eher zu schnell akzeptiert würden: "Insgesamt sollten wir versuchen, das ganze System noch etwas stärker zu differenzieren", so Maio.

*System for Thalidomide Education and Prescribing Safety
Contergan - Abriss der Chronologie

Das Aachener Unternehmen Grünenthal betont, Contergan nach dem ersten Verdacht auf Missbildungen schnell vom Markt genommen zu haben. Dagegen führte die Staatsanwaltschaft beim Contergan-Prozess 1968 in ihrer Anklage aus, Grünenthal habe nicht angemessen und nicht schnell genug reagiert.

Das untermauerte sie in der Anklageschrift mit folgenden Ereignissen:

1. Oktober 1957: Markteinführung von Contergan in Westdeutschland.

Herbst 1959: Erste Hinweise auf Nervenschäden nach Contergan-Einnahme.

18. November 1961: Der Oberarzt Widukind Lenz aus Hamburg äußert auf der Jahrestagung rheinisch-westfälischer Kinderärzteseinen Verdacht auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Contergan und Missbildungen bei Neugeborenen.

24. November: Das NRW-Innenministerium verlangt die Marktrücknahme. Grünenthal lehnt ab, ist aber bereit, die Arznei mit dem Klebezettel zu versehen: "An Schwangere nicht zu verabreichen".

26. November: Eine Zeitung berichtet über den Verdacht, Contergan könne zu Missbildungen bei Neugeborenenführen. Grünenthal beschließt, Contergan aus dem Handel zu nehmen und telegrafiert an das Innenministerium: "Bis zur wissenschaftlichen Klärung ziehen wir Contergan mit sofortiger Wirkung aus dem Handel zurück."

http://www.aerztezeitung.de/medizin/kra ... lernt.html





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Daniel

#40

Beitrag von Daniel » Samstag 26. November 2011, 08:43

Seit der Geburt ein Leben mit Schmerzen
Contergan Kurz nach der Abschaffung des Mittels kam Oldenburgerin mit Fehlbildungen zur Welt


Bild

Ihre Arbeit wird durch die Contergan-Schäden nicht beeinflusst, im Alltag begleiten sie aber starke Schmerzen: Christine Erdmann, Psychoonkologin am Pius-Hospital BILD: Dosch Bild vergr��ern

Vor 50 Jahren musste Grünenthal das Medikament vom Markt nehmen. Die Opfer leiden immer mehr unter den Fehlbildungen.

von Stefanie Dosch

Oldenburg - „Es ist kaum zu glauben, dass seitdem schon so viele Jahre vergangen sind. So viele Jahre, an denen man durch das Leben gegangen ist und jeden einzelnen Tag gemeistert hat“, sagt Christine Erdmann. Am 27. November 1961, an diesem Sonnabend vor 50 Jahren, nahm der Hersteller Grünenthal das Beruhigungsmittel Contergan aus dem Handel.

Doch für Christine Erdmann, 49 Jahre alt, kam diese Entscheidung zu spät: Ihre Mutter hatte zu diesem Zeitpunkt schon Contergan gegen die morgendliche Schwangerschaftsübelkeit eingenommen. Nur wenige Monate später kam sie mit Fehlbildungen im Pius-Hospital zur Welt.


Warnungen ignoriert
„Contergan war da ja schon vier Jahre auf dem Markt“, erzählt die Oldenburgerin. „Das macht mich irrsinnig wütend.“ Es hatte längst Vermutungen über die fatalen Nebenwirkungen gegeben und dann auch konkrete Warnungen. „Doch offensichtlich hat sich damals keiner für die Schwangeren und die Nebenwirkungen des Medikaments interessiert“, sagt sie.

Für ihre Eltern war das damals ein riesiger Schock, weiß Christine Erdmann. Ihre Mutter habe während der Schwangerschaft gespürt, dass die Kindsbewegungen anders sind als bei ihrem älteren Bruder. Aber das musste ja nicht bedeuten, dass etwas nicht in Ordnung ist. Welche Ängste ihre Eltern damals um sie ausgestanden haben müssen, das wurde ihr bewusst, als sie vor 15 Jahren selbst Mutter wurde. „Meine Tochter ist gesund und dennoch habe ich mir solche Sorgen gemacht, wenn es ihr auch mal einen Tag nicht so gut ging.“

Christine Erdmanns Eltern engagierten sich im Bundesverband Contergangeschädigter. Zum einen ging es darum, eine Rente und eine Entschädigung zu erstreiten, aber auch darum ganz praktische Hilfen zu bekommen, wie ein eigens angefertigtes Fahrrad. Dadurch wurde ihr ein selbstständiges Leben ermöglicht. Das aller wichtigste kann sie alleine, beispielsweise sich pflegen, sich anziehen. Und diese Selbstständigkeit will sie sich auch nicht nehmen lassen.

Heute arbeitet Christine Erdmann unter anderem im Pius-Hospital. Auf Station 2A hat die Psychoonkologin ihr Büro, sie steht Krebspatienten zur Seite, betreut sie psychologisch. Ihr Computer ist zusätzlich zur Tastatur mit einer Spracherkennungssoftware ausgerüstet, und bald bekommt sie einen speziellen Schreibtisch, der ihren Bedürfnissen besser angepasst ist. Ansonsten spielt ihre Behinderung hier keine Rolle, zumindest keine negative, erklärt sie. „Meine Arbeit mache ich schließlich mit dem Kopf.“


Von Schmerzen begleitet
Im Alltag spürt sie die Contergan-Schäden hingegen deutlich. Die täglichen Schmerzen begleiten Christine Erdmann, ohne Schmerztabletten ginge es gar nicht. „Das geht hier oben an den Halswirbeln los und runter bis zum Lendenwirbel, zur Hüfte. Die Hände tun weh, die Füße. Das sind manchmal schier unerträgliche Schmerzen, das kann man sich kaum vorstellen“, versucht sie zu beschreiben. Wegen der Fehlbildung musste sie ihr Leben lang die Gelenke falsch belasten. Jetzt sind die Muskeln völlig verspannt.

Die wöchentliche Physiotherapie und das medizinische Fitnesstraining können eine Zunahme der Bewegungsunfähigkeit nur eindämmen, aber nicht verhindern. Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Dingen, die sie nicht mehr kann.


Rechtsstreit um Hilfe
„Wenn ich an meine erste eigene Wohnung zurückdenke: Da konnte ich noch selber spülen“, erinnert Christine Erdmann sich. Alles, wobei sie sich nach vorn beugen muss, geht jetzt nicht mehr. Das muss ihr Mann übernehmen. Und auch das Laufen wird immer beschwerlicher. Der Weg von den Bushaltestellen am Lappan zum Pius-Hospital ist bereits unüberwindbar weit. In solchen Fällen ist sie auf Hilfsmittel angewiesen.

Doch so leicht kommen Contergangeschädigte nicht an diese Hilfsmittel heran. Auch Christine Erdmann befindet sich gerade in einem Rechtsstreit mit ihrer Pflegekasse. Sie möchte einen Schalter, mit dem sie die Rollladen hoch- und runterlassen kann. „Das kostet nicht viel Geld, aber ich sehe es nicht mehr ein, dass ich für all das immer aus eigener Tasche bezahlen soll“, sagt sie.

Der Vergleich, bei dem sich Grünenthal 1970 verpflichtet hat, 100 Millionen Mark an die Opfer zu zahlen, sei ein Skandal gewesen, findet Christine Erdmann. Es sei „sehr bedenklich“, dass das Unternehmen dieses Kapitel so unbeschadet überstehen konnte.

5000 Kinder wurden nach Angaben des Bundesverbandes Contergangeschädigter in Deutschland mit derartigen Fehlbildungen geboren, etwa 40 Prozent starben noch im Säuglingsalter. „Vielleicht sind wir einfach zu wenige“, sagt Christine Erdmann über die Schwierigkeit Verbesserungen zu erreichen.

Dass Grünenthal das Stiftungskapital 2009 um 50 Millionen Euro erhöhte, war ihrer Meinung nach vor allem dem ARD-Spielfilm „Contergan“ und der Öffentlichkeit zu verdanken gewesen. „Das hat das Unternehmen in Zugzwang gesetzt. Von alleine wäre da nie etwas gekommen.“

Das Pharmaunternehmen Grünen­thal brachte am 1. Oktober 1957 unter der Marke Contergan den Wirkstoff Thalidomid auf den westdeutschen Markt. Vier Jahre später, am 27. November 1961 wurde das Beruhigungsmittel wieder aus dem Handel genommen.

Der Wirkstoff Thalidomid hatte zur Schädigung der Embryonen geführt, wenn er in der Schwangerschaftsphase der Organ- und Extremitätenentwicklung eingenommen wurde.

Eine Stiftung wurde 1972 gegründet, in die Grü- nenthal zunächst 100 Millionen Mark einzahlte. 1997 war das Geld aufgebraucht und der Bund zahlte die Entschädigungen weiter. 2009 stockte das Unternehmen das Stiftungsgeld noch mal um 50 Millionen Euro auf.

http://www.nwzonline.de/Region/Stadt/Ol ... erzen.html





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Daniel

#41

Beitrag von Daniel » Samstag 26. November 2011, 08:43

Arzneimittelgesetze und Firmenphilosophien auf dem Prüfstand

Die Contergan-Tragödie vor einem halben Jahrhundert hat bei Grünenthal wie bei der gesamten Pharmabranche zu einem einschneidenden Paradigmenwechsel geführt.

Von Ilse Schlingensiepen und Stefan Holler

KÖLN/NEU-ISENBURG. "Wir haben bereits seit Jahren ein System von Risk-Management-Plänen eingeführt, in denen wir fortlaufend unsere neuen Wirkstoffe und Arzneimittel gemäß der jeweils neuesten Erkenntnisse der Wissenschaft bewerten und überwachen", beschreibt Frank Schönrock, Unternehmenskommunikationschef bei Grünenthal, die Konsequenzen, die der ehemalige Contergan-Anbieter aus den Ereignissen in den 1960er Jahren gezogen hat.
Erst ab Mitte 2012 gesetzliche Arzneimittelüberwachung und -bewertung

Gesetzlich verpflichtend werde dieses Vorgehen erst ab Mitte 2012 für alle neuen Wirkstoffe. Die Erfahrungen mit der Contergan-Tragödie hätten nicht nur den Umgang von Grünenthal mit dem Thema Arzneisicherheit geprägt, sondern die gesamte Pharmabranche verändert, sagt er.

Grünenthal hat nach eigenen Angaben alles getan, um eine erneute Katastrophe zu verhindern. "Der verantwortungsvolle und kompetente Umgang mit Informationen über mögliche Verdachtsfälle ist fest in unserer Unternehmensphilosophie verankert", so Schönrock. Grünenthal wolle das Personal weltweit schulen. Für alle neuen Mitarbeiter sei die Schulung verpflichtend.
Opferverbände machen Front

Rund 5000 Kinder kamen in Deutschland nach der Einnahme von Contergan durch die Mutter mit Missbildungen zur Welt. Rund 2700 davon leben nach Angaben des Opferverbandes Contergan Schleswig-Holstein noch.

Im Nachgang zur Contergan-Marktrücknahme am 27. November 1962 leistete Grünenthal Entschädigungszahlungen in Höhe von insgesamt 101 Millionen Euro an eine Stiftung.

Das Unternehmen sieht sich weiterhin Forderungen von Opferverbänden ausgesetzt, die auf eine Kompensation je Opfer von 100.000 Euro pochen.

Nach seinen Angaben bildet das Unternehmen alle Mitarbeiter darin aus, verantwortungsvoll und kompetent mit der Meldung von Nebenwirkungen umzugehen, der Außendienst sei besonders sensibilisiert.

Alle Infos laufen bei speziell ausgebildeten Fachkräften zusammen, die in direktem Austausch mit den verschreibenden Ärzten stehen, um wichtige Infos über die beobachteten Nebenwirkungen zu erfassen.
Pharmakovigilanz nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft

"Die für uns in Europa relevanten nationalen Behörden haben uns im Rahmen von Inspektionen bestätigt, dass Grünenthal ein gut ausgebildetes Pharmakovigilanz-System inklusive des Meldesystems hat", berichtet er.

Der Hersteller hält es für wichtig, dass die nationalen und internationalen Anforderungen an die Pharmakovigilanz stetig nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft überarbeitet und angepasst werden. "Auf diese Weise wird alles Notwendige getan, die ohnehin schon hohen Sicherheitsstandards für Patienten noch weiter zu erhöhen."

Contergan sei und bleibe fester Teil der Geschichte Grünenthals und der gesamten pharmazeutischen Industrie weltweit, sagt Schönrock.

"Es ist besonders tragisch, dass erst diese Tragödie Wissenschaftlern, Politikern und auch der Bevölkerung verdeutlichte, dass allgemein gültige, gleichbleibend intensive und umfangreiche Studien notwendig sind, um mit der größtmöglichen Sicherheit eine neue Substanz einzuführen."
"Wir leisten schnelle, unbürokratische Unterstützung mit individuellen Sachleistungen"

Der verantwortungsvolle Umgang mit den Contergan-Opfern sei Grünenthal sehr wichtig. "Wir bedauern die Tragödie zutiefst, haben einen kontinuierlichen Dialog mit Betroffenen initiiert und etabliert und leisten finanzielle Unterstützung."

Das Unternehmen habe kürzlich eine weitere Initiative ins Leben gerufen: "Wir leisten schnelle, unbürokratische Unterstützung mit individuellen Sachleistungen, die uns schwerst Betroffene selbst vorschlagen."

Die Contergan-Marktrücknahme vor 50 Jahren gab Pharmaindustrie und Gesetzgeber wichtige Anstöße für die Arzneimittelsicherheit. So entwickelten Forscher 1964 erstmals ein auf einem Tierversuch basierendes Testverfahren, durch das sich die Gefahr von Missbildungen nachweisen lässt.
Derzeitige thaliomidhaltigen Mittel gegen Multiples Myelom

Seitdem gehören bei jedem neuen Wirkstoff Prüfungen auf Teratogenität - eine Missbildungen hervorrufende Wirkung auf Embryonen und Föten - zum festen Bestandteil des vorklinischen Testprogramms. Ende der sechziger Jahre wurde der Contergan-Wirkstoff Thalidomid noch einmal Sicherheitstests unterzogen.

Dabei wurde auf Basis der entwickelten Tierversuche belegt, wie gefährlich sich die Substanz für die Embryonalentwicklung auswirkt. Die derzeit auf dem Markt vorhandenen thalidomidhaltigen Medikamente dienen nicht mehr als Schlafmittel, sondern werden zur Therapie des Multiplen Myeloms eingesetzt.

"Die deutschen Arzneimittelgesetze von 1961 und 1978 leiteten sich aus der Contergan-Tragödie ebenso ab wie etliche toxikologische Tests. Die Triade ‚Geprüfte Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit‘ wurde zum Fundament jeder Medikamentenzulassung.
Contergan-Tragödie war ein überdeutliches Alarmsignal

Die Ereignisse von damals bleiben eine Tragödie, doch kann man wenigstens sagen, dass alle aus ihr gelernt haben", erklärt Dr. Siegfried Throm, Geschäftsführer Forschung/Entwicklung/Innovation des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung".

"Die Contergan-Tragödie war damals ein überdeutliches Alarmsignal für Politik und Firmen: Weitermachen wie zuvor war keine Option mehr! Ein umfassendes Anforderungsraster für Medikamente tat not, und nichts durfte mehr in die Anwendung gelangen, was diesem Raster nicht genügt", ergänzt Throm.

Im ersten deutschen Arzneimittelgesetz von 1978 wurden Tests auf Teratogenität als Vorbedingung für eine Medikamentenzulassung zwingend vorgeschrieben. Die Entwicklung eines Wirkstoffs wird in der Regel gestoppt, wenn sich zeigt, dass er teratogen ist.

Wichtige Ausnahme: Sofern es sich um schwere Krankheiten handelt, die mit bisherigen Arzneimitteln nicht gut therapierbar sind, kann die Entwicklung fortgesetzt werden.
Contergan - Abriss der Chronologie

Das Aachener Unternehmen Grünenthal betont, Contergan nach dem ersten Verdacht auf Missbildungen schnell vom Markt genommen zu haben. Dagegen führte die Staatsanwaltschaft beim Contergan-Prozess 1968 in ihrer Anklage aus, Grünenthal habe nicht angemessen und nicht schnell genug reagiert.

Das untermauerte sie in der Anklageschrift mit folgenden Ereignissen:

1. Oktober 1957: Markteinführung von Contergan in Westdeutschland.

Herbst 1959: Erste Hinweise auf Nervenschäden nach Contergan-Einnahme.

18. November 1961: Der Oberarzt Widukind Lenz aus Hamburg äußert auf der Jahrestagung rheinisch-westfälischer Kinderärzteseinen Verdacht auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Contergan und Missbildungen bei Neugeborenen.

24. November: Das NRW-Innenministerium verlangt die Marktrücknahme. Grünenthal lehnt ab, ist aber bereit, die Arznei mit dem Klebezettel zu versehen: "An Schwangere nicht zu verabreichen".

26. November: Eine Zeitung berichtet über den Verdacht, Contergan könne zu Missbildungen bei Neugeborenenführen. Grünenthal beschließt, Contergan aus dem Handel zu nehmen und telegrafiert an das Innenministerium: "Bis zur wissenschaftlichen Klärung ziehen wir Contergan mit sofortiger Wirkung aus dem Handel zurück."

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirt ... stand.html





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Daniel

#42

Beitrag von Daniel » Samstag 26. November 2011, 08:44

50 Jahre Marktrücknahme Contergan

Am 27. November 1961 nahm Grünenthal das Schlafmittel Contergan vom Markt. Es war rezeptfrei erhältlich und wegen seiner scheinbar guten Verträglichkeit oft Schwangeren empfohlen wurde – mit katastrophalen Folgen. Weltweit kamen 10 000 Kinder mit Missbildungen zur Welt. Von rund 5000 Opfern in Deutschland leben noch 2700. Der Streit zwischen Grünenthal und dem Bundesverband der Contergan-Geschädigten hält an. Es geht um Schadensersatz und Verantwortung.



Nach Ansicht der Opfer hat Grünenthal zu spät mit der Marktrücknahme reagiert. Bereits 1959 hat es, wie Grünenthal selbst auf seiner Homepage schreibt, erste Meldungen gegeben, dass der Wirkstoff Thalidomid zu Nervenschäden führt, allerdings vor allem bei älteren Patienten in Form von Polyneuritis. «Grünenthal hat nicht angemessen und rechtzeitig reagiert», nennt Hans-Helmut Günter, einer der drei Staatsanwälte des Contergan-Prozesses 1968, den Kern der Anklage. Das sehe er heute noch so, sagte der der Nachrichtenagentur dpa. Spätestens im Frühjahr 1961 hätte das Mittel vom Markt verschwinden müssen. Renommierte Neurologen und selbst Firmenangehörige hätten zu der Zeit keinen Zweifel daran gehabt, dass Contergan giftig sei. Im Mai 1961 stellte Grünenthal einen Antrag, um das bis dahin freiverkäufliche Mittel unter die Verschreibungspflicht zu stellen.



Einen Zusammenhang zwischen dem Anstieg von Fehlbildungen bei Ungeborenen und Thalidomid machte aber wohl erst der Kinderarzt Dr. Widukind Lenz am 16. November 1961 öffentlich. Nach Darstellung von Grünenthal äußerte kurz darauf auch ein australischer Arzt diesen Verdacht. Der öffentliche Druck wuchs, sodass Grünenthal Contergan am 27. November vom Markt nahm. Erst im Folgejahr ist laut Firma der teratogene Effekt erstmals an einer bestimmten Kaninchenrasse nachgewiesen worden.



In der Konsequenz des tragischen Skandals verschärfte die Regierung das am 1. August 1961 eingeführte Arzneimittelgesetz – allerdings erst nach 17 Jahren. Seit dem 1.1.1978 reicht es nicht mehr, wenn ein Hersteller ein neues Arzneimittel formal registriert. Er muss Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Medikaments nachweisen.



Seit Juni 2007 ist Thalidomid wieder in Deutschland zugelassen – allerdings unter sehr strengen Auflagen, die unter anderem ein sogenanntes T-Rezept erfordern. Indikation ist das Multiple Myelom, eine Krebserkrankung des Knochenmarks. Hersteller ist das US-Unternehmen Celgene, zu dem Grünenthal nach eigener Aussage keine geschäftliche Verbindung hat, ebenso wenig wie zu anderen Firmen, die Thalidomid vertreiben. So wird es zum Beispiel in Lateinamerika gegen Lepra eingesetzt. Da die Auflagen dort nicht immer beachtet werden und Frauen im gebärfähigen Alter an das Arzneimittel gelangen, treten auch heute noch Missbildungen bei Kindern auf. (db)



Lesen Sie dazu auch

Contergan: Skandal mit Déjà-vu-Effekt, PZ 30/2011

Thalidomid: Fetotoxischer Mechanismus entdeckt, Meldung vom 12.03.2010

Einführung T-Rezept: Arzneimittelrechtliche Regelungen..., PZ 06/2009

Praktische Hinweise zu ärztlichen Verschreibungen, PZ 47/2008

Thalidomid: Vom Schlafmittel zum Krebsmedikament, PZ 46/2007



Externe Links

www.contergan.de (Bundesverband Contergan-Geschädigter)

www.contergan.grunenthal.info (Stellungnahme der Firma Grünenthal)



25.11.2011 l PZ

Foto: PZ/Archiv


Stand unter
http://www.pharmazeutische-zeitung.de/i ... p?id=40156








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Daniel

#43

Beitrag von Daniel » Samstag 26. November 2011, 08:46

Keine Entschuldigung?
Ilja Seifert (LINKE) über die Forderungen der Conterganopfer / Seifert wird am Samstag Ehrenmitglied im Contergannetzwerk
ND: Was fordern die deutschen Conterganopfer 50 Jahre, nachdem das Medikament vom Markt genommen wurde?
Seifert: Sie fordern eine Entschuldigung der Familie Wirtz, in dessen Besitz die Firma Grünenthal ist. Die hat 1961 das Schlafmittel Contergan aus Profitgier am Markt gelassen, obwohl seine gesundheitsschädigende Wirkung schon klar war. 10 000 Kinder kamen weltweit missgebildet zur Welt, zahlreiche Ungeborene starben.

Wie geht es den 2700 Menschen, die noch leben?
Es geht ihnen nicht gut. Sie sind jetzt meistens so um die 50 Jahre alt und haben massive Verschleißerscheinungen. Wenn man beispielsweise sein Leben lang alles mit den Füßen machen musste, vom Anziehen bis zum Essen und Schreiben, dann leiern die Gelenke aus. Die Bänder und die Muskeln machen nicht mehr mit, weil alles überbeansprucht wurde. Entsprechend stark sind die Beschwerden der Betroffenen. Wenn sie überhaupt Arbeit haben, kommen Lohneinbußen dazu, weil sie die Tätigkeit nicht mehr ausüben können.

Wie war das mit der Entschädigung?
Skandalös! Die Eltern der betroffenen Kinder wurden damals zu einem Vergleich genötigt, in dessen Folge die Conterganstiftung entstand. Den geringsten Teil hat die Firma Grünenthal eingezahlt. Die sogenannte Conterganrente, die zur Zeit maximal 1056 Euro beträgt, zahlen also vor allem die Steuerzahler, während die Familie Wirtz weiterhin mit ihrem Milliardenvermögen zu den reichsten Familien in Deutschland gehört.

Die Familie Wirtz und die Firma Grünenthal haben ihre Schuld nie eingestanden?
Nein, aber sie sind seit wenigen Monaten bereit, freiwillig einen Fonds für Härtefälle zur Verfügung zu stellen. Das heißt, die Schädiger entscheiden, wem sie als Härtefall irgendeine Zahlung zukommen lassen wollen. Das empfinden all jene, deren Gesundheit ruiniert ist, abermals als Demütigung. Ich habe schon auf Geburtstagsfeiern Betroffener den sarkastischen Satz gehört: Ich bitte 100 Mal um Entschuldigung, dass ich 50 geworden bin, obwohl die Firma Grünenthal das gar nicht vorgesehen hat. Im übrigen: Die Bundesrepublik hat sich seinerzeit verpflichtet, für ein anständiges Leben der Conterganopfer zu sorgen. Es dürfte also gar keine Härtefälle geben.

Hat die Bundesregierung ihre Hausaufgaben nicht gemacht?
Nein. Sie hat zwar mit dem 2. Conterganstiftungsgesetz die Rente verdoppelt, bleibt aber international immer noch auf einem sehr niedrigen Niveau. In Großbritannien erhalten Conterganopfer das Dreifache plus eine Einmalzahlung. In Deutschland können viele von ihnen kein selbstbestimmtes Leben führen. Hier haben sowohl die Familie Wirtz als auch Staat und Justiz kläglich versagt.

Darauf wollen die Conterganopfer auf Veranstaltungen am Wochenende in Berlin aufmerksam machen?
Sie wollen vor dem Bundeskanzleramt daran erinnern, dass vor 50 Jahren der größte Medikamentenskandal der Bundesrepublik nur ein vorläufiges Ende fand. Denn eingenommen wurden die Tabletten noch jahrelang und die Schuldigen haben sich bis heute nicht zu ihrer Verantwortung bekannt.

Interview: Silvia Ottow

http://www.neues-deutschland.de/artikel ... igung.html




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Daniel

#44

Beitrag von Daniel » Samstag 26. November 2011, 08:47

25.11.2011 - 20:41
Verhalten der Bundesregierung im Conterganskandal skandalös.
Berlin (kobinet) Das Verhalten der Bundesregierung im Conterganskandal bleibt nach Ansicht des Bundestagsabgeordneten Ilja Seifert skandalös. Der behindertenpolitische Sprecher der Linken im Bundestag äußerte sich kritisch zur heutigen Antwort der Bundesregierung auf seine Frage nach Ergebnissen von Gesprächen der Bundesregierung über weitere Leistungen für die Contergangeschädigten mit der Firma Grünenthal GmbH und der Familie Wirtz in den Jahren 2010 und 2011.

Der Parlamentarischen Staatssekretär Dr. Hermann Kues aus dem zuständigen Familienministerium hatte mitgeteilt: „Die Bundesregierung hat in den Jahren 2010 und 2011 weder mit der Firma Grünenthal GmbH noch mit der Familie Wirtz Gespräche über weitere Leistungen für contergangeschädigte Menschen geführt.“

Seifert bekräftigte seine volle Unterstützung für das Aktionswochenende „5 vor 12“ der Conterganinitiativen in Berlin anlässlich des 50. Jahrestages der Rücknahme des Schlafmittels Contergan vom Markt. Es werde höchste Zeit, dass sich die Firma Grünenthal und die Familie Wirtz ebenso wie die Bundesregierung und die deutsche Justiz für ihr skandalöses Verhalten bei den Opfern und ihren Angehörigen entschuldigen, sie entschädigen und ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Würde ermöglichen.

Ein wichtiger Schritt dabei sei die Übergabe der Conterganstiftung von der Bundesregierung in die Selbstverwaltung der Conterganopfer, so der Bundestagsabgeordnete. Von der Bundesregierung erwarte er, "dass sie wie 2009 dem Bundestag zugesagt, auch diesbezüglich gegenüber der Firma Grünenthal aktiv wird“. sch

http://www.kobinet-nachrichten.org/cipp ... et,g_a_s_t




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Daniel

#45

Beitrag von Daniel » Samstag 26. November 2011, 08:48

Contergan-Skandal
Verstümmelt durch eine Arznei


Vor 50 Jahren wurde das Beruhigungsmittel Contergan vom Markt genommen. Der Skandal begann erst danach.
Widukind Lenz hatte nicht geplant, zur Tagung Rheinisch-Westfälischer Kinderärzte nach Düsseldorf zu fahren. Doch am Tag vor Beginn der Konferenz hatte er ein Telefongespräch geführt, das ihn dazu zwang, so schnell wie möglich zu handeln. Am Nachmittag des 18. November 1961 saß der Hamburger Kinderarzt im Auditorium und wartete auf einen passenden Moment, den größten Arzneimittelskandal der Nachkriegszeit öffentlich zu machen. Gerade hatten zwei Mediziner aus Münster ihren Vortrag über die „äußeren Ursachen von Extremitätenmissbildungen“ bei Embryonen beendet. Schon im Jahr zuvor hatten die beiden beunruhigende Röntgenbilder von Säuglingen gezeigt, denen die Ober- und Unterarmknochen fehlten, oder beide Schienbeine oder auch nur der Daumen.

Zunächst Radioaktivität unter Verdacht
Immer häufiger kamen Kinder mit ähnlichen Defekten zur Welt. Einige von ihnen ganz ohne Gliedmaßen. In der Verzweiflung, einen Namen für die angeborenen Leiden zu finden, nannten Mediziner die Krankheit Phokomelie, Robbengliedrigkeit, weil sie der Anblick von Händen, die an den Schultern ansetzen und von Füßen an Hüft- oder Kniegelenken an Flossen erinnerte.

Viele ahnten, die Ursache der immer häufigeren Missbildungen zu kennen: Die ansteigende Radioaktivität, freigesetzt durch die Atom- und Wasserbombentests der Supermächte. Widukind Lenz hatte eine andere Theorie. Die neu aufgetretenen Missbildungen ähnelten einander zu sehr, um von einem so unspezifischen Umweltgift wie der Radioaktivität ausgelöst zu sein. Er hatte eine Vermutung, die er noch nicht endgültig beweisen konnte, die er aber aussprechen musste, um noch Schlimmeres zu verhindern. Was er sagte, wurde von fast allen im Raum mit Unglauben und Skepsis aufgenommen.
Der Name Lenz war Kinderärzten in übler Erinnerung. Der Vater des jungen Privatdozenten, der da aufstand, um zu einem Koreferat anzusetzen, war ein berüchtigter NS-Ideologe gewesen; Verfasser eines Lehrbuchs für Rassenhygiene, verantwortlich für die illegale Sterilisierung Hunderter Kinder von Französischen Besatzungssoldaten aus dem Ersten Weltkrieg und beteiligt an den Krankenmorden der Nationalsozialisten. Nun schien sich auch der Sohn mit Humangenetik zu befassen. Wie sehr Widukind Lenz mit der Vergangenheit des Vaters und mit seiner eigenen anfänglichen Begeisterung für den Nationalsozialismus haderte, wussten zu diesem Zeitpunkt nur wenige.

Es war Contergan

Am Tag vor seiner kurz entschlossenen Abreise nach Düsseldorf hatte Lenz mit dem Leiter der Forschungsabteilung eines großen Pharmakonzerns telefoniert. Der autoritäre Ton des Ferngesprächs hatte ihn bestärkt zu reden. Allerdings war der Respekt vor den juristischen Konsequenzen, mit denen man ihm drohte, deutlich zu spüren: „Wir können den ursächlichen Zusammenhang zwischen gewissen schweren Missbildungen bei Neugeborenen und dem Einnehmen bestimmter Schlaf- und Beruhigungsmittel nicht beweisen, aber wir haben leider schwerwiegende Gründe, derartige Zusammenhänge zu vermuten.“

Zwanzig Fälle hatte Lenz im Einzugsbereich der Hamburger Kinderklinik beobachtet und gemeinsam mit den Eltern versucht, detailliert alle Vorkommnisse in der Schwangerschaft zu rekonstruieren. Das Ergebnis war, „dass ein bestimmtes Medikament, das in 17 von zwanzig Anamnesen auftauchte, ursächlich verantwortlich sein könnte. Über weitere Einzelheiten,“ so erklärte Lenz weiter, „kann ich bei dem gegenwärtigen Stand der Dinge keine Angaben machen, aber ich halte es für meine Pflicht, meinen Kollegen meine Beobachtungen und Befürchtungen mitzuteilen.“

Nach den Einschüchterungen zögerte Lenz, den Namen des Präparates preiszugeben. Dann rief ein Kinderarzt ihm zu: „Wir haben auch ein Kind mit den von Ihnen beschriebenen Behinderungen. Und meine Frau hat in der Schwangerschaft Contergan genommen. Ist es Contergan?“ Lenz nickte.

Thalidomid erzeugte Hemmungsmissbildung

Am folgenden Montag lud die Hamburger Gesundheitsbehörde Vertreter der Firma Grünenthal ein, direkt auf die Vorwürfe zu reagieren. Noch eine Woche ließ sich der Aachener Konzern Zeit, dann stellte er den Verkauf seines Erfolgsprodukts mit Wirkung zum 27. November 1961 ein – vorläufig, wie es in der offiziellen Erklärung hieß. Erleichtert lobte die damalige Bundesgesundheitsministerin Elisabeth Schwarzhaupt das Entgegenkommen des Unternehmens. Kein Arzneimittelgesetz hätte ihr erlaubt, einzuschreiten. Für Arzneimittelsicherheit waren in der marktliberalen Bundesrepublik der Wirtschaftswunderjahre allein die Produzenten verantwortlich.

Aktionen in Berlin



Viele der Contergan-Geschädigten befinden sich 50 Jahre nach der Rücknahme des Medikaments vom Markt in einer akuten Notlage. Aus diesem Anlass veranstalten die Landesverbände Berlin/Brandenburg, Hessen und Hamburg an diesem Wochenende Aktionen in Berlin.



Sonnabend: Demonstration für angemessene Entschädigung unter dem Motto „5 vor 12 für Contergan-/Grünenthal-Opfer“. Start ist um 11.55 am Pariser Platz am Hotel Adlon, Brandenburger Tor. Ziel ist das Kanzleramt.



Contergan und die Medien: Informations- und Kulturprogramm, Sonnabend 18.30 bis 24 Uhr im Audimax der Alice-Salomon-Hochschule, Alice-Salomon-Platz 5, Eintritt 10 Euro.



Sonntag: „Eine einzige Tablette“, Spielfilm, 11 Uhr, Deutsches Historisches Museum, Zeughausgebäude, Unter den Linden 2.



Weitere Infos im Internet unter www.contergan-ag50.de.



Und so gab es weder eine staatliche Untersuchung, noch Hilfsangebote für die Opfer. Der Contergan-Skandal begann, nachdem das Mittel vom Markt genommen wurde. Regie führte die Presseabteilung der Firma Grünenthal. Ärzte und Apotheker wurden angeschrieben und über die Vorsichtsmaßnahme informiert. Es gelang, das Medienecho gering zu halten. Im Januar 1962 war Contergan fast vergessen. Als sich in Hessen eine erste Interessengemeinschaft der Opfer zusammenfand, war die Reaktion zurückhaltend bis ablehnend. „Einige Wissenschaftler“, berichtete die FAZ in ihrem Lokalteil, hätten „sogar erklärt, Missbildungen bei Neugeborenen seien auf das während der Schwangerschaft eingenommene Contergan zurückzuführen.“ Ohne Rückhalt in Politik und Öffentlichkeit begannen die Angehörigen der Opfer für ihre Kinder zu kämpfen. Hartnäckig bestritt die Firma Grünenthal die teratogene (fruchtschädigende) Wirkung ihres Produkts. Die Vorwürfe seien reine Spekulation.

Widukind Lenz sammelte Beweise. Bald hatte er Kontakt zu über hundert Familien. Auch sechs Schwangere, denen das Medikament verordnet worden war, meldeten sich. Der Conterganwirkstoff Thalidomid erzeugt eine sogenannte Hemmungsmissbildung. Am Tag der Einnahme wird die Embryonalentwicklung gestört.

So konnte Lenz annähernd voraussagen, welche Behinderungen zu erwarten waren. Und er prophezeite das Ende der Epidemie. Wenn das vom Markt genommene Medikament Ursache der Fehlbildungen sei, dürften nach dem 24. Juli 1962 keine weiteren Kinder mit den charakteristischen Behinderungen geboren werden.

Konsum weit unterschätzt

Als im Februar 1962 ein australischer Arzt in der angesehenen und traditionell den Patientenrechten verpflichteten britischen Fachzeitschrift The Lancet über zwei Contergan-Fälle in seiner eigenen Praxis berichtete, schickte der Hamburger Kinderarzt einen Leserbrief nach London.

Erstmals schätzte er das Ausmaß der Katastrophe, indem er die von ihm angenommene Zahl der verkauften Contergantabletten auf die mögliche Zahl der Betroffenen hochrechnete. 2 000 Kinder müssten betroffen sein. Lenz irrte sich, allein in Deutschland waren es doppelt so viele. Der Kinderarzt hatte den Beruhigungsmittelkonsum weit unterschätzt.

Contergan war ein Modemittel. Lange bevor der Begriff Lifestyle-Medikament für Arzneimittel geprägt wurde, die nicht zur Behandlung eines Leidens, sondern zur Steigerung von Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit eingenommen werden. In der Werbung wirkte Contergan gegen Angst, Kontaktschwäche und Unausgeglichenheit. Auch die vermeintliche Unschädlichkeit des Präparats war Gegenstand der Kampagnen. Noch im November 1961 schaltete der britische Thalidomid-Lizenznehmer eine Anzeige, die ein Kleinkind zeigt, das sich im Badezimmer der Eltern aus einem Tablettenröhrchen bedient. Barbiturate könnten es umbringen, Thalidomid ist sicher, sagt der Text unter dem Foto. Für Kinder gab es Contergan mit Himbeergeschmack, empfohlen für Kinder, die schlecht einschliefen. Im Volksmund hieß der Cocktail „Kinosaft“.

Renten reichen kaum zum Leben

Während etwa die DDR und auch die USA das Mittel nicht zuließen, war der Contergankonsum in anderen Ländern exorbitant. Fünfzehn Jahre nach Kriegsende verkaufte der Aachener Pharmakonzern Grünenthal jeden Monat mehr als 20 Millionen Tabletten gegen Unausgeglichenheit. 101 Millionen Euro zahlte die Firma nach jahrelangen Protesten an die Opfer der Contergan-Katastrophe, 51 Millionen in den 70er-Jahren nach einem für die Familien aufreibenden Prozess, und erneut 50 Millionen im Jahr 2009, nach andauernden Protesten und einem wochenlangen Hungerstreik von vier Contergangeschädigten, deren geringe Renten kaum zum Leben reichten. Bis heute kommt der Staat für den weitaus größten Teil der Entschädigungen auf.

http://www.fr-online.de/wissenschaft/co ... 19174.html




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