Das stimmt nicht so pauschal.Pillendreher hat geschrieben:Ein Folgeschaden wird nicht anerkannt.
Ich habe das gleiche Problem, meine Hörgeräte betreffend. Meine Schwerhörigkeit ist auch ein aus meiner Ursprungsschädigung resultierender Folgeschaden.
Ohne Contergan wäre ich aber Normalhörender. Da ich keine Arme habe und ein verkürtztes linkes Bein fiel ich bis etwa 10 oder 11 war ständig auf den
Kopf. Resultat: meine Gehörknochen brachen mehrfach und meine Schwerhörigkeit begann und wurde stets schlimmer. Diese Beeinträchtigung resultiert
aber aus meinen Ursprungsschäden. Die Stiftung lehnte bislang ab, da Folgeschäden bzw. Hilfen zu deren Linderung nicht bezahlt werden.
Warum aber werden Zahnbehandlungen bezahlt oder Implantate? Aus dem gleichen Grund wessentwegen meine Hörgeräte nicht bezahlt werden.
Warum gibts Spezialmatratzen für unter Rückenschmerzen Leidende? Dito...
Für mich ist das Willkür.
Es grüßt
Stephan