Neue Regelung Ab 02.02.2020 gültig im Forum, Avatare und Portal
Hier einige wichtige Links. Bitte wirklich jeder lesen !!
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Behindertenparkplatz
Moderatoren: sonnschein, Mueck
- Raffi
- Frischlinge
- Beiträge: 7
- Registriert: Donnerstag 3. März 2005, 01:00
Behindertenparkplatz
Moin,
ich hab in den letzten Tagen gelesen, daß nun auch Contergangeschädigte auf jedem Behindertenparkplatz parken dürfen.
Hat vielleicht schon jemand so einen Parkausweis vom Amt bekommen?
Ich möchte da auch nicht so einfach auf lau hinfahren, denn vor unserem Amt sind immer nur die Behindertenparkplätze frei.
Alles was ich im Netz dazu finde bezieht sich auf -vielleicht,oder zum Jahresende oder so.
Gruß
Raffi
ich hab in den letzten Tagen gelesen, daß nun auch Contergangeschädigte auf jedem Behindertenparkplatz parken dürfen.
Hat vielleicht schon jemand so einen Parkausweis vom Amt bekommen?
Ich möchte da auch nicht so einfach auf lau hinfahren, denn vor unserem Amt sind immer nur die Behindertenparkplätze frei.
Alles was ich im Netz dazu finde bezieht sich auf -vielleicht,oder zum Jahresende oder so.
Gruß
Raffi
- Rotkelchen22
- Nullposter
- Beiträge: 3
- Registriert: Samstag 3. Dezember 2005, 01:00
- Wohnort: Unknown
Ich habe diesen Parkausweiss bereits seit 1986. Es kommt bei diesem Ausweiss lediglich drauf an, wie lang Deine Arme sind. Ich habe rechts nur eine kleine Hand ca. 5 cm. Somit gehöre ich zu den sogenannten Ohnhänder, und die können keinen Parkscheinautomaten bedienen. Deswegen bekommen Sie eigentlich ohne Probeme diesen Parkausweiss. In meinem Behindertenausweiss habe ich auch nur G und H. Was vielleicht auch eine Rolle spielen dürfte.
Helga
Helga
Hallo Rothkelchen,
die Frage von Raffi,bezog sich auf die Gesetzesänderung,
die in diesem Jahr durchgesetzt werden sollen,bzw.eingeführt werden.
Die meisten Ohnarmer bekommen in vielen Bundesländern den
blauen Parkausweiß noch nicht so einfach,oder gar nicht.
Das THema Blauer -Parkausweiß wurde aber im vergangenen Jahr,hier im Forum mehrmals behandelt,also einfach mal nachlesen.
die Frage von Raffi,bezog sich auf die Gesetzesänderung,
die in diesem Jahr durchgesetzt werden sollen,bzw.eingeführt werden.
Die meisten Ohnarmer bekommen in vielen Bundesländern den
blauen Parkausweiß noch nicht so einfach,oder gar nicht.
Das THema Blauer -Parkausweiß wurde aber im vergangenen Jahr,hier im Forum mehrmals behandelt,also einfach mal nachlesen.
- Chris
- User
- Beiträge: 2424
- Registriert: Mittwoch 6. Oktober 2004, 02:00
- Wohnort: HH
Hi Raffi!
Wie Daniel schon schrieb, liegt noch nichts endgültiges vor!
Aber sprech doch mal mit dem Amstleiter, vielleicht darfst Du trotzdem die Behindertenplätze schon benutzen??
Denn bei uns ist es so, die Parkplätze der Ämter(wenn nicht an der Strasse) sind privat, genau wie bei den Einkaufszentren. Da darf Dich die Polizei nicht abschleppen , das dürfen nur die Eigentümer veranlassen.
LG
Chris
Wie Daniel schon schrieb, liegt noch nichts endgültiges vor!
Aber sprech doch mal mit dem Amstleiter, vielleicht darfst Du trotzdem die Behindertenplätze schon benutzen??
Denn bei uns ist es so, die Parkplätze der Ämter(wenn nicht an der Strasse) sind privat, genau wie bei den Einkaufszentren. Da darf Dich die Polizei nicht abschleppen , das dürfen nur die Eigentümer veranlassen.
LG
Chris
- Henning
- User
- Beiträge: 262
- Registriert: Sonntag 19. Dezember 2004, 01:00
- Wohnort: Dithmarschen
Hallo RaffiRaffi hat geschrieben:Moin,
ich hab in den letzten Tagen gelesen, daß nun auch Contergangeschädigte auf jedem Behindertenparkplatz parken dürfen.
Hat vielleicht schon jemand so einen Parkausweis vom Amt bekommen?
Ich möchte da auch nicht so einfach auf lau hinfahren, denn vor unserem Amt sind immer nur die Behindertenparkplätze frei.
Alles was ich im Netz dazu finde bezieht sich auf -vielleicht,oder zum Jahresende oder so.
Gruß
Raffi
ich habe schon einen Antrag gestellt
Habe mir diese PDF Dateien dazu ausgedruckt und mit abgegeben
in diesen thread hat carolab die pdf dateien mal reingetan
http://www.contergantreff.de/forum/view ... ght=#30970
Auf deine Frage hin
schaue Dir bitte mal diese PDF an
http://www.contergantreff.de/forum/download.php?id=57
In ersten Absatz meine ich wird deine Frage beantwortet
=============
Henning
De Dithmarscher
Henning
De Dithmarscher
-
- User
- Beiträge: 1056
- Registriert: Donnerstag 24. Januar 2008, 01:00
- Wohnort: Hamburg
Hi,
seit Ende Dezember 09 läuft mein Antrag bei dem Landesbetrieb Verkehr in Hamburg. Da ich bei dem LV als Ohnhänder gelte und eine Ausnahmegenehmigung für das Parken bekommen habe, hoffe ich, auch eine Genehmigung für den blauen Parkausweis zu erhalten.
Nun habe ich mitgeteilt bekommen, dass die Änderung im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung immer noch nicht fertig ist und deshalb konnte sie mir keinen positiven Bescheid schicken.
Daraufhin habe ich dem Minister Tiefensee angeschrieben, um zu erfahren, wann denn nun dem LV diese geänderte STVO vorliegen wird.
seit Ende Dezember 09 läuft mein Antrag bei dem Landesbetrieb Verkehr in Hamburg. Da ich bei dem LV als Ohnhänder gelte und eine Ausnahmegenehmigung für das Parken bekommen habe, hoffe ich, auch eine Genehmigung für den blauen Parkausweis zu erhalten.
Nun habe ich mitgeteilt bekommen, dass die Änderung im Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung immer noch nicht fertig ist und deshalb konnte sie mir keinen positiven Bescheid schicken.
Daraufhin habe ich dem Minister Tiefensee angeschrieben, um zu erfahren, wann denn nun dem LV diese geänderte STVO vorliegen wird.
Gruß
Monika
Monika
- Adler
- User
- Beiträge: 509
- Registriert: Donnerstag 14. Februar 2008, 01:00
- Wohnort: HH
- Kontaktdaten:
Hallo@ all
Hat schon jemand etwas neues zum Thema "Blauen Parkausweis" gehört?
Bekommt man ihn jetzt schon, oder ist es immer noch nicht amtlich?
LG Adler
Hat schon jemand etwas neues zum Thema "Blauen Parkausweis" gehört?
Bekommt man ihn jetzt schon, oder ist es immer noch nicht amtlich?
LG Adler
- carolab
- User
- Beiträge: 2390
- Registriert: Montag 22. September 2008, 02:00
- Wohnort: Unknown
Hallo Adler,
die entsprechende Verordnung steht erst am 06.03. auf der TO des Bundesrates. Wenn es dort durch gewunken wird, gehen wahrscheinlich auch noch ein paar Wochen/Monate in´s Land, bis tatsächlich eine Umsetzung erfolgt.
Grüße
Caro
die entsprechende Verordnung steht erst am 06.03. auf der TO des Bundesrates. Wenn es dort durch gewunken wird, gehen wahrscheinlich auch noch ein paar Wochen/Monate in´s Land, bis tatsächlich eine Umsetzung erfolgt.
Grüße
Caro
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Grüße
Caro
Caro
- Adler
- User
- Beiträge: 509
- Registriert: Donnerstag 14. Februar 2008, 01:00
- Wohnort: HH
- Kontaktdaten:
Hallo Carolab
Danke für deine Info, da brauche ich also nicht zum Amt fahren um mir eine
Abfuhr abzuhohlen.
LG Adler
Danke für deine Info, da brauche ich also nicht zum Amt fahren um mir eine
Abfuhr abzuhohlen.
LG Adler
Neuigkeiten vom Parkausweiß:
Pressemitteilung vom 05.03.2009 | 15:56
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Tiefensee: Politische Differenzen nicht auf dem Rücken behinderter Menschen austragen
Appell vor der morgigen Bundesratssitzung
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee hat die Länder aufgefordert, contergangeschädigten Menschen künftig die Nutzung von Behindertenparkplätzen zu ermöglichen. Die "45. Verordnung zur Änderung straßenverkehrlicher Vorschriften" kann womöglich nicht in inkrafttreten, falls die Länder ihre Zustimmung von einer Aufweichung des Sonn- und Feiertagsverbots abhängig machten.
"Menschen mit Behinderungen sind mobil", sagte Tiefensee heute in Berlin "und darauf sind wir zurecht stolz. Wir investieren Milliardenbeträge, um behinderten Personen die selbständige Teilnahme am Verkehr zu erleichtern. Eine ausreichende Anzahl behindertengerechter Parkplätze ist für mich selbstverständlich. Ich trete nachdrücklich dafür ein, dass künftig auch contergangeschädigte Menschen Behindertenparkplätze nutzen können. Gerade sie sind auf den eigenen Wagen angewiesen. Mehrere Länder machen ihre Zustimmung von Zugeständnissen beim Sonn- und Feiertagsverbot für LKW abhängig. So einen "Kuhhandel" verurteile ich aufs Schärfste. Es darf nicht sein, dass einzelne Bundesländer politische Differenzen auf dem Rücken behinderter Menschen austragen."
Tiefensee forderte die Länder auf, das Thema Sonntagsfahrverbot für Lkw wenn nötig in einem gesonderten Verfahren in den Bundesrat einzubringen.
Bei inhaltlichen Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Bürgerservice
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
E-Mail: buergerinfo@bmvbs.bund.de
Berlin - Veröffentlicht von pressrelations
Link zur Pressemitteilung: http://www.pressrelations.de/new/standa ... m?r=359066
- andrealein
- User
- Beiträge: 803
- Registriert: Dienstag 8. Januar 2008, 01:00
- Wohnort: Irrenanstalt
na hoffentlich steht auch später im gesetz das der parkausweis für alle conterganbehinderte auszustellen ist und man keine unterschiede macht zwischen lang, kurz oder ohnarmern.
das wäre mein wunsch und ich käme auch in den genuss auf schwerbehindertenparplätzen parken zu dürfen.
das wäre mein wunsch und ich käme auch in den genuss auf schwerbehindertenparplätzen parken zu dürfen.
-
- User
- Beiträge: 428
- Registriert: Sonntag 3. Oktober 2004, 02:00
- Wohnort: Hessen
Das hoffe ich doch auch malandrealein hat geschrieben:na hoffentlich steht auch später im gesetz das der parkausweis für alle conterganbehinderte auszustellen ist und man keine unterschiede macht zwischen lang, kurz oder ohnarmern.
das wäre mein wunsch und ich käme auch in den genuss auf schwerbehindertenparplätzen parken zu dürfen.
LG Mona
- carolab
- User
- Beiträge: 2390
- Registriert: Montag 22. September 2008, 02:00
- Wohnort: Unknown
Hallo mona, hallo andrealein,
ich fürchte, das wird so nicht kommen. Laut Gesetzestext wird die Parkerleichterung auf Amelien und Phokomelien bzw. vergleichbare Funktionsbeeinträchtigungen beschränkt sein. Es wird vermutlich für viele von uns wieder auf das "Durchkämpfen" vor Ort hinaus laufen, denn man muss nachweisen, dass eben diese "vergleichbare Funktionsbeeinträchtigung" vorliegt.
ich fürchte, das wird so nicht kommen. Laut Gesetzestext wird die Parkerleichterung auf Amelien und Phokomelien bzw. vergleichbare Funktionsbeeinträchtigungen beschränkt sein. Es wird vermutlich für viele von uns wieder auf das "Durchkämpfen" vor Ort hinaus laufen, denn man muss nachweisen, dass eben diese "vergleichbare Funktionsbeeinträchtigung" vorliegt.
Grüße
Caro
Caro
- Weissnix
- Nachtwächter
- Beiträge: 8720
- Registriert: Mittwoch 31. Januar 2007, 01:00
- Wohnort: Nähe Kiel, Schleswig-Holstein
Zuzüglich zu unserem normalen Schwerbehindertenausweis wäre es in meinen Augen sinnvoll, einen Conterganausweis zu erhalten. Dadurch hätten wir es deutlich leichter den diversen Stellen unsere Behinderung nachzuweisen.
Ich kann zwar bei Behörden sagen, ich sei contergangeschädigt, nur für den Beleg müsste ich denen das Feststellungsgutachten vorlegen. Das mag ja zur Not noch bei der Krankenkasse angehen, aber ganz sicher nicht bei bei Kreis- oder Stadtverwaltungen.
Ich kann zwar bei Behörden sagen, ich sei contergangeschädigt, nur für den Beleg müsste ich denen das Feststellungsgutachten vorlegen. Das mag ja zur Not noch bei der Krankenkasse angehen, aber ganz sicher nicht bei bei Kreis- oder Stadtverwaltungen.
Tschüß
Michael
Diskriminierung der Rollifahrer von A - Z!
Highway to hell (AC/DC) - Stairway to heaven (Led Zeppelin)
Michael
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