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Wirtz-Familie verhängt Maulkorb gegen Conterganopfer
Moderatoren: sonnschein, Mueck
Köln. Vor dem Landgericht Köln wird ab 16.30 Uhr das Urteil im Eilverfahren um den Boykott-Aufruf von Contergan-Opfern gegen Produkte der Unternehmerfamilie Wirtz fallen.
Der Bund Contergan-Geschädigter und Grünenthal-Opfer hatte dazu aufgerufen, Medikamente, Waschmittel und Kosmetika von Grünenthal und der Dalli-Gruppe zu boykottieren. Damit wollten sie eine Entschädigung von fünf Milliarden Euro erreichen. Die Dalli-Gruppe hatte vor der Verhandlung festgestellt, sie habe nichts mit den Vorfällen um Contergan zu tun.
Die Vorsitzende Richterin Margareta Reske hatte zunächst vorgeschlagen, die weitere Auseinandersetzung in ein Hauptsacheverfahren zu überführen, damit mehr Zeit bleibt, die jeweiligen Argumente zu würdigen und abzuwägen. Es deute alles darauf hin, dass es sich um einen Präzedenzfall handele, der in dieser Form in Deutschland noch nicht entschieden worden sei. Die Prozessbevollmächtigten der Dalli-Werke haben diesen Vorschlag aber abgelehnt und bestehen darauf, dass heute ein Urteil fällt. Darauf haben sie einen Anspruch, weil es sich um ein Eilverfahren handelt.
Der Contergan-Strafprozess gegen Grünenthal war 1970 wegen geringer Schuld eingestellt worden. Nach einem Vergleich mit den Opfern zahlte das Unternehmen 110 Millionen Euro in die Contergan- Stiftung und will im Juli freiwillig weitere 50 Millionen Euro einzahlen.
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Der Bund Contergan-Geschädigter und Grünenthal-Opfer hatte dazu aufgerufen, Medikamente, Waschmittel und Kosmetika von Grünenthal und der Dalli-Gruppe zu boykottieren. Damit wollten sie eine Entschädigung von fünf Milliarden Euro erreichen. Die Dalli-Gruppe hatte vor der Verhandlung festgestellt, sie habe nichts mit den Vorfällen um Contergan zu tun.
Die Vorsitzende Richterin Margareta Reske hatte zunächst vorgeschlagen, die weitere Auseinandersetzung in ein Hauptsacheverfahren zu überführen, damit mehr Zeit bleibt, die jeweiligen Argumente zu würdigen und abzuwägen. Es deute alles darauf hin, dass es sich um einen Präzedenzfall handele, der in dieser Form in Deutschland noch nicht entschieden worden sei. Die Prozessbevollmächtigten der Dalli-Werke haben diesen Vorschlag aber abgelehnt und bestehen darauf, dass heute ein Urteil fällt. Darauf haben sie einen Anspruch, weil es sich um ein Eilverfahren handelt.
Der Contergan-Strafprozess gegen Grünenthal war 1970 wegen geringer Schuld eingestellt worden. Nach einem Vergleich mit den Opfern zahlte das Unternehmen 110 Millionen Euro in die Contergan- Stiftung und will im Juli freiwillig weitere 50 Millionen Euro einzahlen.
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- carolab
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Contergan-Opfer dürfen zum Grünenthal-Boykott
aufrufen
(dpa) | 24.06.2009, 16:42
Köln. Die Contergan-Opfer dürfen zum Boykott der Produkte der Unternehmerfamilie Wirtz
aufrufen. Das hat das Landgericht Köln am Mittwoch im Eilverfahren entschieden.
Der Bund Contergan-Geschädigter und Grünenthal-Opfer hatten dazu aufgerufen,
Medikamente, Waschmittel und Kosmetika von Grünenthal und der Dalli-Gruppe zu
boykottieren. Damit wollten sie eine Entschädigung von fünf Milliarden Euro erreichen. Die
Dalli-Gruppe hatte vor der Verhandlung festgestellt, sie habe nichts mit den Vorfällen um
Contergan zu tun.
Die Vorsitzende Richterin Margareta Reske hatte zunächst vorgeschlagen, die weitere
Auseinandersetzung in ein Hauptsacheverfahren zu überführen, damit mehr Zeit bleibt, die
jeweiligen Argumente zu würdigen und abzuwägen. Es deute alles darauf hin, dass es sich um
einen Präzedenzfall handele, der in dieser Form in Deutschland noch nicht entschieden worden
sei. Die Prozessbevollmächtigten der Dalli-Werke haben diesen Vorschlag aber abgelehnt und
darauf bestanden, dass heute ein Urteil fällt.
Der Contergan-Strafprozess gegen Grünenthal war 1970 wegen geringer Schuld eingestellt
worden. Nach einem Vergleich mit den Opfern zahlte das Unternehmen 110 Millionen Euro in
die Contergan- Stiftung und will im Juli freiwillig weitere 50 Millionen Euro einzahlen.
AN, 24.06.09
aufrufen
(dpa) | 24.06.2009, 16:42
Köln. Die Contergan-Opfer dürfen zum Boykott der Produkte der Unternehmerfamilie Wirtz
aufrufen. Das hat das Landgericht Köln am Mittwoch im Eilverfahren entschieden.
Der Bund Contergan-Geschädigter und Grünenthal-Opfer hatten dazu aufgerufen,
Medikamente, Waschmittel und Kosmetika von Grünenthal und der Dalli-Gruppe zu
boykottieren. Damit wollten sie eine Entschädigung von fünf Milliarden Euro erreichen. Die
Dalli-Gruppe hatte vor der Verhandlung festgestellt, sie habe nichts mit den Vorfällen um
Contergan zu tun.
Die Vorsitzende Richterin Margareta Reske hatte zunächst vorgeschlagen, die weitere
Auseinandersetzung in ein Hauptsacheverfahren zu überführen, damit mehr Zeit bleibt, die
jeweiligen Argumente zu würdigen und abzuwägen. Es deute alles darauf hin, dass es sich um
einen Präzedenzfall handele, der in dieser Form in Deutschland noch nicht entschieden worden
sei. Die Prozessbevollmächtigten der Dalli-Werke haben diesen Vorschlag aber abgelehnt und
darauf bestanden, dass heute ein Urteil fällt.
Der Contergan-Strafprozess gegen Grünenthal war 1970 wegen geringer Schuld eingestellt
worden. Nach einem Vergleich mit den Opfern zahlte das Unternehmen 110 Millionen Euro in
die Contergan- Stiftung und will im Juli freiwillig weitere 50 Millionen Euro einzahlen.
AN, 24.06.09
Grüße
Caro
Caro
Habe ich eben in den Pressethread eingestellt:
24.06.2009 17:49
Boykott-Aufruf gefährdet Arbeitsplätze der Dalli-Gruppe
Stolberg (ots) - Das Landgericht Köln hat überraschend eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die es dem "Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer e.V." (BCG) untersagt, zum Boykott von Produkten der Dalli-Gruppe aufzurufen. Die Entscheidung des Gerichts erfolgte allein aus formalen Erwägungen ("mangelnde Dringlichkeit"). Sie sagt nichts über die Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufs aus. Aufgrund des Verlaufs der mündlichen Verhandlung geht die Dalli-Gruppe nach wie vor davon aus, dass der Boykottaufruf rechtswidrig ist. Diese Frage muss nun ggf. in einem weiteren Verfahren geklärt werden.
Die Dalli-Gruppe hat die Entscheidung des Gerichts mit Bedauern zur Kenntnis genommen. Ulrich Grieshaber, Geschäftsführer der Dalli-Gruppe: "Der Boykott-Aufruf gegen Produkte der Dalli-Gruppe gefährdet direkt die Arbeitsplätze hunderter Mitarbeiter. Dalli ist der größte deutsche Produzent von Handelsmarken und trägt auf diese Weise entscheidend dazu bei, dass Familien auch in schwierigen Zeiten wie diesen in der Lage sind, sich mit qualitativ hochwertigen aber zugleich preiswerten Körperpflege- und Haushaltsprodukten zu versorgen. Naturgemäß sind in diesem Geschäft nur kleine Margen zu erzielen. Jede Beeinträchtigung des Absatzes führt aus diesem Grund unmittelbar zu negativen Auswirkungen auf das Unternehmen und seine Mitarbeiter.
Gleiches gilt für unsere Tochterfirmen Mäurer&Wirtz beziehungsweise die Glockengasse Köln GmbH. Sie sind mit führenden Körperpflege-Marken im Einzelhandel vertreten, ein Boykottaufruf löst also auch hier erhebliche Effekte zum Nachteil der Beschäftigten aus.
Weder Dalli noch seine Tochterunternehmen stellen Medikamente her oder vertreiben solche. An den Vorgängen um 'Contergan' waren und sind die Unternehmen der Dalli-Gruppe in keiner Weise beteiligt. Der Boykottaufruf ist aus den genannten Gründen unverantwortlich und durch nichts gerechtfertigt. Wir sind sicher, dass die Verbraucher dies erkennen und entsprechend handeln werden."
Selbsterklärtes Ziel des BCG ist es, seine Interessen "mit medienwirksamen Maßnahmen" zu verfolgen. Im Februar 2009 hatte der Verein deshalb zum Boykott namentlich genannter Produkte der Dalli-Gruppe aufgerufen. Die Dalli-Gruppe setze daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen den Verein und seinen Vorsitzenden durch, die es bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von EUR 250.000 untersagt, den Aufruf weiterhin zu veröffentlichen.
Ulrich Grieshaber: "Selbstverständlich respektieren wir die richterliche Entscheidung. Um Schaden von unseren Mitarbeitern und unseren Unternehmen abzuwenden werden wir jedoch alle zu Gebote stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um den Boykott-Aufruf zu unterbinden."
Originaltext: DALLI-WERKE GmbH&Co. KG Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/75986 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_75986.rss2
Ansprechpartner für Rückfragen/Pressekontakt:
Ulf C. Goettges, Stilcken + Goettges, Hamburg Tel.: 040 - 4141 07 12 u.goettges@stilcken-goettges.de
© news aktuell
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Aus unserem Pressethread:
Mittwoch, 24. Juni 2009
Contergan-Urteil: Dalli-Gruppe verliert
Boykott-Aufruf ist erlaubt
Mehr als 50 Jahre nach der Markteinführung des Schlafmittels Contergan haben Opfer des Arzneimittel-Skandals einen Rechtsstreit gegen die Unternehmerfamilie Wirtz gewonnen. Der Familie gehört der Contergan-Hersteller Grünenthal und die Dalli-Gruppe, die Waschmittel und Kosmetika herstellt.
Der Erfolg: Der Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer (BCG) darf wieder zum Boykott von Produkten der Dalli-Gruppe und Grünenthal aufrufen. Das Kölner Landgericht hob eine einstweilige Verfügung gegen den Boykottaufruf zu Produkten der Dalli-Gruppe auf. Das Gericht habe Zweifel, dass die Dalli-Gruppe erst 2009 von dem schon 2007 ergangenen Boykottaufruf gewusst habe, begründete die Richterin ihr Urteil. Dalli will gegen die Entscheidung vorgehen.
Der BCG-Vorsitzende Andreas Meyer nannte den Richterspruch "historisch". Die vielen Mitstreiter unter dem Publikum applaudierten spontan dem Urteil. Die Conterganopfer hatten zum Boykott von Medikamenten, Waschmittel und Kosmetika aus der Familiengruppe in Stolberg bei Aachen aufgerufen, um eine Entschädigung von fünf Milliarden Euro zu erwirken. Die Dalli-Gruppe erwirkte per einstweiliger Verfügung ein sofortiges Verbot, das vom Landgericht nun aufgehoben wurde. Ob der Boykottaufruf rechtens war, darüber entschied das Gericht nicht. Dafür müsse das Unternehmen ein Hauptsacheverfahren anstrengen.
Dalli-Gruppe will klagen
Die Dalli-Gruppe kündigte an, sie werde "alle zu Gebote stehenden juristischen Mittel ausschöpfen, um den Boykott-Aufruf zu unterbinden". Die Entscheidung des Gerichts sei allein aus formalen Erwägungen erfolgt und sage nichts über die Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufs aus. An den Vorgängen um Contergan seien die Unternehmen der Dalli-Gruppe in keiner Weise beteiligt gewesen, sagte Geschäftsführer Ulrich Grieshaber in einer Mitteilung.
Der Contergan-Strafprozess gegen Grünenthal war 1970 wegen geringer Schuld eingestellt worden. Nach einem Vergleich mit den Opfern zahlte das Unternehmen 110 Millionen Euro in die Contergan-Stiftung und will im Juli freiwillig weitere 50 Millionen Euro einzahlen. Bei Grünenthal und der Dalli-Gruppe gibt es identische Gesellschafter.
Das Schlafmittel Contergan der Firma Grünenthal hatte Ende der 50er Jahre einen der größten Arzneimittelskandale in der deutschen Geschichte ausgelöst. Weltweit kamen rund 10.000 Kinder mit schweren körperlichen Missbildungen zur Welt - vor allem an Armen und Beinen. Allein in Deutschland waren 5000 Kinder betroffen.
dpa
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- Adler
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Schaut mal:
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... 12938.html
Bei ca 6-7 min.
Bekomme es nicht runtergeladen.
Adler
http://www.tagesschau.de/multimedia/sen ... 12938.html
Bei ca 6-7 min.
Bekomme es nicht runtergeladen.
Adler
Adler sollen fliegen!
Der Tag, an dem die Contergan-Opfer Sieger sind
Köln.
Kurz vor der Verhandlung wird Andreas Meyer doch noch nervös, sein Gesicht ist leicht gerötet. Ständig muss er Interviews geben, ständig wird er fotografiert, gefilmt, begafft. Für kaum jemanden ist das eine angenehme Situation, für jemanden, der wie Meyer weder Arme noch Beine hat, schon mal überhaupt nicht.
Aber Meyer erträgt das alles, weil er jetzt für etwas steht, weil er sich an die Spitze einer kleinen Bewegung contergangeschädigter Menschen gestellt hat, die sich dagegen wehrt, dass ihr Leid und seine Verursacher aus dem öffentlichen Bewusstsein geraten. Das ist es, worum es Meyer geht. Er sitzt in seinem Rollstuhl vor Saal 7 des Kölner Landgerichts, rückt seine Nickelbrille zurecht und blickt zur Uhr an der Decke, die viertel vor zwei zeigt.
Fast drei Stunden später wird Andreas Meyer selbst ein bisschen überrascht sein, dass das Kölner Landgericht zu seinen Gunsten entschieden hat. Gemeinsam mit dem «Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer» (BCG) hat Meyer erstmal durchgesetzt, den Boykottaufruf gegen Produkte der Stolberger Dalli-Gruppe aufrechterhalten zu können. Er wird weiter Broschüren verteilen dürfen, in denen er die Öffentlichkeit darüber aufklärt, dass Familie Wirtz als Gesellschafter der Dalli-Werke auch Gesellschafter des Contergan-Herstellers Grünenthal ist (siehe Grafik). Er wird weiter öffentlich darum bitten dürfen, im Sinne der Conterganopfer auf den Kauf von Dalli-, Mäurer&Wirtz- und 4711-Produkten zu verzichten, um so Druck auf die Gesellschafter auszuüben. Vielleicht, hofft Meyer, wird Familie Wirtz eines Tages doch bereit sein, angemessen viel Geld für die Opfer ihres Schlafmittels zur Verfügung zu stellen, obwohl per Gerichtsbeschluss schon lange keine juristischen Ansprüche mehr durchsetzbar sind.
Als die Vorsitzende Richterin Margareta Reske um 16.29 Uhr ihr Urteil verliest, das das erstinstanzliche Urteil vom Februar wieder aufhebt, klatschen die allermeisten der gut 100 Besucher im Gerichtssaal einigermaßen begeistert Beifall. Andreas Meyer guckt erst ein bisschen ungläubig, schließlich lächelt er und sagt: «Zum ersten Mal nach all den Jahren haben die Opfer obsiegt.» Er spricht von einem historischen Tag.
Bei aller Euphorie darf nicht vergessen werden, dass das Gericht gestern eigentlich nicht über die Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufes geurteilt hat, sondern nur darüber, ob der von der Dalli-Gruppe gestellte Eilantrag gerechtfertigt ist. Das Gericht hat das verneint. Schon 2007, stellte Richterin Reske in ihrem Urteil fest, haben Meyer und Dutzende andere Contergangeschädigte zum Boykott von Dalli-Produkten aufgerufen; die Broschüre, um die es gestern auch ging, ist zwei Jahre alt. Auch deshalb sei es kaum angemessen, 2009 einen Eilantrag zu stellen.
Die Dalli-Verantwortlichen hatten erklärt, von dem Boykottaufruf vor 2009 überhaupt nichts gewusst zu haben. Ulrich Grieshaber, Geschäftsführer der Dalli-Gruppe, hatte das eidesstattlich versichert. Doch Grieshaber ist auch erst seit 2009 im Unternehmen. Hermann Wirtz andererseits, Gesellschafter und Geschäftsführer aller drei zur Dalli-Gruppe gehörenden Unternehmen, hatte eine solche eidesstattliche Erklärung nicht beigebracht. Grünenthal selbst hatte keine Versuche unternommen, den Boykottaufruf zu unterbinden.
Ob der Boykottaufruf an sich durch die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit tatsächlich gedeckt ist, wird in einem sogenannten Hauptsacheverfahren zu klären sein. Ulrich Grieshaber sagte gestern gegenüber dieser Zeitung, die Dalli-Gruppe werde «alle juristischen Mittel ausschöpfen». Verhandlungsbeginn ist frühestens Ende September.
Der dann zu erwartende Prozess ist von einiger Brisanz, weil über einen derartigen Fall in Deutschland bislang noch nie entschieden wurde. Richterin Reske sprach von «einem Präzedenzfall», mit dem man es möglicherweise zu tun habe.
Andreas Meyer sieht dem gelassen entgegen. «Wie das hier ausgeht», hatte er kurz vor dem Prozess gesagt, «ist mir egal. Wir machen weiter, so oder so.» Notfalls geht er durch alle Instanzen, von ihm aus auch ins Gefängnis. Was hat er schon groß zu verlieren?
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Überschrift,ergänzt,Daniel
Köln.
Kurz vor der Verhandlung wird Andreas Meyer doch noch nervös, sein Gesicht ist leicht gerötet. Ständig muss er Interviews geben, ständig wird er fotografiert, gefilmt, begafft. Für kaum jemanden ist das eine angenehme Situation, für jemanden, der wie Meyer weder Arme noch Beine hat, schon mal überhaupt nicht.
Aber Meyer erträgt das alles, weil er jetzt für etwas steht, weil er sich an die Spitze einer kleinen Bewegung contergangeschädigter Menschen gestellt hat, die sich dagegen wehrt, dass ihr Leid und seine Verursacher aus dem öffentlichen Bewusstsein geraten. Das ist es, worum es Meyer geht. Er sitzt in seinem Rollstuhl vor Saal 7 des Kölner Landgerichts, rückt seine Nickelbrille zurecht und blickt zur Uhr an der Decke, die viertel vor zwei zeigt.
Fast drei Stunden später wird Andreas Meyer selbst ein bisschen überrascht sein, dass das Kölner Landgericht zu seinen Gunsten entschieden hat. Gemeinsam mit dem «Bund Contergangeschädigter und Grünenthalopfer» (BCG) hat Meyer erstmal durchgesetzt, den Boykottaufruf gegen Produkte der Stolberger Dalli-Gruppe aufrechterhalten zu können. Er wird weiter Broschüren verteilen dürfen, in denen er die Öffentlichkeit darüber aufklärt, dass Familie Wirtz als Gesellschafter der Dalli-Werke auch Gesellschafter des Contergan-Herstellers Grünenthal ist (siehe Grafik). Er wird weiter öffentlich darum bitten dürfen, im Sinne der Conterganopfer auf den Kauf von Dalli-, Mäurer&Wirtz- und 4711-Produkten zu verzichten, um so Druck auf die Gesellschafter auszuüben. Vielleicht, hofft Meyer, wird Familie Wirtz eines Tages doch bereit sein, angemessen viel Geld für die Opfer ihres Schlafmittels zur Verfügung zu stellen, obwohl per Gerichtsbeschluss schon lange keine juristischen Ansprüche mehr durchsetzbar sind.
Als die Vorsitzende Richterin Margareta Reske um 16.29 Uhr ihr Urteil verliest, das das erstinstanzliche Urteil vom Februar wieder aufhebt, klatschen die allermeisten der gut 100 Besucher im Gerichtssaal einigermaßen begeistert Beifall. Andreas Meyer guckt erst ein bisschen ungläubig, schließlich lächelt er und sagt: «Zum ersten Mal nach all den Jahren haben die Opfer obsiegt.» Er spricht von einem historischen Tag.
Bei aller Euphorie darf nicht vergessen werden, dass das Gericht gestern eigentlich nicht über die Rechtmäßigkeit des Boykottaufrufes geurteilt hat, sondern nur darüber, ob der von der Dalli-Gruppe gestellte Eilantrag gerechtfertigt ist. Das Gericht hat das verneint. Schon 2007, stellte Richterin Reske in ihrem Urteil fest, haben Meyer und Dutzende andere Contergangeschädigte zum Boykott von Dalli-Produkten aufgerufen; die Broschüre, um die es gestern auch ging, ist zwei Jahre alt. Auch deshalb sei es kaum angemessen, 2009 einen Eilantrag zu stellen.
Die Dalli-Verantwortlichen hatten erklärt, von dem Boykottaufruf vor 2009 überhaupt nichts gewusst zu haben. Ulrich Grieshaber, Geschäftsführer der Dalli-Gruppe, hatte das eidesstattlich versichert. Doch Grieshaber ist auch erst seit 2009 im Unternehmen. Hermann Wirtz andererseits, Gesellschafter und Geschäftsführer aller drei zur Dalli-Gruppe gehörenden Unternehmen, hatte eine solche eidesstattliche Erklärung nicht beigebracht. Grünenthal selbst hatte keine Versuche unternommen, den Boykottaufruf zu unterbinden.
Ob der Boykottaufruf an sich durch die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit tatsächlich gedeckt ist, wird in einem sogenannten Hauptsacheverfahren zu klären sein. Ulrich Grieshaber sagte gestern gegenüber dieser Zeitung, die Dalli-Gruppe werde «alle juristischen Mittel ausschöpfen». Verhandlungsbeginn ist frühestens Ende September.
Der dann zu erwartende Prozess ist von einiger Brisanz, weil über einen derartigen Fall in Deutschland bislang noch nie entschieden wurde. Richterin Reske sprach von «einem Präzedenzfall», mit dem man es möglicherweise zu tun habe.
Andreas Meyer sieht dem gelassen entgegen. «Wie das hier ausgeht», hatte er kurz vor dem Prozess gesagt, «ist mir egal. Wir machen weiter, so oder so.» Notfalls geht er durch alle Instanzen, von ihm aus auch ins Gefängnis. Was hat er schon groß zu verlieren?
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Überschrift,ergänzt,Daniel
Erfolg für Contergan-Opfer
Rhein-Ruhr, 24.06.2009, Hayke Lanwert
Köln. Neuauflage eines 50 Jahre alten Kampfes: Das Conterganopfer Andreas Meyer hatte zum Boykott der Produkte von Grünenthal aufgerufen. Meinungsfreiheit oder nicht? Das Pharmaunternehmen ging zwar mit einer Einstweiligen Verfügung dagegen vor. Das Kölner Landgericht sah die Sache aber anders.
Im Rollstuhl vor dem Kölner Landgericht sitzend, reicht er seinem Vater zur Begrüßung die verkrüppelte Hand entgegen, die am Ende seiner Schulter aus dem Hemd herausragt. Reckt sich hoch, um ihn auf die Wange zu küssen.
Und Claus Jürgen Meyer, der Baumaschinen-Hersteller aus Kerpen, er strahlt. So stolz ist er auf Andreas, seinen Sohn, der vor 48 Jahren ohne Arme und Beine zur Welt kam. Andreas Meyer, er fühlt sich stark heute. Dabei ahnt er in diesem Moment noch gar nicht, wie gut dieser Tag für ihn werden wird.
Meyer gegen Grünenthal, das ist die Neuauflage eines 50 Jahre alten Kampfes. Das ist David gegen Goliath. Opfer gegen Pharma-Unternehmen. Weil Andreas Meyer gemeinsam mit dem Bundesverband der Contergan-Geschädigten zum Boykott aller Produkte aufforderte, die heute von Contergan-Hersteller Grünenthal und dessen Zweig-Unternehmen hergestellt werden, ließ die Grünenthal-Eignerfamilie Wirtz gegen ihn eine Einstweilige Verfügung verhängen. Ob die Duftwässer 4711, Nonchalence und Tabac oder das Waschmittel Dalli, Meyer ließ sie steckbriefgleich auf Plakate oder in Broschüren drucken.
"Ich habe ohnehin lebenslänglich"
Die Einstweilige Verfügung, die Grünenthal erreichte, sie schüchtert ihn nicht ein. Vielmehr nimmt Meyer ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro in Kauf oder auch eine Haft von sechs Monaten. „Ich lebe von Sozialhilfe. Sollen sie mich doch verhaften. Durch meine Behinderung habe ich ohnehin lebenslänglich”, sagt er trotzig.
Vor allem aber legte er Widerspruch ein, und genau darum geht es an diesem Mittwoch im Saal 7 des Kölner Gerichts. Darf er als Contergan-Geschädigter zum Boykott der Produkte von Grünenthal aufrufen, ist das eine legitime Meinungs-Äußerung oder nicht? Über mangelnde moralische Unterstützung kann sich Meyer dabei nicht beklagen.
60, vielleicht 70 Contergan-Opfer begleiten ihn in das Gericht. Menschen zwischen 47 und 51 Jahren, denen die Arme fehlen, die Beine oder gleich beides. 50 Jahre ist es her, dass die Stolberger Firma Grünenthal den Wirkstoff Thalidomid auf den Markt brachte. Auch Andreas Meyers Mutter, die damals als Näherin im Akkord arbeitete, nahm das Schlafmittel. Für die Behinderungen, die das Mittel verursachte, wurden alle Opfer 1970 mit einer einmaligen Zahlung von 100 Millionen Mark entschädigt.
Der Kampf um Moral und Recht geht weiter
Doch der Kampf um Moral, Recht und Schadensersatz ist längst nicht beendet. Meyer könne ja eine Unterlassungs-Erklärung unterschreiben, die Grünenthal-Eigner Wirtz die Kosten des Prozesses tragen, schlägt Richterin Margarete Reske vor. So kompliziert sei die Sachlage, dass das Verfahren durch die Instanzen Jahre und viel Geld koste.
Doch Andreas Meyer und sein Anwalt, der Berliner Professor Jan Hegemann, wollen keinen Kompromiss. Hegemann, der den ARD-Zweiteiler „Eine einzige Tablette” gegen eine Einstweilige Verfügung Grünenthals durchsetzen konnte, besteht darauf, dass der Boykott-Aufruf ein Mittel der Meinungsfreiheit sei, wie es das Bundesverfassungsgericht zugelassen habe.
Was Richterin Reske am Ende bewegt, zu Gunsten von Meyer zu entscheiden und die Einstweilige Verfügung aufzuheben, ist ein anderes Argument. Die Juristen von Grünenthal hatten diese im Februar erwirkt, weil kurz zuvor auf einem Kongress der Contergan-Opfer die Broschüre mit dem Boykott-Aufruf verteilt worden war.
Reske ließ sich jedoch von der Gegenseite überzeugen, dass Broschüre und Plakate bereits 2007 direkt vor den Toren des Unternehmens Grünenthal verteilt wurden. Vor bereits zwei Jahren also. Ein wichtiges Kriterium für eine Einstweilige Verfügung, nämlich die gebotene Eile, sei damit nicht gegeben.
Eine formale Entscheidung, keine Frage. Es bleibt spannend. Denn um die schwierige Rechtslage dieses Boykott-Aufrufes zu klären, müsste Grünenthal Meyer nun regelrecht verklagen.
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Rhein-Ruhr, 24.06.2009, Hayke Lanwert
Köln. Neuauflage eines 50 Jahre alten Kampfes: Das Conterganopfer Andreas Meyer hatte zum Boykott der Produkte von Grünenthal aufgerufen. Meinungsfreiheit oder nicht? Das Pharmaunternehmen ging zwar mit einer Einstweiligen Verfügung dagegen vor. Das Kölner Landgericht sah die Sache aber anders.
Im Rollstuhl vor dem Kölner Landgericht sitzend, reicht er seinem Vater zur Begrüßung die verkrüppelte Hand entgegen, die am Ende seiner Schulter aus dem Hemd herausragt. Reckt sich hoch, um ihn auf die Wange zu küssen.
Und Claus Jürgen Meyer, der Baumaschinen-Hersteller aus Kerpen, er strahlt. So stolz ist er auf Andreas, seinen Sohn, der vor 48 Jahren ohne Arme und Beine zur Welt kam. Andreas Meyer, er fühlt sich stark heute. Dabei ahnt er in diesem Moment noch gar nicht, wie gut dieser Tag für ihn werden wird.
Meyer gegen Grünenthal, das ist die Neuauflage eines 50 Jahre alten Kampfes. Das ist David gegen Goliath. Opfer gegen Pharma-Unternehmen. Weil Andreas Meyer gemeinsam mit dem Bundesverband der Contergan-Geschädigten zum Boykott aller Produkte aufforderte, die heute von Contergan-Hersteller Grünenthal und dessen Zweig-Unternehmen hergestellt werden, ließ die Grünenthal-Eignerfamilie Wirtz gegen ihn eine Einstweilige Verfügung verhängen. Ob die Duftwässer 4711, Nonchalence und Tabac oder das Waschmittel Dalli, Meyer ließ sie steckbriefgleich auf Plakate oder in Broschüren drucken.
"Ich habe ohnehin lebenslänglich"
Die Einstweilige Verfügung, die Grünenthal erreichte, sie schüchtert ihn nicht ein. Vielmehr nimmt Meyer ein Ordnungsgeld von 250 000 Euro in Kauf oder auch eine Haft von sechs Monaten. „Ich lebe von Sozialhilfe. Sollen sie mich doch verhaften. Durch meine Behinderung habe ich ohnehin lebenslänglich”, sagt er trotzig.
Vor allem aber legte er Widerspruch ein, und genau darum geht es an diesem Mittwoch im Saal 7 des Kölner Gerichts. Darf er als Contergan-Geschädigter zum Boykott der Produkte von Grünenthal aufrufen, ist das eine legitime Meinungs-Äußerung oder nicht? Über mangelnde moralische Unterstützung kann sich Meyer dabei nicht beklagen.
60, vielleicht 70 Contergan-Opfer begleiten ihn in das Gericht. Menschen zwischen 47 und 51 Jahren, denen die Arme fehlen, die Beine oder gleich beides. 50 Jahre ist es her, dass die Stolberger Firma Grünenthal den Wirkstoff Thalidomid auf den Markt brachte. Auch Andreas Meyers Mutter, die damals als Näherin im Akkord arbeitete, nahm das Schlafmittel. Für die Behinderungen, die das Mittel verursachte, wurden alle Opfer 1970 mit einer einmaligen Zahlung von 100 Millionen Mark entschädigt.
Der Kampf um Moral und Recht geht weiter
Doch der Kampf um Moral, Recht und Schadensersatz ist längst nicht beendet. Meyer könne ja eine Unterlassungs-Erklärung unterschreiben, die Grünenthal-Eigner Wirtz die Kosten des Prozesses tragen, schlägt Richterin Margarete Reske vor. So kompliziert sei die Sachlage, dass das Verfahren durch die Instanzen Jahre und viel Geld koste.
Doch Andreas Meyer und sein Anwalt, der Berliner Professor Jan Hegemann, wollen keinen Kompromiss. Hegemann, der den ARD-Zweiteiler „Eine einzige Tablette” gegen eine Einstweilige Verfügung Grünenthals durchsetzen konnte, besteht darauf, dass der Boykott-Aufruf ein Mittel der Meinungsfreiheit sei, wie es das Bundesverfassungsgericht zugelassen habe.
Was Richterin Reske am Ende bewegt, zu Gunsten von Meyer zu entscheiden und die Einstweilige Verfügung aufzuheben, ist ein anderes Argument. Die Juristen von Grünenthal hatten diese im Februar erwirkt, weil kurz zuvor auf einem Kongress der Contergan-Opfer die Broschüre mit dem Boykott-Aufruf verteilt worden war.
Reske ließ sich jedoch von der Gegenseite überzeugen, dass Broschüre und Plakate bereits 2007 direkt vor den Toren des Unternehmens Grünenthal verteilt wurden. Vor bereits zwei Jahren also. Ein wichtiges Kriterium für eine Einstweilige Verfügung, nämlich die gebotene Eile, sei damit nicht gegeben.
Eine formale Entscheidung, keine Frage. Es bleibt spannend. Denn um die schwierige Rechtslage dieses Boykott-Aufrufes zu klären, müsste Grünenthal Meyer nun regelrecht verklagen.
quelle
Aus Hennings News Letter:
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Vielen herzlichen Dank an Euch und uns allen für die anrührende Unterstützung und den erfolgreichen Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahren!
Da die Gegenseite wohl offensichtlich die Eröffnung der Hauptsache in Form einer Unterlassungsklage anstrebt, werden wir wohl bis zum Bundesverfassungsgericht noch eine lange Wegstrecke haben.
Aber egal wie die Sache ausgeht...
Es wurde ja schon gesagt:
Eine gewonnene oder verlorene Schlacht bedeutet noch nicht, dass man den Krieg gewonnen hat.
In Sachen Contergan wird es so sein, dass aus humanitärer Sicht der Krieg auch bei sämtlichen verlorenen Schlachten gewonnen sein wird.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen Kraft, Ausdauer, Mut und vor allem Heiterkeit und Lebensfreude, ohne die letztendlich jegliches Engagement für eine Humanisierung unserer Welt nicht möglich wäre.
Liebe Grüße
Andreas Meyer
PS:
Hinsichtlich der inhaltlichen Fragen sind die wichtigsten Schriftsätze in der obigen Auseinandersetzung um unseren Boykott unter der Rubrik "Contergan" auf der Webseite des BCG herunterzuladen.
http://www.gruenenthal-opfer.de/einstwe ... tz_Familie
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Information
Diese Mail wurde von http://www.contergan-sh.de über den Newsletter verteilt.
Weiterleitung dieser Mail ist nur erlaubt, wenn diese Fußdaten mit übermittelt werden.
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Vielen herzlichen Dank an Euch und uns allen für die anrührende Unterstützung und den erfolgreichen Ausgang des einstweiligen Verfügungsverfahren!
Da die Gegenseite wohl offensichtlich die Eröffnung der Hauptsache in Form einer Unterlassungsklage anstrebt, werden wir wohl bis zum Bundesverfassungsgericht noch eine lange Wegstrecke haben.
Aber egal wie die Sache ausgeht...
Es wurde ja schon gesagt:
Eine gewonnene oder verlorene Schlacht bedeutet noch nicht, dass man den Krieg gewonnen hat.
In Sachen Contergan wird es so sein, dass aus humanitärer Sicht der Krieg auch bei sämtlichen verlorenen Schlachten gewonnen sein wird.
In diesem Sinne wünsche ich uns allen Kraft, Ausdauer, Mut und vor allem Heiterkeit und Lebensfreude, ohne die letztendlich jegliches Engagement für eine Humanisierung unserer Welt nicht möglich wäre.
Liebe Grüße
Andreas Meyer
PS:
Hinsichtlich der inhaltlichen Fragen sind die wichtigsten Schriftsätze in der obigen Auseinandersetzung um unseren Boykott unter der Rubrik "Contergan" auf der Webseite des BCG herunterzuladen.
http://www.gruenenthal-opfer.de/einstwe ... tz_Familie
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