Danke, Amko!amko hat geschrieben:Da sind viele gute Ansätze für eine Strukturreform der Stiftung dabei. Aber soweit Änderungen im Zusammenhang mit den spezifischen Bedarfen gefordert werden, steht das im Widerspruch zur Forderung, diese Gelder pauschal auszuzahlen. Dann ist das Antrags- und Widerspruchsverfahren überflüssig.
Die Forderung nach einer pauschalen Regelung ist aber auch in sich widersprüchlich. Es ist das Wesen eines "spezifischen" Bedarfs, dass er individuell und speziell beim Antragsteller besteht. Es ist ein Einzelfallproblem, was sich einer pauschalen Lösung entzieht. Zwei Contis mit exakt der gleichen Punktzahl können trotzdem ganz unterschiedliche Bedarfe haben.
Wenn schon, dann sollte das CN so ehrlich sein und die Abschaffung der Spezifischen Bedarfsregelung fordern und stattdessen pauschal, aufgeteilt auf 12 Monate, einfach die Renten erhöhen. Denn die pauschale Auszahlung dieser Gelder ist doch nichts anderes. Aber dafür hätte die Politik wohl kein Verständnis.
amko
Es ist echt toll, wenn jemand fundiert-sachlich Stellung bezieht
- ganz ohne "sinnfreies Gequake".
Schöne Grüße
Maren