Hier einige wichtige Links. Bitte wirklich jeder lesen !!
Behindertenparkplatz
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- andrealein
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vielen dank caro!
verstehe ich das jetzt richtig, es werden bei uns keine unterschiede mehr nach kurz- lang oder ohnarmer gemacht?
eine bescheinigung das man conterganbehindert ist würde ausreichen?
verstehe ich das jetzt richtig, es werden bei uns keine unterschiede mehr nach kurz- lang oder ohnarmer gemacht?
eine bescheinigung das man conterganbehindert ist würde ausreichen?
- andrealein
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nachtrag:andrealein hat geschrieben:vielen dank caro!
verstehe ich das jetzt richtig, es werden bei uns keine unterschiede mehr nach kurz- lang oder ohnarmer gemacht?
eine bescheinigung das man conterganbehindert ist würde ausreichen?
ich hab 90 % mit G im schwerbehindertenausweis, das würde auch reichen?
- carolab
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Hallo andrealein,
das ist das, was ich mit "stark vereinfacht" weiter oben meinte. Die Vorlage im Bundesrat spricht nur von "Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen". Insofern würde der Nachweis, contergangeschädigt zu sein nicht ausreichen.
Ob man evtl. zu einer der anderen aufgeführten Personengruppen gehört, ist dann eine zweite Frage.
das ist das, was ich mit "stark vereinfacht" weiter oben meinte. Die Vorlage im Bundesrat spricht nur von "Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen". Insofern würde der Nachweis, contergangeschädigt zu sein nicht ausreichen.
Ob man evtl. zu einer der anderen aufgeführten Personengruppen gehört, ist dann eine zweite Frage.
Grüße
Caro
Caro
- andrealein
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na wenn man jetzt bei wikipedia nachliest was man unter phokomelie versteht, dann gehören wir wohl zu dieser gruppe und eine bescheinigung über die conterganbehinderung reicht aus
Wikipedia:
Die Phokomelie (v. altgriech. φώκη „Robbe“ und μέλος „Glied“) ist die Bezeichnung für eine Fehlbildung der Gliedmaßen des Fötus (Dysmelie), die sich in verkürzten oder fehlenden langen Röhrenknochen der Gliedmaßen zeigt.
Phokomelien können wie andere Arten von Dysmelien vererbt oder durch äußere Einflüsse hervorgerufen sein, beispielsweise als Nebenwirkungen von Medikamenten und Hormonpräparaten.
Das bekannteste Beispiel für medikamentöse Nebenwirkungen, die eine spezielle Art der Dysmelie, die Phokomelie, verursachen, ist Thalidomid, der Wirkstoff von Contergan®, das Ende der 1950er Jahre auf den Markt gebracht wurde. Es sollte unter anderem als Schlafmittel für Frauen in der Schwangerschaft dienen, verursachte aber in Tausenden von Fällen Dysmelien, insbesondere Phokomelien, beim heranwachsenden Fötus. Dies führte 1961 zur aufsichtsrechtlichen Marktentfernung des Medikaments.
Eine Dysmelie kann im Rahmen der Pränataldiagnostik bereits im Mutterleib mittels Feinultraschall erkannt werden.

Wikipedia:
Die Phokomelie (v. altgriech. φώκη „Robbe“ und μέλος „Glied“) ist die Bezeichnung für eine Fehlbildung der Gliedmaßen des Fötus (Dysmelie), die sich in verkürzten oder fehlenden langen Röhrenknochen der Gliedmaßen zeigt.
Phokomelien können wie andere Arten von Dysmelien vererbt oder durch äußere Einflüsse hervorgerufen sein, beispielsweise als Nebenwirkungen von Medikamenten und Hormonpräparaten.
Das bekannteste Beispiel für medikamentöse Nebenwirkungen, die eine spezielle Art der Dysmelie, die Phokomelie, verursachen, ist Thalidomid, der Wirkstoff von Contergan®, das Ende der 1950er Jahre auf den Markt gebracht wurde. Es sollte unter anderem als Schlafmittel für Frauen in der Schwangerschaft dienen, verursachte aber in Tausenden von Fällen Dysmelien, insbesondere Phokomelien, beim heranwachsenden Fötus. Dies führte 1961 zur aufsichtsrechtlichen Marktentfernung des Medikaments.
Eine Dysmelie kann im Rahmen der Pränataldiagnostik bereits im Mutterleib mittels Feinultraschall erkannt werden.
Hallo Andrealein,
das was du hier veröffentlichst ist ja schön und gut,
aaaaaber am ende des Schreibtisches sitzt ein "Amtmann/Frau)
und dei/die entscheidet zunächst!
Warten wir mal ab bis die ersten ihren Ausweiß bekommen haben oder nicht,dann sehen wir weiter.
Es ist auch so das diese Entscheidung,in der ersten Instanz von dem Sachbearbeiter abhängt.
das was du hier veröffentlichst ist ja schön und gut,
aaaaaber am ende des Schreibtisches sitzt ein "Amtmann/Frau)
und dei/die entscheidet zunächst!
Warten wir mal ab bis die ersten ihren Ausweiß bekommen haben oder nicht,dann sehen wir weiter.
Es ist auch so das diese Entscheidung,in der ersten Instanz von dem Sachbearbeiter abhängt.
- andrealein
- User
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- Registriert: Dienstag 8. Januar 2008, 01:00
- Wohnort: Irrenanstalt
ich wollte der erste sein :wink: ...mit einer positiven entscheidung.
naja, wenn man den gesetzestext liest und sich schlau mach als sachbearbeiter ( zb. bei wikipedia) kann man das dann noch ablehnen?
naja, wenn man den gesetzestext liest und sich schlau mach als sachbearbeiter ( zb. bei wikipedia) kann man das dann noch ablehnen?
Recht haben und Recht bekommen,
Andrealein,da liegen Welten dazwischen.
Ich weiß von mehreren Usern/rinnen,hier im Forum die ein AG im Ausweiß haben und erst nach mehreren einsprüchen und langem hin und her ihren "Blauen" bekommen haben.
Ich sehe jedesmal Menschen,auf dem Parkplatz unseres Supermarkts,
die "Topfit"und ohne erkennbare Behinderung mit einem Blauen Ausweiß dort Parken,wer oder warum die Leute ihren "Blauen" bekommen haben,das frage ich mich jedesmal.

Andrealein,da liegen Welten dazwischen.
Ich weiß von mehreren Usern/rinnen,hier im Forum die ein AG im Ausweiß haben und erst nach mehreren einsprüchen und langem hin und her ihren "Blauen" bekommen haben.
Ich sehe jedesmal Menschen,auf dem Parkplatz unseres Supermarkts,
die "Topfit"und ohne erkennbare Behinderung mit einem Blauen Ausweiß dort Parken,wer oder warum die Leute ihren "Blauen" bekommen haben,das frage ich mich jedesmal.

- Udo
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- Kontaktdaten:
Weil auch Angehörige oder Freunde im Auftrag für den Besitzer des Ausweises mit deren Wagen fahren dürfen und z.B. Einkäufe erledigen. Und dann benutzt man eben auch den Parkausweis, wenn er doch schon auf dem Armaturenbrett liegt ...Daniel hat geschrieben:Ich sehe jedesmal Menschen auf dem Parkplatz unseres Supermarkts, die "Topfit"und ohne erkennbare Behinderung mit einem Blauen Ausweiß dort Parken, wer oder warum die Leute ihren "Blauen" bekommen haben, das frage ich mich jedesmal.
Andere wiederum haben den Wagen vom Opa geerbt - mitsamt dem Parkausweis drin. Der wird dann einfach nicht zurückgegeben.
Die Hälfte meines Geldes habe ich für Alkohol, Frauen und Musik ausgegeben, die andere Hälfte habe ich sinnlos verschwendet.
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!
In meinem Alter geht man nicht mehr in Clubs! Man eskaliert zu Hause im Wohnzimmer. Auf der Couch. Sanft mit dem Fuß wippend.
Denken müss’ ma sowieso, warum dann nicht gleich positiv!
Ich z.B. habe 100% im Ausweiß und ein "G",
unsere Kreißverwaltung hat mir ohne Probleme einen "kleinen Blauen Ausweiß" ausgestellt.
Mit diesem Ausweiß habe ich die gleichen Rechte,wie mit dem von uns angestrebten (Blauen), allerdings ist mein Ausweiß,nur auf das Kreißgebiet beschränkt!
Da die Gesetzesgrundlage(damals noch) nicht gegeben war,das ich den Europaweit gültigen "Blauen"bekomme.
Ich hoffe das ich nun die möglichkeit habe,den "Richtigen" zu bekommen.
unsere Kreißverwaltung hat mir ohne Probleme einen "kleinen Blauen Ausweiß" ausgestellt.
Mit diesem Ausweiß habe ich die gleichen Rechte,wie mit dem von uns angestrebten (Blauen), allerdings ist mein Ausweiß,nur auf das Kreißgebiet beschränkt!
Da die Gesetzesgrundlage(damals noch) nicht gegeben war,das ich den Europaweit gültigen "Blauen"bekomme.
Ich hoffe das ich nun die möglichkeit habe,den "Richtigen" zu bekommen.
Udo da gebe ich dir Recht,das ein kleiner Teil der "Parker" den Ausweiß "geliehen " haben,udo hat geschrieben: Weil auch Angehörige oder Freunde im Auftrag für den Besitzer des Ausweises mit deren Wagen fahren dürfen und z.B. Einkäufe erledigen. Und dann benutzt man eben auch den Parkausweis, wenn er doch schon auf dem Armaturenbrett liegt ...
Andere wiederum haben den Wagen vom Opa geerbt - mitsamt dem Parkausweis drin. Der wird dann einfach nicht zurückgegeben.
aber mir sind Persöhnlich Leute bekannt,die einen Ausweiß besitzen,der auf ihren Namen ausgestellt ist,wo ich mich frage "Warum"??
Es geht mir um die Willkür,mit der zum Teil diese Ausweiße ausgestellt werden.
- carolab
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Hallo andrealein,
meine erste Aussage bezog sich auf Deine Frage, ob es keinen Unterschied macht, ob man Lang,- Kurz,- oder Ohnarmer ist. Das macht einen Unterschied. Langarmer werden nicht ohne weiteres einen Ausweis bekommen, denke ich. Es sei denn, sie können "vergleichbare Funktionsbeeinträchtigungen" nachweisen.
Zu Deiner Frage:
Aus dem Text vom BMAS geht hervor, man benötige Merkzeichen G und B und die entsprechenden Prozente. Diese Prozente müssen sich dann auch noch auf die unteren Gliedmaße, bzw. LWS beziehen.
Wenn die Aussage des BMAS so stimmt (die bzgl. der Parkausweise für Contis ist nicht wirklich treffend), dann könntest Du auf Grund Deiner 100 % + G die Parkerleichterungen nicht in Anspruch nehmen (Halteverbot, Fußgängerzonen, etc.), da Du nicht G und B hast (Du schriebst "nur" von G).
Zudem bezieht sich diese Regelung auf "Parkerleichterungen". Bei dieser Regelung bin ich mir unsicher, da ich mich mit ihr noch nicht beschäftigt habe. Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus. Das scheint ein Unterschied zum Ausweis für die Behindertenparkplätze zu sein, das müsste ich aber erst nachlesen, um hier genauere Aussagen machen zu können.
meine erste Aussage bezog sich auf Deine Frage, ob es keinen Unterschied macht, ob man Lang,- Kurz,- oder Ohnarmer ist. Das macht einen Unterschied. Langarmer werden nicht ohne weiteres einen Ausweis bekommen, denke ich. Es sei denn, sie können "vergleichbare Funktionsbeeinträchtigungen" nachweisen.
Zu Deiner Frage:
Aus dem Text vom BMAS geht hervor, man benötige Merkzeichen G und B und die entsprechenden Prozente. Diese Prozente müssen sich dann auch noch auf die unteren Gliedmaße, bzw. LWS beziehen.
Wenn die Aussage des BMAS so stimmt (die bzgl. der Parkausweise für Contis ist nicht wirklich treffend), dann könntest Du auf Grund Deiner 100 % + G die Parkerleichterungen nicht in Anspruch nehmen (Halteverbot, Fußgängerzonen, etc.), da Du nicht G und B hast (Du schriebst "nur" von G).
Zudem bezieht sich diese Regelung auf "Parkerleichterungen". Bei dieser Regelung bin ich mir unsicher, da ich mich mit ihr noch nicht beschäftigt habe. Vielleicht kennt sich hier jemand damit aus. Das scheint ein Unterschied zum Ausweis für die Behindertenparkplätze zu sein, das müsste ich aber erst nachlesen, um hier genauere Aussagen machen zu können.
Grüße
Caro
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- Frank62
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vor einigen Jahren gab es mal die Ausweise (schwb. und BlauerAusw,) nach geschmissen....Daniel hat geschrieben: Ich sehe jedesmal Menschen,auf dem Parkplatz unseres Supermarkts,
die "Topfit"und ohne erkennbare Behinderung mit einem Blauen Ausweiß dort Parken,wer oder warum die Leute ihren "Blauen" bekommen haben,das frage ich mich jedesmal.


LG
Frank62 (Der Chef)
95% aller Computerprobleme befinden sich vor dem Monitor.
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- andrealein
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hallo monika, ich habe heute von unserem einwohnermeldeamt ganz problemlos einen blauen parkausweis bekommen. im beiblatt steht aber nicht spezifisch das ich auf schwerbehindertenparkplätzen parken darf.monika hat geschrieben:Hi,
seit Ende Dezember 09 läuft mein Antrag bei dem Landesbetrieb Verkehr in Hamburg. Da ich bei dem LV als Ohnhänder gelte und eine Ausnahmegenehmigung für das Parken bekommen habe, hoffe ich, auch eine Genehmigung für den blauen Parkausweis zu erhalten.
zu genehmigung reichte denen lediglich mein schwerbehindertenausweis und ein brief von der stiftung aus der hervorgeht das ich conti bin.
was genau besagt denn nun dieser blaue parkausweis, ich blicke nicht mehr durch, darf ich damit nun auf schwerbehindertenparkplätzen parken?