aus dem 19.Jahrhundert beißen uns aber die 68er nicht mehr...
Weissnix hat geschrieben:1860?
Thesen
1. 'Behinderung' bezeichnet ein historisch gewachsenes Abhängigkeitsverhältnis und nicht einen individuellen Mangel oder ein persönliches Defizit Behinderter.
2. Durch die Reformation wurden Behinderte von einem Stand in der Gesellschaft zu einem Objekt der Wohltätigkeit außerhalb der Gesellschaft gemacht und dadurch als 'Bedürftige' erst geschaffen.
3. Voraussetzungslose Almosenvergabe wurde durch eine reglementierte Armenunterstützung ersetzt, die an die objektive Bedürftigkeit und einen rechtschaffenen Lebenswandel geknüpft wurde und verhalf so Demut und Bedürftigkeitsprinzip zum Durchbruch.
4. Im 17. Jahrhundert wurde die Armenunterstützung weitgehend institutionalisiert und Krüppel, Irre und Kranke als Nachfolger der Leprakranken in Siechenhäuser außerhalb der Stadt verbannt und so aus der Gesellschaft herausgezogen.
5. Arme und hilfsbedürftige Alte wurden ebenfalls in Armenhäuser verbracht, die sie nur mit Genehmigung wieder verlassen konnten und in denen sie alle persönlichen Rechte verloren. Mit dem Bettelverbot wurden sie obendrein 'weg von der Straße' verbannt.
6. Im 19. Jahrhundert wurden die Armenanstalten in Krankenpflege, Altenpflege, Behindertenanstalten, Arbeitshäuser und häusliche Armenpflege weiter ausdifferenziert und die Behindertenpflege defektorientiert spezialisiert. Die Anstaltspflege wurde damit zur Regel.
7. Bereits in den nachreformatorischen Kirchen- und Armenordnungen waren umfangreiche Überprüfungen der Anspruchsberechtigung für Armenunterstützung vorgesehen, um die wirk-ich 'Bedürftigen' von den unnützen Armen zu trennen
aus:
http://www.forsea.de/projekte/2004_mars ... derter.pdf
"zur historischen Entwicklung... "
was soll sich da schon entwickelt haben?